Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast: 600 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Motor Corporation Hamamatsu / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
MH, EX, EX-2, MZ, NZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
EG, FH, ER, EZ, GF, FZ Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,25
Typ: EG
ABE / EG-Genehmigung: H032; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 89 Suzuki Baleno 185/55R15 A02) bis A10)
(Stufenheck, Schräg-
heck, Steilheck) 195/50R15
195/55R15
E05)
e6*98/14*0024*04E 805/880 4/100/54
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Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: FH
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 80 Suzuki Ignis 185/55R15 A01)bis A10)
(nur Frontantrieb) F09)
195/50R15
K34)
e4*98/14*0047*04E 760/750 4/100/54
Typ: ER
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 79 Suzuki Liana 185/55R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) F09)
185/60R15
195/50R15
K35)
195/55R15
K35)
e4*2001/116*0054*06 2WD:850/880/4WD:870/895 4/100/54
Typ: MH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Suzuki Ignis 185/55R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) F09)
195/50R15
195/55R15
185/60R15
e4*2001/116*0070*04E 800/760 4/100/54
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Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: MZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75 Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
185/60R15
A93)
195/50R15
A01)A93)K38)
195/55R15
A01)A93)K38)
205/50R15
A01)K38)
e4*2001/116*0090*08E 830/830(0) 4/100/54
Typ: MZ
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 Suzuki Swift LPG 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
185/60R15
A93)
195/50R15
A01)A93)K38)
195/55R15
A01)A93)K38)
205/50R15
A01)K38)
e11*2007/46*0051*00E 800/800(0) 4/100/54
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Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: EZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 75 Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
185/60R15
A93)
195/50R15
A01)A93)K38)
195/55R15
A01)A93)K38)
205/50R15
A01)K38)
e4*2001/116*0102*05E 800/830(0) 4/100/54
Typ: EX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69 Suzuki Splash 175/60R15 A01) bis A10)
M00) K04)
175/65R15
M00)
185/55R15
K03)K28)
185/60R15
K03)K28)
195/50R15
K01)K28)
195/55R15
K01)K28)
e4*2001/116*0130*05 835/800(0) 4/100/54
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Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: EX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Suzuki Splash 175/60R15 A01) bis A10)
M00) K04)
175/65R15
M00)
185/55R15
K03)K28)
185/60R15
K03)K28)
195/50R15
K01)K28)
195/55R15
K01)K28)
e4*2007/46*0283*00 800/800(0) 4/100/54
Typ: EX-2
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63 Suzuki Splash LPG 175/60R15 A01) bis A10)
M00) K04)
175/65R15
M00)
185/55R15
K03)K28)
185/60R15
K03)K28)
195/50R15
K01)K28)
195/55R15
K01)K28)
e50*2007/46*0004*01 800/800(920) 4/100/54
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: GF
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto 165/50R15 A01) bis A10)
M00) K01)K04)K45)
175/45R15
185/45R15
e6*2001/116*0123*01 700/650(0) 4/100/54
Typ: GF
ABE / EG-Genehmigung: e6*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto 165/50R15 A01) bis A10)
M00) K01)K04)K45)
175/45R15
185/45R15
e6*2007/46*0018*00 700/650(0) 4/100/54
Typ: GF
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto LPG 165/50R15 A01) bis A10)
M00) K01)K04)K45)
175/45R15
185/45R15
e11*2007/46*0054*00 700/650(0) 4/100/54
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Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: NZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69 Suzuki Swift 175/65R15 A02) bis A10)
A93a)M00)
185/55R15
A93)
185/60R15
A93a)
195/55R15
A01)A93a)K01)K04)
195/60R15
A01)K01)K04)K16)K23)
205/50R15
A01)K01)K04)K16)K23)
205/55R15
A01)K01)K04)K16)K23)K28)
e4*2007/46*0155*02 850/830(0) 4/100/54
Typ: NZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69 Suzuki Swift 175/65R15 A02) bis A10)
A93a)M00)
185/55R15
A93)
185/60R15
A93a)
195/55R15
A01)A93a)K01)K04)
195/60R15
A01)K01)K04)K16)K23)
205/50R15
A01)K01)K04)K16)K23)
205/55R15
A01)K01)K04)K16)K23)K28)
e4*2007/46*0293*00 850/830(0) 4/100/54
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: FZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Suzuki Swift 175/65R15 A02) bis A10)
A93a)M00)
185/55R15
A93)
185/60R15
A93a)
195/55R15
A01)A93a)K01)K04)
195/60R15
A01)K01)K04)K16)K23)
205/50R15
A01)K01)K04)K16)K23)
205/55R15
A01)K01)K04)K16)K23)K28)
e4*2007/46*0198*00 830/840(0) 4/100/54
Typ: FZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Suzuki Swift 175/65R15 A02) bis A10)
A93a)M00)
185/55R15
A93)
185/60R15
A93a)
195/55R15
A01)A93a)K01)K04)
195/60R15
A01)K01)K04)K16)K23)
205/50R15
A01)K01)K04)K16)K23)
205/55R15
A01)K01)K04)K16)K23)K28)
e4*2007/46*0294*00 830/840(0) 4/100/54
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger
nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12 mm zu
kürzen,
- die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
umzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere
Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.09.2011
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