Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              46944*09



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 19 H2


                Typ:                         SH980
§ 22 46944*09




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 46944


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 46944*09


                Die ABE-Nr. 46944*09 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ SH980, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55061707 (10. Ausfertigung) vom 03.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                20, 21                                        1. Ausfertigung
                11, 13                                        10. Ausfertigung
                19                                            2. Ausfertigung
                1                                             3. Ausfertigung
                3, 5                                          5. Ausfertigung
                8, 10                                         8. Ausfertigung
                2, 6, 7                                       9. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 46944*09




                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 03.03.2017
                festgehaltenen Angaben.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 46944*09


                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 20.03.2017
                Im Auftrag
§ 22 46944*09
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55061707 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 3

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          SF43
                Typ                             SH980
                Radgröße                        19x8J
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                -            SH980 / Ø72,6xØ64,1                 5/120/64,1             35       830     2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      46944
                Herstellerzeichen               YHI ww. ADV-M
                Radtyp und Ausführung           SH980 (s.o.)
                Radgröße                        19x8J
§ 22 46944*09




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   175                      -                    RG.502

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Tesla

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55061707 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 3


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Tesla Model S           52-169        245/45R19    A91                                   A15 A18 A57
                002                                                                                      Lim S02
                e4*2007/46*0667*..
                (60-100 kWh-Batterie)

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
§ 22 46944*09




                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55061707 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 3
                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 3. März 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 46944*09




                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 3. März 2017




                Laux                                                                   00266411.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen