Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
1143540601/FF       FU8080/FF PCD114,3         Ø60.1-P-Ø76                 60,1    Kunststoff    945    2254       06/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FR; GY; JT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : FY; EY
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88         215/40R18 85                                Allradantrieb;
                                                 215/45R18 89                                Frontantrieb;
                                                 225/40R18 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R18 91                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                 235/40R18 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100                                      2-türig; 4-türig;
                                          235/50R18 97              11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R18 100             11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/50R18 100             11A; 24J; 24M            725; 73C; 74A; 74P
                                          255/45R18 99              11A; 24J
                                          255/50R18 102             11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131              235/40R18 91       11A; 245                 Allradantrieb;
                                                 235/45R18 94       11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/40R18 93       11A; 245; 248            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99         215/40R18 85                                Allradantrieb;
                                                 215/45R18 89                                Frontantrieb;
                                                 225/40R18 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R18 91                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                 235/40R18 91       11A; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
GY             e4*2001/116*0124*..     79 - 88   215/40R18 85       11A; 22I; 24C; 24M       Stufenheck;
                                                 225/35R18 83       11A; 22I; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                                 225/40R18 88       11A; 22I; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/40R18 91       11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                                 245/35R18 88       11A; 22B; 22M; 24C;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                    24D; 570

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a); XW4(a)
                                             104 Nm für Typ : V3
                                             110 Nm für Typ : R3
                                             115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                             erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                             E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                             135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24M                 erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                  235/40R18 91       11A; 21P; 21S; 24J;      115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                      24M; 54A                 e11*2001/116*0305*13;
1
                                                                                             2-türig; 4-türig;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97      215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                  225/40R18 88       11A; 21S; 24M            115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                               e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                                2-türig; 4-türig;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             740; MBV




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..              245/40R18 93W                               135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J;            erhöhtes
             e11*98/14*0110*..                             24M; 5FE                       Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                              225/40R18 92       11A; 21B; 22B; 24J;      Limousine;
                                                                 24M                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18            Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                 51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Limousine;
                                              225/40R18 92       51J                      Heckantrieb;
                                              235/40R18 91       51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89         11A; 21P                 ab
                                            225/40R18 88W        11A; 21P                 e11*2001/116*0196*05;
                                            235/40R18 91         11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/35R18 88W        11A; 22I; 24M; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 68T                      725; 73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89                                nur bis
                                              225/35R18 87W                               e11*2001/116*0196*04;
                                              225/40R18 88W                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 88W 57F; 68T                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18 91                                135 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91                                Frontantrieb;
                                              235/45R18 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93       11A; 245                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                             235/40R18 91                                 135 Nm; Limousine;
                                    91 - 130 225/40R18 92                                 Frontantrieb;
                                             225/45R18 91W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91W                                12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/45R18 94                                 725; 729; 73C; 74A;
                                             245/40R18 93  11A; 245                       74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W        11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..               235/40R18 91W        11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/45R18 94         11A; 21B; 22B; 24J       725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R18 89                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/40R18 91                                   725; 73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97          11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0069*..                                  24J; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          PB0

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      215/45R18 89                                     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97          24O                      bis
                                           235/55R18 99          24O                      e6*2001/116*0105*08;
                                           255/45R18 99          24O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 91 - 130 225/40R18 92                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18 95                                135 Nm; Frontantrieb;
                                              235/40R18 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 8
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
MBV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 275 mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PB0) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit
     Bremsscheibendurchmesser 295 mm (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49516



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 EH2+


Typ:                         FU8080



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49516


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49516

Die ABE-Nr. 49516 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ FU8080, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0027-12-WIRD vom 13.08.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 13.08.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 10.09.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0027-12-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.08.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49516

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit     den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem        zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen