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							Gutachten 366-0475-02-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 23                                                           Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 09.11.2011
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Fahrzeughersteller                        : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
C4 706 40 63        C4 706 CMS 258/12         ohne                         60,1                    652    2245     11/05
C4 706 40 63        C4 706 CMS 258/12         ohne                         60,1                    664    2200     11/05
C4 706 40 63        C4 706 CMS 258/12         ohne                         60,1                    675    2160     11/05
C4 706 40 63 R      C4 706 CMS 258/12         ohne                         60,1                    652    2245     02/08
C4 706 40 63 R      C4 706 CMS 258/12         ohne                         60,1                    664    2200     02/08
C4 706 40 63 R      C4 706 CMS 258/12         ohne                         60,1                    675    2160     02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SUZUKI
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : GY; JT
Zubehör                                   : Z 77 OR
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : MZ; FY; EY
Zubehör                                   : Z 38 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ
                                            110 Nm für Typ : JT
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88        205/60R16 92                                   Allradantrieb;
                                                215/50R16 90                                   Frontantrieb;
                                                215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16 95                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99                                         2-türig; 4-türig;
                                          225/70R16 102                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R16 100                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 742; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   195/45R16 80                                             Frontantrieb;
                                      195/50R16 84                 11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/45R16 83                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 23                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 09.11.2011
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       205/60R16 92                                   Allradantrieb;
                                               215/50R16 90                                   Frontantrieb;
                                               215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16 95                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              721; 73C; 74A
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   195/55R16 87       11A; 24J                    Stufenheck;
                                               195/60R16 89       11A; 24J                    Frontantrieb;
                                               205/55R16 91       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R16          11A; 24J; 24M; 51G          12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/55R16 93       11A; 22I; 24C; 24M          73C; 74A
                                               225/50R16 92       11A; 22I; 24C; 24D; 57T

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 57 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : V2
                                           103 Nm für Typ : A2; E15J(a); E15UT(a); R1; T25; XA; XA1; XA3(a)
                                           104 Nm für Typ : V3
                                           110 Nm für Typ : M2; R3
                                           135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97     205/55R16 91                                    4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..             215/50R16 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R16 92        11A; 24J; 24M               73C; 74A; 74P
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 108 - 130 205/55R16 91                                    4-türig;
                                              215/50R16 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R16 92        11A; 24J; 24M               73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 205/55R16            11A; 21B; 24M; 51G          erhöhtes
               e11*98/14*0110*..
                                                                                              Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                                                                              Kombi; Limousine;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 740; 76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 23                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 09.11.2011
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 130 - 153 205/55R16 90          12T                         erhöhtes
                                            215/55R16 93          12A                         Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               225/50R16 92       12A; 57T                    Limousine;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/55R16 91                                      ab
                                            215/55R16 93                                      e11*2001/116*0196*0
                                                                                              5;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 76U
                                               225/50R16 92       11A; 21P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/50R16 87W                                   nur bis
                                               205/55R16 90                                   e11*2001/116*0196*0
                                                                                              4;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A
                                             215/50R16 90
                                             215/55R16 93
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 112 205/60R16 92                                     erhöhtes
                                             215/55R16 93                                     Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               215/60R16 95                                   Kombi; Frontantrieb;
                                               225/55R16 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 740;
                                                                                              76U
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 112 205/60R16            12T; 51G                    Reifen mit
                                                                                              Schneeketten;
                                                                                              erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                                                                              Kombi; Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                              71K; 721; 729; 73C;
                                                                                              74A; 740; 76U
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 112 205/60R16 92                                     erhöhtes
                                               215/55R16 93                                   Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               215/60R16 95                                   Limousine;
                                               225/55R16 95                                   Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 740;
                                                                                              76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 23                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 09.11.2011
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                                                                                                          Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 93 - 112 205/60R16              12T; 51G                    Reifen mit
                                                                                              Schneeketten;
                                                                                              erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                                                                              Limousine;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                              71K; 721; 729; 73C;
                                                                                              74A; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/55R16 91                                       Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..
                                               205/60R16          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
V2           e6*93/81*0029*..  96 - 140 205/55R16 91              11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A
V3             e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/60R16           11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..
                                               225/55R16 95       11A; 22B                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/55R16 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R16 92                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/55R16 93                                       73C; 74A; 76U
                                           225/50R16 92

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 215/60R16 95           11A; 21B                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0069*..
                                               225/55R16 95       11A; 21B; 21J; 22B          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 215/65R16 98                                       2-türig; 4-türig;
               e6*98/14*0070*..
                                               215/70R16-99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/60R16 100 11A; 367                         73C; 74A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 09.11.2011
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
XA           G703              94 - 95 215/70R16     24K; 51G                                 3-türig;
XA1          e4*93/81*0001*..          235/60R16-100 Schaltgetriebe; 24K                      Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 215/70R16-99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/65R16 100                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/70R16 102                                  73C; 74A; 76U
                                               235/60R16 100
                                               235/70R16 105
                                               245/60R16 102 24O

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 93 - 108 205/60R16 92                                       erhöhtes
                                           215/55R16 93                                       Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               215/60R16 95                                   Frontantrieb;
                                               225/55R16 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 740;
                                                                                              76U; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 09.11.2011
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 09.11.2011
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des


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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 23                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 09.11.2011
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       Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
       Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
742) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der
     Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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