Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 34 Radtyp: ZH7070 AUSTRIA
V
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
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Fahrzeughersieller : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm :7JX17H2 Einpreßtiefe (mm) » 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl :114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten! |Zentrierring- |zul. zul. gültig
och |werkstoff Rad- |Abrolljab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. |Fertig
Rad Zentrierring (kg) I|(mm) |datum
1143545601/FP3 |]ZH7070/FP3 PCD114,3 |ohne 60,1 705} 2010| 07/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ :GY; FR
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H14, H15
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H6, H7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : EY; FY; MZ; LY; JY
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H6, H7
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
100 Nm für Typ : NZ
140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis |kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. |79-88 |205/50R17 89 Allradantrieb;
205/55R17 91 Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 91 71K; 721; 725; 73C;
74C
Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. |131 215/50R17 91 Allradantrieb;
215/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 34 Radtyp: ZH7070 AUSTRIA
VY
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis |kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. |92 195/40R17 81 Frontantrieb;
195/45R17 81 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R17 80 12A; 51A; 71C; 71K;
215/35R17 79 721; 725; 73C; 74C
215/40R17 83
NZ e4*2007/46*0155*.. |100 195/40R17 81 Frontantrieb;
195/45R17 81 Radschrauben;
205/40R17
80 |11A; 22 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. |166-99 |205/50R17 89 Allradantrieb;
205/55R17 91 Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 91 71K; 721; 725; 73C;
74C
GY e4*2001/116*0124*.. 179-88 |205/45R17 84 Stufenheck;
205/50R17 89 |11A; 24J Frontantrieb;
215/45R17
87 |11A;24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 |11A;24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: _SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e4*2007/46*0779*.. 188 205/50R17 89 111A; 26N Schraghecklimousine;
205/55R17 91 1|11A;26N Allradantrieb;
215/45R17 87 Frontantrieb;
215/50R17
91 |11A;26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 |11A;26N 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 730; 74C
Verkaufsbezeichnung: VITARA
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e4*2007/46*0928*.. |88 205/55R17 91 |120 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1 ,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XE2(a) (Flachbund Lose)
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P3, P4
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 34 Radtyp: ZH7070 AUSTRIA
VY
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
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Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E15UT(a); T27; R1; V3; XW3(a); XE2(a); E15J(a);
E15UT(a)MS1; E18UM(a); XW4(a); R3; T25; XE1; HE15U(a);
E15UTN(a)
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P3, P4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : R1; T25
104 Nm für Typ : V3
110 Nm für Typ : R3
115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes
Anzugsmoment; HE15U(a) erhéhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : T27 erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*°0299*.. 66 -97 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/45R17 87 5ET 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/45R17 91 e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 -130|225/45R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. e11*2001/116*0305*13;
1
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 -97 215/45R17 87 erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 225/45R17 89 115 Nm; ab
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. e11*2007/46*0018*05;
ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 710; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 34 Radtyp:ZH7070
TUV
AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
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Verkaufsbezeichnung: __ AURIS
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis _|kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 91-97 |215/45R17 87 erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) |e11*2007/46°0672*.. 225/45R17 91 11A; 26P 115 Nm; AURIS
TOURING
SPORTS; ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 740;
740
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. |66-73 |215/45R17
87 erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) |e11*2007/46°0672*.. 225/45R17 91 11A; 26P 115 Nm; AURIS
TOURING
SPORTS; ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740
HE15U(a) |e11*2007/46*0018*.. |73 225/45R17 11A; 26P; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; AURIS
TOURING
SPORTS; ab
e11*2007/46*0018*05;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740
HE15U(a) |e11*2007/46°0018*.. |73 215/45R17
87 erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; bis
e11*2007/46*0018*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 34 Radtyp: ZH7070
TUV
AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 173 225/45R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; ab
e11*2007/46*0018*05;
4-türig; Hybrid; nur
Verbundlenker-
Hinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE1 e11*2001/116*0110*..,|114 -157 215/45R17 87W 5ET erhöhtes
e11*98/14*0110*.. Anzugsmoment
225/45R17 90W 11A; 24M 135 Nm; Kombi;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 133-153 225/45R17 94 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; ab
e11*2001/116*0206*10;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740; 76S
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110-153 205/50R17 89W erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 90W 135 Nm; bis
e11*2001/116*0206*09;
Cabrio; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12M; 51A; 716; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740; 76S; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 34 Radtyp:ZH7070
TUV
AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
Seite: 6 von 13
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. |110 -130|215/50R17 51G ab
225/45R17 91 e11*2001/116*0196*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
T25 e11*2001/116*0196*.. 1110 -130/215/45R17 87W nur bis
225/45R17 90 e11*2001/116*0196*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
T27 e11*2001/116*0331*.. 191-130 |215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R17 51G 135 Nm; Kombi;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 740; 76S
T27 e11*2001/116*0331*.. 91-110 |215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 135 Nm; Limousine;
91-130 1215/50R17 91W Frontantrieb;
215/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 12K; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 94 721; 725; 729; 73C;
74C; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: _ TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V3 e6*2001/116*0085*.., [1112 -137/215/50R17 91W |11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis |kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 181-130 |205/50R17
89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
215/50R17 51G 721; 725; 73C; 74C
225/45R17 90
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R3 e6*98/14*0069*.. 85-115 |225/45R17 94 |5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 730; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 J UY
ANLAGE: 34 Radtyp:ZH7070
AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
Seite: 7 von 13
Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis |kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XWA(a) e11*2007/46*0157*.. |73 215/50R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Prius Plus;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740
XWA4(a) e11*2007/46*0157*.. 173 215/50R17 91V |51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 740
Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp |Betriebserlaubnis |kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. |73 215/50R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Prius Plus;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIllb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 TU Y
ANLAGE: 34 Radtyp: ZH7070
AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
120) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
221) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschurze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rustzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhauser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 i UY
ANLAGE: 34
Hersteller: MAK S.p.A.
Radtyp: ZH7070
Stand: 14.10.2015 AUSTRIA
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulassig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmaBig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Ubereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhangerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulassig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 TU Y
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 34 Radtyp: ZH7070
TUV
AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: @4*2007/46*0779"..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schraghecklimousine
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 26 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 24 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
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TUV
AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: E15UT(a)
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*..
Handelsbez.: AURIS
Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 330 VA
271 x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 280 VA
27B x = 350 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 350 y = 400 10 HA
26N x = 300 y = 330 8 VA
26J x = 300 y = 330 25 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
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TUV
AUSTRIA
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: HE15U(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0018*..
Handelsbez.: AURIS
Variante(n): ab e11*2007/46*0018*05, AURIS TOURING SPORTS, Mehrlenkerhinterachse,
Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 330 VA
271 x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 280 VA
27B x = 350 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 350 y = 400 10 HA
26N x = 300 y = 330 8 VA
26J x = 300 y = 330 25 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl | S.679)
Nummer der ABE: 49412*04
Gerat: Sonderräder für Personenkraftwagen
7Jx17H2
Typ: ZH7070
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49412*04
Die ABE-Nr. 49412 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderrader 7 J x 17 H2 , Typ ZH7070, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0156-13-WIRD/N4 vom 14.10.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 18, 20 bis 45
und 47 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten
werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil | gemäß 813 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.10.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 22.12.2015
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0156-13-WIRD/N4, zur Genehmigung vorgelegt am: 19.10.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49412*04
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.