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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49741*04




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF8080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49741                     Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49741*04




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0017-14-MURD/N4
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 36

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49741*04




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49741                      Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        27.07.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49741*04




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 27                                                 Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 1 von 7

                Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 47
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                               Kennzeichnung                Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.     Fertig
                               Rad                          Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                WF8080/F3 60,1 F3                           Ø60,1-P-Ø76                   60,1    Kunststoff     670     2254    12/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : FR; GY
                Zubehör                                 : P12
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : JY
§ 22 49741*04




                Zubehör                                 : P14
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY;
                                                          (Kegelbund)
                Zubehör                                 : P14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : GY; JY
                                                          100 Nm für Typ : JY
                                                          140 Nm für Typ : FR
                Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FR           e4*2007/46*0142*.. 131             235/45R18         51G                        Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88        215/40R18 85      11A; 24J                   Stufenheck;
                                                                225/35R18 83      11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                                225/40R18 88      11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 77E
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89            11A; 26N                 bis
                                                        215/45R18 89            11A; 26N                 e4*2007/46*0779*03;
                                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
                JY             e4*2007/46*0779*..   82 - 103 215/45R18 89                                ab
                                                                                                         e4*2007/46*0779*04;
                                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
§ 22 49741*04




                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : P8
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W                                bis
                E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                                                        e11*2001/116*0305*13;
                E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           2-türig; 4-türig;
                1
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85       225/50R18 95     11A; 26N; 26P; 27I       Allradantrieb;
                M)                                             235/45R18 94     11A; 26P                 Frontantrieb;
                AX1T(EU,     e13*2007/46*1765*..               235/50R18 97     11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                M)-TMG                                                          26N; 27I                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                               245/45R18 96     11A; 26N; 26P; 27I       73C; 74A; 74P
                                                               255/45R18 99     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                26N; 27I

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 49741*04




                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§ 22 49741*04




                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:    JY
                       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300            26                 VA
                             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 300            24                 HA
                             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
§ 22 49741*04
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA
                             27B                      x = 300             y = 300                   HA
                             27I                      x = 250             y = 250                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
§ 22 49741*04




                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA
                             27B                      x = 300             y = 300                   HA
                             27I                      x = 250             y = 250                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
§ 22 49741*04




                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
						
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