Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114560145 CARMANI CA 11 6516 N27Ø72,6-Ø60,1 60,1 Kunststoff 710 2245 05/14 LK114 114560145 CARMANI CA 11 6516 N27Ø72,6-Ø60,1 60,1 Kunststoff 725 2202 05/14 LK114 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FR; GY; JT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; MZ; FY; EY Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; MZ 100 Nm für Typ : NZ 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 205/60R16 92 Allradantrieb; 215/50R16 90 Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16 51G 2-türig; 4-türig; 225/70R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/55R16 93 Allradantrieb; 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/45R16 80 Frontantrieb; 195/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/50R16 84 Frontantrieb; 205/45R16 83 Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/60R16 92 Allradantrieb; 215/50R16 90 Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/55R16 87 Stufenheck; 195/60R16 89 Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R16 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R16 93 11A; 24J 73C; 74A; 74P 225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 57T Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/55R16 91 12Q Schräghecklimousine; 205/60R16 92 12I Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 12A; 26N Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : A2; E15EJ(a); E15ES(a); R1; T25; XA3(a) 104 Nm für Typ : V3 110 Nm für Typ : M2; R3 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/55R16 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 12A 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 12A e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 225/50R16 92 12A 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 205/55R16 51G erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0305*13; 1 225/50R16 92 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76U E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 205/55R16 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 215/50R16 90 12A 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76U E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 97 205/55R16 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 215/50R16 90 12A 115 Nm; ab HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. e11*2007/46*0018*05; ab e11*2001/116*0305*14; Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 91 - 97 205/55R16 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 215/50R16 90 12A 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76U HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 205/55R16 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2007/46*0018*05; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76U HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/55R16 87 12A erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 12A 115 Nm; bis e11*2007/46*0018*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76U HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 205/55R16 91V 51G erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15ES(a) e11*2001/116*0314*.. 66 - 93 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 205/55R16 51G erhöhtes e11*98/14*0110*.. Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/55R16 12T; 51G ab 215/55R16 93 12A e11*2001/116*0196*05; 225/50R16 92 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/55R16 90 12M Reifen mit Schneeketten; nur bis e11*2001/116*0196*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/55R16 90 12M Reifen mit Schneeketten; ab e11*2001/116*0196*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/50R16 87W nur bis 205/55R16 51G e11*2001/116*0196*04; 215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/55R16 91 Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 205/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/60R16 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 225/55R16 95 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15EJ(a) e11*2001/116*0304*.. 66 - 93 205/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R16 92 12A 51A; 71K; 721; 73C; 215/55R16 93 12A 74A; 74P; 76U 225/50R16 92 12A Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 215/60R16 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0069*.. 225/55R16 95 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 215/70R16 51G 2-türig; 4-türig; e6*98/14*0070*.. 10B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 215/70R16 51G bis 225/65R16 100 e6*2001/116*0105*08; 225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 12K; 51A; 71K; 721; 235/70R16 105 73C; 74A; 74P; 76U XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 111 215/70R16 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/75R16 103 12M 135 Nm; ab 225/65R16 100 12M e6*2001/116*0105*09; 235/65R16 103 12A Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 8 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.