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							GUTACHTEN zur TTG NR.100137 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5
Auftraggeber                    AD Vimotion GmbH
                                Liebigstrasse 27
                                73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OXIGIN OX 18_E
Typ                             OXIGIN OX 18_E 1020
Radgröße                        10.0JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)
 J             OXIGIN OX 18_E 1020 J / BA15 N21 5/114,3/64,2      45         760      2300
               Ø72.6x64.2

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      100137
Herstellerzeichen               AD VIMOTION GERMANY
Radtyp und Ausführung           OXIGIN OX 18_E 1020 (s.o.)
Radgröße                        10.0JX20H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel          Bund                 Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Mutter M14x1,5 Klasse 10            Kegel 60°            175               33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Tesla
Spurverbreiterung               innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Tesla Model Y                155-190       255/40R20    A32 T01                        A14 A18 A56
 003                          155-190       265/40R20    A92                            B02 V20 Z20
 e4*2007/46*1293*19-44        155-190       285/35R20    A01 A12 K2b R03                S01
 - 21 Zoll Serienbereifung    155-190       295/35R20    A01 A12 K2b R03
 - nicht für Variante YS...




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 2 von 5
Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Tesla Model Y                88-190       255/40R20      A32 T01                          A14 A18 A57
003, 005                     88-190       265/35R20      A12 T99                          B02 V20 Z19
e4*2007/46*1293*19-44;       88-190       265/40R20      A12                              Z20 S01
e4*2018/858*00135*..         88-190       285/35R20      A01 A12 K2a K2b R03
- 19 Zoll ww. 20 Zoll        88-190       295/30R20      A01 A12 K2c R03 T01
Serienbereifung              88-190       295/35R20      A01 A12 K2c R03
- nicht für Variante YS...
Tesla Model Y (Opal)         114-179      255/40R20      A32 T01                          A14 A18 A57
003                          114-179      265/35R20      A12 T99                          B02 V20 S01
e4*2007/46*1293*44-..        114-179      265/40R20      A12
- nur Variante YS...         114-179      285/35R20      A01 A12 K2b R03
                             114-179      295/35R20      A01 A12 K2b R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 3 von 5

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A92       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 4 von 5
K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
          Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    235/55R20      285/45R20
Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 14   255/45R20      285/40R20
Nr. 15   255/50R20      285/45R20
Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 19   265/45R20      295/40R20
Nr. 20   265/50R20      295/45R20
Nr. 21   275/35R20      305/30R20
Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 23   275/45R20      305/40R20
Nr. 24   285/35R20      335/30R20
Nr. 25   285/40R20      325/35R20
Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100137 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                                Seite 5 von 5

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z20       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. August 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. August 2025




Wagner                                                                                  00453056.DOCX JR-BW




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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