TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 08-00731-CP-FIL-02
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Elements IV – RK3 Seite 1 von 5
2. Neufassung
zum
TEILEGUT ACHTEN
Nr.: 08-00731-CP-FIL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : RK-3
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
für das Fahrzeug : Toyota J20
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: Bezeichnung: KW-Bereich ETG - Nr.:
Toyota Motor Europe J 20 Land Cruiser 195 - 234 e6*2001/116*0112*- -
(B) (200 Serie)
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung ASA Co. LTD
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: RK3 delta Elements IV
Radgröße: 11 JJ x 23 H2
Einpreßtiefe: + 35 mm + 50 mm
Lochkreis Ø: 150 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 110,1 mm
Zentrierart: Bolzenzentrierung
Befestigung: 5 Kegelbundmuttern (Kegelwinkel 60°)
Ventile: Gummiventile bzw. Metallschraubventile mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and
Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den
Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment: 150 Nm
Zulässige Radlast: 980 kg bei r dyn 0,402 m 1000 kg bei r dyn 0,402 m
Abrollumfang: U = 2526 mm
Radprüfung TÜV Pfalz / 04-1808-A00-V01 bzw. Bestätigung vom 25.05.10
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
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Reifen und Auflagen bei Verwendung des Rades ET 35
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
305/35 R 23 – 111 *) 1), 2a), 4), 5)
305/40 R 23 – 118 *) 1), 2a), 3), 4), 5)
Reifen und Auflagen bei Verwendung des Rades ET 50
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
305/35 R 23 – 111 *) 1), 2), 4), 5)
305/40 R 23 – 118 *) 1), 2), 3), 4), 5)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
keine
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche
Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber,
Ergänzen der Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
2a) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
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Fortsetzung zu
IV. Hinweise und Auflagen
3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung
ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird
eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise
verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die
Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5) An Vorder- und Hinterachse müssen Räder mit der gleichen Einpresstiefe verwendet
werden.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
keine
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VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht
(Registrier - Nr. QA 05 113 8072 / Tüv Pfalz) dass er ein Qualitätsmanagement-System
gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 21. 10. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor Schwarz
DIN EN ISO/IEC 17025
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