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							                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 25                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                                 Fahrzeughersteller          SUZUKI, TOYOTA




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung       Kennzeichnung                (mm)                     last       umf.     Fertig
                                                  Rad                 Zentrierring                                          (kg)       (mm)     datum
                             1143550601/F4        WF8090/F4 PCD 114,3 Ø60.1-P-Ø76                       60,1     Kunststoff      725     2260    09/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: P12


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SX4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88         215/35R19 85                                 Stufenheck;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74H; 74P




                                              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                              nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: P8


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 25                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
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                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : XV7(EU,M)
                                                                        115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                                        erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment
                                                                        140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                        AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W                                   erhöhtes
                                                                                                                         Anzugsmoment
                             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                             115 Nm; bis
                             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                              e11*2001/116*0305*13;
                             1
                                                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA CAMRY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             XV7(EU,      e6*2007/46*0322*.. 131    225/40R19 93                                         nur Hybrid;
                             M)                                     235/40R19 92                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    245/35R19 93               11A; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA C-HR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/45R19 92                                     erhöhtes
                                                                                                                         Anzugsmoment
                             M)             e6*2007/46*0338*..               235/40R19 92      11A; 26P                  140 Nm; Allradantrieb;
                             AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..              235/45R19 95      11A; 26P                  Frontantrieb;
                             M)-TMG                                          245/40R19 94      11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P; 740

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 25                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 8
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 25                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
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                                   5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 25                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      TOYOTA
                                     Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
                                     Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
                                     Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           27B                      x = 300             y = 300                     HA
                                           27I                      x = 250             y = 250                     HA
                                           26B                      x = 300             y = 250                     VA
                                           26P                      x = 250             y = 200                     VA
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
                                           27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
                                           26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
                                           26N                    x = 300       y = 250              8                 VA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 25                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      TOYOTA
                                     Fahrzeugtyp:     XV7(EU,M)
                                     Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0322*..
                                     Handelsbez.:     TOYOTA CAMRY

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           27B                      x = 285             y = 275                     HA
                                           26B                      x = 230             y = 265                     VA
                                           26P                      x = 180             y = 215                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                           27F                    x = 285       y = 275             20                 HA
                                           27H                    x = 285       y = 275              8                 HA
                                           26J                    x = 230       y = 265             20                 VA
                                           26N                    x = 230       y = 265              8                 VA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 25                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 7 von 8


                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      TOYOTA
                                     Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
                                     Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0338*..
                                     Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           27B                      x = 300             y = 300                     HA
                                           27I                      x = 250             y = 250                     HA
                                           26B                      x = 300             y = 250                     VA
                                           26P                      x = 250             y = 200                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
                                           27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
                                           26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
                                           26N                    x = 300       y = 250              8                 VA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 25                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 8 von 8


                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      TOYOTA
                                     Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
                                     Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
                                     Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           27B                      x = 300             y = 300                     HA
                                           27I                      x = 250             y = 250                     HA
                                           26B                      x = 300             y = 250                     VA
                                           26P                      x = 250             y = 200                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
                                           27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
                                           26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
                                           26N                    x = 300       y = 250              8                 VA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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