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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 4

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809



                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B37
                Typ                               B37-9020
                Radgröße                          9,0Jx20EH2+
                Zentrierart                       Mittenzentrierung


                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                TS1           B37-9020 TS1 / ohne Ring             5/120/64,1          35          1030   2350
                TS1-wa        B37-9020 TS1-wa / ohne Ring
§ 22 50823*02




                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        50823
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B37-9020 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx20EH2+
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr



                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                S02       Serien-Mutter M14x1,5        Kegel 60°      175                   40,5



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.



                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Tesla


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


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                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 4

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Tesla Model S           52-169        245/40R20    T99                                   A07 A12 A14
                002                     52-169        255/35R20    T97                                   A18 A57 Lim
                e4*2007/46*0667*..      52-169        255/40R20    A01 K3v R02 T01 T97                   VT0 S02
                (60-100 kWh-Batterie)   52-169        255/40R20    R03 T01 T97
                                        52-169        265/35R20    A01 K3v R02 T99
                                        52-169        265/35R20    R03 T99
                                        52-169        265/40R20    R03

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 50823*02




                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 4

                A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
                bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

                Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§ 22 50823*02




                R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                VT0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr.   1   245/40R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr.   2   255/35R20      265/35R20, 275/35R20
                Nr.   3   255/40R20      265/40R20
                Nr.   4   265/35R20      275/35R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeugherstel-
                ler die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
                mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55011016 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 4



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. Dezember 2016 in Lambsheim statt.



                Hinweise zum Sonderrad

                Ab Februar 2016 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-wa
                gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§ 22 50823*02




                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 5. Dezember 2016




                Bohlander                                                                    00261287.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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