Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 5                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
1143540601          FU8080/FF PCD114,3         Ø60.1-P-Ø76                 60,1    Kunststoff    945    2254       11/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : GY; JT; FR
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : FY; EY
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88         215/40R18 85                                  Allradantrieb;
                                                 215/45R18 89                                  Frontantrieb;
                                                 225/40R18 88                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 225/45R18 91                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                 235/40R18 91                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100                                        2-türig; 4-türig;
                                          235/50R18 97             24J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/55R18 100            24J                         12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/50R18 100            24J; 24M                    725; 73C; 74A; 74P
                                          255/45R18 99             24J
                                          255/50R18 102            22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131              235/40R18 91      245                         Allradantrieb;
                                                 235/45R18 94      245                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 245/40R18 93      245; 248                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 5                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99         215/40R18 85                              Allradantrieb;
                                                 215/45R18 89                              Frontantrieb;
                                                 225/40R18 88                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 225/45R18 91                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                 235/40R18 91      24M                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
GY             e4*2001/116*0124*..     79 - 88   215/40R18 85      22I; 24C; 24M           Stufenheck;
                                                 225/35R18 83      22I; 24C; 24M           Frontantrieb;
                                                 225/40R18 88      22I; 24C; 24M           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 235/40R18 91      22B; 24C; 24D           12A; 51A; 71K; 721;
                                                 245/35R18 88      22B; 22M; 24C; 24D; 570 725; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); R1;
                                             T25; XA3(a)
                                             104 Nm für Typ : V3
                                             110 Nm für Typ : R3
                                             135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 21P; 21S; 24M                        2-türig; 4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..           235/40R18 91 21P; 21S; 24J; 24M; 54A               10B; 11G; 11H; 11K;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
1
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97      215/40R18 89                                  2-türig; 4-türig;
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..              225/40R18 88      21S; 24M                    10B; 11G; 11H; 11K;
E15UT(a)MS     e11*2007/46*0167*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
1
E15UTN(a)      e11*2007/46*0019*..                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               MBV

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                        erhöhtes
             e11*98/14*0078*..            245/40R18 93W                                        Anzugsmoment 135
                                                                                               Nm;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                         erhöhtes
                                      235/40R18 95                                          Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                    183 - 208 245/40R18 93                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 24M; 5FE erhöhtes
               e11*98/14*0110*..
                                              225/40R18 92      21B; 22B; 24J; 24M          Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18           Nur Sportausführung;        erhöhtes
                                                                51G; 57E; 575               Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              225/40R18 92      51J                         Limousine;
                                              235/40R18 91      51J                         Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89  21P                               ab
                                            225/40R18 88W 21P                               e11*2001/116*0196*0
                                                                                            5;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91 21B
                                              245/35R18 88W 22I; 24M; 57F; 68T
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89                                  nur bis
                                              225/35R18 87W                                 e11*2001/116*0196*0
                                                                                            4;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 88W
                                              245/35R18 88W 57F; 68T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 93 - 130 225/40R18 92                                     erhöhtes
                                           225/45R18 91                                     Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              235/40R18 91                                  Kombi; Frontantrieb;
                                              235/45R18 94                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93      245                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 110 225/45R18 91                                   erhöhtes
                                              235/40R18 91                                  Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                    93 - 130 225/40R18 92                                   Limousine;
                                             225/45R18 91W                                  Frontantrieb;
                                             235/40R18 91W                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/45R18 94                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                             245/40R18 93 245                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 22B                               10B; 11G; 11H; 11K;
               e6*98/14*0085*..
                                              235/40R18 91W 22B; 24J                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R18 94 21B; 22B; 24J                    725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           215/45R18 89                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/40R18 91                                     725; 73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97         21B; 21J; 22B; 24J; 367     10B; 11G; 11H; 11K;
               e6*98/14*0069*..
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97         24O                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/55R18 99         24O                         12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/45R18 99         24O                         725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 93 - 130 225/40R18 92                                     erhöhtes
                                           225/45R18 95                                     Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              235/40R18 95                                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 8
      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/40 R18
                    Hinterachse:                          245/35 R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
MBV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 275 mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen