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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 63a
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         42R665
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   RONAL
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               42R6655.28
Radgröße:                                                     6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                              50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                          82 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                            755 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50857     110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50897     110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                            e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
131           Suzuki Kizashi          215/60R16                                A02) bis A10)
              (4-türig Limousine)                                              BF1)
                                      225/55R16

                                      225/60R16
                                      A01) G01)

                                      235/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 63a
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                           e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
92            Suzuki Swift Sport     195/50R16                           A02) bis A10)
                                                                         BF2)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                           e4*2007/46*1205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
103           Suzuki Swift Sport     195/50R16                           A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       205/50R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                           e4*2001/116*0105*..
EY                           e4*2007/46*0284*..
EY-2                         e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99     Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                         A02) bis A10)
              (5-türig, mit                                              A98a) BF2)
              Serienverbreiterung)     205/55R16

                                       205/60R16

                                       215/55R16

                                       225/50R16

                                       225/55R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                           e4*2001/116*0105*..
EY                           e4*2007/46*0284*..
EY-2                         e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99     Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                         A02) bis A10)
              (5-türig, ohne                                             A98a) BF2)
              Serienverbreiterung)     205/55R16

                                       205/60R16

                                       215/55R16

                                       225/50R16

                                       225/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 63a
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                           e4*2001/116*0124*..
GY                           e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88     Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/55R16                         A02) bis A10)
              (5-türig, mit                                              A98a) BF1)
              Serienverbreiterung)     205/60R16

                                       215/55R16

                                       225/50R16

                                       225/55R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                           e4*2001/116*0124*..
GY                           e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88     Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/55R16                         A02) bis A10)
              (5-türig, ohne                                             A98a) BF1)
              Serienverbreiterung)     205/60R16

                                       215/55R16

                                       225/50R16

                                       225/55R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                          e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88            Suzuki SX4            205/55R16                            A02) bis A10)
              (bis EG-                                                   BF2) E45)
              Genehmigungs-Nr.      205/60R16
              e4*2007/46*0779*03)
                                    215/50R16

                                       215/55R16

                                       225/50R16

                                       225/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000477-L0-104
Anlage-Nr. :                 63a
Seite :                      4/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   42R665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                          e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103    Suzuki SX4            215/60R16                               A02) bis A10)
              (ab EG-                                                       BF2) E45a)
              Genehmigungs-Nr.      225/55R16
              e4*2007/46*0779*04)
                                    235/55R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                          e4*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103    Suzuki Vitara         215/60R16                               A02) bis A10)
                                                                            BF2)
                                     225/55R16

                                     235/55R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 32 zur ABE-Nr. 45819 nach §22 StVZO
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50857
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

Die Anlage 63a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.03.2020
						
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