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							Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA                                                   Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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Fahrzeughersteller                       : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       :0
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 139,7/6                      Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
            Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
            Rad                              Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
OHMQDBP0011 PCD139,7 ET0                     ohne                         110                     975    2456     10/07
0
OHMQDSA0011 PCD139,7 ET0                     ohne                         110                     975     2456 10/07
0


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : N 13
                                           110 Nm für Typ : N 16/17; N1; N11
Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
N 16/17      H832             66 - 94 235/70R16 105                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                      245/70R16 107               11A; 54A                    11H; 12A; 51A; 573;
                                      245/75R16 111               11A; 54A                    581; 71K; 721; 73C;
                                      255/65R16 109                                           74A
                                      255/70R16 111               XD6; 11A; 54A
                                      265/70R16 112               XD6; 11A; 54A
                                      275/60R16 109               XD5; 11A
                                      275/70R16 114               XD5; 11A; 54A
N1           G906             58 - 61 235/70R16 105               11A; 24C; 24D; 54F          10B; 10S; 11B; 11G;
N11          F131                     245/70R16 107               11A; 24C; 24D; 54F          11H; 12A; 51A; 573;
                                      245/75R16 111               11A; 24C; 24D; 54A          581; 71K; 721; 73C;
                                      255/65R16 109               11A; 24C; 24D; 54F          74A
                                      255/70R16 111               11A; 24C; 24D; 54A
                                      265/70R16 112               11A; 24C; 24D; 54A
                                      275/60R16 109               11A; 24C; 24D; 54F
                                      275/70R16 114               11A; 24C; 24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA 4 RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
N 13         F355, EBE        92 - 105 235/70R16 105              XBK; XBT                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                       245/70R16 107              XBK; XBT                    11H; 12A; 51A; 54F;
                                       245/75R16 111              XBU; XBV                    573; 581; 71K; 721;
                                       255/65R16 109              XBK; XBT                    73C; 74A
                                       255/70R16 111              XBK; XBT
                                       265/70R16 112              XBK; XBT; XBU
                                       275/60R16 109              XBK; XBT
                                       275/70R16 114              XBU; XBV



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA                                                   Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA                                                   Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
     Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
     berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
XBK) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 215R15 sind zusätzliche Anbauteile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an Vorder-und Hinterachse anzubauen.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige
     Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
     7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XBT) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen 215R15 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des
     Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
     wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
     für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der vorschriftsmäßige Zustand des
     Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII
     zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XBU) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen 265/70R15 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des
     Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
     wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
     für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der vorschriftsmäßige Zustand des
     Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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      zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
      FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
      zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XBV) Die Verwendung dieser Rad-Reifenkombination ist nur bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung
     265/70 R 15 zulässig.
XD5) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach der verwendeten
     Rad-/Reifenkombination in folgender Weise Nachgearbeitet werden:

      a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach Erfordernissen ausreichender
      Freigängigkeit zu kürzen.

      b)Der hinter dem Rad liegende Schwellerfalz unter dem Innenkotflügel bzw. Schmutzfänger ist
      umzulegen oder abzuschneiden. Anschliesend muß der Innenkotflügel und die Schwellerverkleidung
      eingeformt werden. (z.B.: mittels Heißluft)
XD6) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach der verwendeten
     Rad-/Reifenkombination in folgender Weise nachgearbeitet werden:

      a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach Erfordernissen ausreichender
      Freigängigkeit zu kürzen.

      b) Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend der verwendeten
      Rad-/Reifenkombination einzuformen oder zu kürzen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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