Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48923
Nr. : RA-000714-C0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.1905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL3.1905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline Speedline
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: SL3.1905.21 SL3.1905.11
Radgröße: 9Jx21H2 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø82 Ø64.1 0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast: 1000 kg 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2420 mm 2420 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Tesla
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
002 Radmuttern, Kegel 60°, Gewinde ZP51181 175 Nm
M14x1,5
RA-000714-C0-104-47~TE-5-120-64-ET30_SL3.1905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48923
Nr. : RA-000714-C0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.1905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
002 e4*2007/46*0667*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET35 9.0x21,ET30
52 bis 87 Tesla Model S 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
N255)T96)
245/35R21 M+S 245/35R21 M+S A02) bis A10)
T96)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K36)N265) GD3)
255/35R21 M+S 255/35R21 M+S A01) bis A10)
K36) GD3)
245/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K36) GD4)V00)
255/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04)K34) K36) GD4)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
002 e4*2007/46*0667*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET35 9.0x21,ET30
64 bis 87 Tesla Model X 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
T105) ER1)
275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)
T103) ER1)
275/40R21 275/40R21 A02) bis A10)
T107) ER1)
255/40R21 275/40R21 A02) bis A10)
N265) T107) ER1)V00)
255/40R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
T107) ER1)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48923
Nr. : RA-000714-C0-104
Anlage-Nr. : 47
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.1905
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 2000 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
RA-000714-C0-104-47~TE-5-120-64-ET30_SL3.1905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48923
Nr. : RA-000714-C0-104
Anlage-Nr. : 47
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.1905
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GD3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
265/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GD4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R21 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, ist der Filzinnenkotflügel im Bereich neben dem Stoßdämpfer nach vorne
auszuschneiden.
K36) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
45° nach vorne, eng an das Blechradhaus anzulegen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000714-C0-104-47~TE-5-120-64-ET30_SL3.1905.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48923
Nr. : RA-000714-C0-104
Anlage-Nr. : 47
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.1905
T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 47 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL3.1905 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.01.2017
RA-000714-C0-104-47~TE-5-120-64-ET30_SL3.1905.docx