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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.51272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55000317 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx20 H2 Typ GT7-1020
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          GT7
               Typ                             GT7-1020
               Radgröße                        10Jx20 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                W4            GT7-1020 W4 / Ø72,5 / Ø64,1          5/114,3/64,1      35         900      2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51272
               Herstellerzeichen               TEC
               Radtyp und Ausführung           GT7-1020 (s.o.)
               Radgröße                        10Jx20 H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 51272*08




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Mutter M14x1,5 (D17CL10) Kegel 60°              175          -                ZP 083

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Tesla
               Spurverbreiterung               innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Tesla Model Y                155-190      255/40R20     K1c K2b T01                     A01 A12 A14
                003                          155-190      265/40R20     K1c K2b K3w                     A21 A56 B02
                e4*2007/46*1293*19-44        155-190      285/35R20     K2c R03                         M01 V20 Z20
                - 21 Zoll Serienbereifung    155-190      295/35R20     K2c K4w K6w R03                 S01
                - nicht für Variante YS...




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55000317 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20 H2 Typ GT7-1020
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 6
               Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Tesla Model Y                88-190       255/40R20      K1c K2b T01                     A01 A12 A14
               003, 005                     88-190       265/35R20      K1c K2a K2b K3w T99             A21 A57 B02
               e4*2007/46*1293*19-44;       88-190       265/40R20      K1c K2a K2b K3w                 M01 V20 Z19
               e4*2018/858*00135*..         88-190       285/35R20      K2c R03                         Z20 S01
               - 19 Zoll ww. 20 Zoll        88-190       295/30R20      K2c K4w K6w R03 T01
               Serienbereifung              88-190       295/35R20      K2c K4w K6w R03
               - nicht für Variante YS...
               Tesla Model Y                190          255/40R20      K1c K2b T01                     A01 A12 A14
               (Opal/Juniper)               190          265/35R20      K1c K2b K3w T99                 A21 A56 B02
               003                          190          265/40R20      K1c K2b K3w                     M01 V20 Z21
               e4*2007/46*1293*48-..        190          275/35R20      K1c K2c K3w                     S01
               - Performance                190          285/35R20      K2c R03
               - nur Variante YS...         190          295/35R20      K2c K4w K6w R03
               Tesla Model Y                114-179      255/40R20      K1c K2b T01                     A01 A12 A14
               (Opal/Juniper)               114-179      265/35R20      K1c K2b K3w T99                 A21 A57 B02
               003                          114-179      265/40R20      K1c K2b K3w                     M01 V20 S01
               e4*2007/46*1293*44-..        114-179      275/35R20      K1c K2c K3w
               - nur Variante YS...
§22 51272*08




                                            114-179      285/35R20      K2c R03
                                            114-179      295/35R20      K2c K4w K6w R03
               Tesla Model Y (Standard)     114          255/40R20      K1c K2b T01                     A01 A12 A14
               003                          114          265/35R20      K1c K2b K3w T99                 A21 A58 B02
               e4*2007/46*1293*50-..        114          265/40R20      K1c K2b K3w                     M01 V20 Z18
               - nur Variante YB...         114          275/35R20      K1c K2c K3w                     S01
                                            114          285/35R20      K2c R03
                                            114          295/35R20      K2c K4w K6w R03

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55000317 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx20 H2 Typ GT7-1020
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 6
               250 km/h                -       95%     100%
               260 km/h                -       90%     100%
               270 km/h                -       85%     100%
               280 km/h                -       -       95%
               290 km/h                -       -       90%
               300 km/h                -       -       85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.
§22 51272*08




               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)


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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55000317 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20 H2 Typ GT7-1020
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 6
               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 51272*08




               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3w      An Achse 1 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in
               den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind
               anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4w      An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in
               den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind
               anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               M01      Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55000317 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20 H2 Typ GT7-1020
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 6
               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   245/50R20      275/45R20
               Nr. 12   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 13   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 14   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 15   255/45R20      285/40R20
               Nr. 16   255/50R20      285/45R20
               Nr. 17   255/55R20      295/45R20
               Nr. 18   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
§22 51272*08




               Nr. 19   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 20   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 21   265/45R20      295/40R20
               Nr. 22   265/50R20      295/45R20
               Nr. 23   275/35R20      305/30R20
               Nr. 24   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 25   275/45R20      305/40R20
               Nr. 26   285/35R20      335/30R20
               Nr. 27   285/40R20      325/35R20
               Nr. 28   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z20       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z21       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2026 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55000317 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx20 H2 Typ GT7-1020
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 18. März 2026
§22 51272*08




               Wagner                                                                               00464727.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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