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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49742



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            8,5 J x 19 H2


Typ:                        XA01



Inhaber der ABE             BBS GmbH
und Hersteller:             DE-77761 Schiltach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49742


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 49742

 Die ABE-Nr. 49742 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2 , Typ XA01, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55011814 (1. Ausfertigung) vom 05.03.2014
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 05.03.2014
 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 24.03.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 55011814 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 05.03.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49742

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49742 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55011814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ XA01
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3


Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              XA01
Radgröße                         8,5 J x 19 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
XA0101        XA01 XA0101 / 09.23.445 Ø57            5/112/57,1     32    780     2255       1/2014
XA0102        XA01 XA0102 / 09.23.445 Ø57            5/112/57,1     46    750     2255       1/2014
XA0101        XA01 XA0101 /                          5/112/66,6     32    780     2255       1/2014
              09.23.444 Ø66.5 für M-Benz bzw.
              09.23.607 Ø66.5 für Audi
XA0102        XA01 XA0102 /                          5/112/66,6     46    750     2255       1/2014
              09.23.444 Ø66.5 für M-Benz bzw.
              09.23.607 Ø66.5 für Audi
XA0104        XA01 XA0104 / 09.23.412 Ø60.0          5/114,3/60,1   45    750     2255       1/2014
XA0104        XA01 XA0104 / 09.23.433 Ø64.0          5/114,3/64,1   45    750     2255       1/2014
XA0104        XA01 XA0104 / 09.23.413 Ø66.0          5/114,3/66,1   45    750     2255       1/2014
XA0104        XA01 XA0104 / 09.23.414 Ø67.0          5/114,3/67,1   45    750     2255       1/2014
XA0103        XA01 XA0103 / 09.23.630 Ø64.1          5/120/64,1     32    800     2255       1/2014
XA0103        XA01 XA0103 / 09.23.414 Ø67.0          5/120/67,1     32    800     2255       1/2014
XA0103        XA01 XA0103 / 09.23.490 Ø72.5          5/120/72,6     32    800     2255       1/2014


Kennzeichnung

KBA-Nummer                       49742
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            XA01 (s.o.)
Radgröße                         8.5 J x 19 H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstellungsdatum                Monat und Jahr



Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49742 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55011814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ XA01
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                     Seite 2 von 3

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112         32                   780            2255
5/120         32                   800            2255
5/112         46                   750            2255
5/114,3       45                   750            2255

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120         215/35R19      32                   800
5/114,3       215/35R19      45                   750
5/112         215/35R19      32                   780
5/112         215/35R19      46                   750

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120         285/40R19      32                   800
5/114,3       285/40R19      45                   750
5/112         285/40R19      32                   780
5/112         285/40R19      46                   750


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest


Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,5 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps wurden von der TÜV SÜD Automotive GmbH in
München ab Januar 2014 durchgeführt.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49742 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55011814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ XA01
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                        Seite 3 von 3

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.


Anlagen

Radzeichnung                      XA0101-W-MACH_01                 11.10.2013
                                  mit Änderung vom                 12.11.2013
Runddrahtsprengring               09 23 409_06                     09.04.1992
                                  mit Änderung vom                 05.07.2000
Zentrierringzeichnung             09 23 412_21                     13.09.2013
                                  mit Änderung vom                 20.02.2014
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 447_02                     16.08.2006
                                  mit Änderung vom                 16.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 037_03                     06.11.2006
                                  mit Änderung vom                 21.11.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 417_04                     22.09.1992
                                  mit Änderung vom                 16.10.2009
Nabenkappenzeichnung              09 24 244_06                     16.11.2011
                                  mit Änderung vom                 16.11.2011
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 004_02                     23.08.2006
                                  mit Änderung vom                 23.08.2006
Radzeichnung                      XA0102-W-MACH_01                 14.10.2013
                                  mit Änderung vom                 11.12.2013
Radzeichnung                      XA0103-W-MACH_00                 14.10.2013
Radzeichnung                      XA0104-W-MACH_00                 14.10.2014
Beschreibung                      -                                23.01.2014
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 518_00                     01.03.2003
                                  mit Änderung vom                 28.10.2008
Verwendungsbereich                Anlage 1 - 11


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. März 2014




Bohlander                                                                    00207248.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49742 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55011814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ XA01
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                           Seite 1 von 3

Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              XA01
Radgröße                         8.5 J x 19 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
XA0103        XA01 XA0103 / 09.23.630 Ø64.1        5/120/64,1           32          800    2255


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                       49742
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            XA01 (s.o.)
Radgröße                         8.5 J x 19 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-     Bund        Anzugsmoment (Nm)          Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
      mittel
S02   Serien-Mutter             Kegel 60°   175                        40,5                09.31.387
      M14x1,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Tesla

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49742 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55011814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ XA01
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                         Seite 2 von 3

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Tesla Model S          52, 69         245/45R19                                            0A1 A02 A04
002                    52, 69         255/40R19     T00 T96                                A05 A07 A08
e4*2007/46*0667*..                                                                         A09 A12 A19
(60/85 kWh-Batterie)                                                                       A58 A99 Lim
                                                                                           S02


Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49742 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55011814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ XA01
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                           Seite 3 von 3


A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 26. Februar 2014




Bohlander                                                                       00206970.DOC




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