Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114560138 CARMANI CA 11 7517 N27Ø72,6-Ø60,1 60,1 Kunststoff 703 2251 08/14 LK114 114560138 CARMANI CA 11 7517 N27Ø72,6-Ø60,1 60,1 Kunststoff 715 2208 08/14 LK114 114560138 CARMANI CA 11 7517 N27Ø72,6-Ø60,1 60,1 Kunststoff 725 2175 08/14 LK114 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FR; GY; JT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; MZ; FY; EY Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; MZ 100 Nm für Typ : NZ 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 205/50R17 89 Allradantrieb; 205/55R17 91 Frontantrieb; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 12A; 51A; 573; 71K; 225/45R17 91 721; 73C; 74A; 74P 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 235/45R17 94 245/45R17 95 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99 2-türig; 4-türig; 225/65R17 102 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 245/55R17 102 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P 255/50R17 101 11A; 22I; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/50R17 91 11A; 245 Allradantrieb; 215/55R17 94 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K; 235/45R17 94 11A; 245 721; 729; 73C; 74A; 245/45R17 95 11A; 245; 248 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/40R17 81 11A; 22I; 24M Frontantrieb; 195/45R17 81 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 80 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 73C; 74A; 74P 24M 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 24M 225/35R17 82 11A; 21P; 22B; 24D; 24J NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Frontantrieb; 195/45R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Radschrauben; 205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 729; 73C; 74A; 74P 248; 271 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/50R17 89 Allradantrieb; 205/55R17 91 Frontantrieb; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 225/45R17 91 721; 73C; 74A; 74P 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 235/45R17 94 11A; 24M 245/45R17 95 11A; 24J; 24M GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 205/45R17 84 11A; 24J; 24M Stufenheck; 205/50R17 89 11A; 22I; 24C; 24M Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24D 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine; Allradantrieb; 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26J; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24J; 26N; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26J; 27F 73C; 74A; 74P 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26J; 27F 225/50R17 94 11A; 24C; 248; 26J; 27F 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26J; 27F 245/45R17 95 11A; 24C; 248; 26J; 27F Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA3(a) 104 Nm für Typ : V3 110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/45R17 94 11A; 21P; 21S; 24J; 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 24M; 54A e11*2001/116*0305*13; 1 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/50R17 89 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/45R17 87 5ET 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/45R17 91 11A; 24M e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 91 - 97 205/45R17 88 erhöhtes Anzugsmoment E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 215/45R17 87 11A; 26P 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 205/45R17 88 erhöhtes Anzugsmoment E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 215/45R17 87 11A; 26P 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 225/45R17 91 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; ab e11*2007/46*0018*05; 4-türig; Hybrid; nur Verbundlenker- Hinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 215/45R17 87 erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; bis e11*2007/46*0018*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 225/50R17 94 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R17 94 135 Nm; bis 245/45R17 95 e6*2001/116*0103*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes e11*98/14*0110*.. 24M; 5ET Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; 225/45R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D; Limousine; 24J Heckantrieb; 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 66A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 90 135 Nm; bis 235/45R17 93 e11*2001/116*0206*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 76T Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 300,RX 350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XU3(a) e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 225/60R17 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91 11A; 21P ab 225/45R17 91 e11*2001/116*0196*05; 235/45R17 94 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W nur bis 225/45R17 90 e11*2001/116*0196*04; 235/45R17 93 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 91 135 Nm; Limousine; 91 - 130 215/50R17 91W Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721; 225/50R17 94 11A; 245 729; 73C; 74A; 74P; 235/45R17 94 740; 76S 245/45R17 95 11A; 245 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R17 94 135 Nm; Kombi; 225/45R17 91 Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 95 11A; 245 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/50R17 93 Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 93W 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721; 215/50R17 91 73C; 74A; 74P 225/45R17 90 235/45R17 93 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W2 F438 115 - 129 235/40R17-90 11A; 22B; 54A; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; W20 e6*93/81*0011*.. 66A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94 11A; 21B; 24J; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0069*.. 235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 5HI 73C; 74A; 74P 235/45R17 97 11A; 21B; 22B; 24J 245/45R17 95 11A; 21B; 21J; 22B; 24J Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R17 94 68A 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius, Toyota Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R17 94 68A 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97 2-türig; 4-türig; e6*98/14*0070*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 111 215/60R17 96 erhöhtes Anzugsmoment 215/65R17 99 135 Nm; ab 225/60R17 99 e6*2001/116*0105*09; 225/65R17 102 Allradantrieb; 235/55R17 99 Frontantrieb; 235/60R17 102 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76S XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99 bis 225/65R17 102 e6*2001/116*0105*08; 235/55R17 99 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 235/65R17 104 11A; 24O; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 245/55R17 102 24O 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/50R17 93 51J erhöhtes Anzugsmoment 205/55R17 91 5GG; 51J 135 Nm; Frontantrieb; 215/50R17 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 82 - 130 215/50R17 95 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R17 94 729; 73C; 74A; 74P; 225/45R17 94 740; MAO 225/50R17 94 235/45R17 94 245/45R17 95 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a) Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0258-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50083 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA 11 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 07.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a) Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.