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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D – 70794 Filderstadt


Teilegutachten Nr.:              08-00731-CP-FIL-00
Hersteller:                      Delta GmbH
Typ:                             RK-3                                                  Seite 1 von 4


                               TEILEGUT ACHTEN
                                      Nr.: 08-00731-CP-FIL

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                : RK-3

des Herstellers                        : Delta GmbH
                                         Dorfstraße 8
                                         D – 85235 Unterumbach

für das Fahrzeug                       : Toyota J20

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehörde
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D – 70794 Filderstadt


Teilegutachten Nr.:                08-00731-CP-FIL-00
Hersteller:                        Delta GmbH
Typ:                               RK-3                                                 Seite 2 von 4

I.       Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:         Typ:    Bezeichnung:      KW-Bereich      ETG - Nr.:
Toyota Motor Europe         J 20    Land Cruiser      195 - 212       e6*2001/116*0112*- -
(B)                                 (200 Serie)

II.      Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung                                                 ASA Co. LTD
Art:                               Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                   und beidseitigem Hump.
Typ:                                                RK3 delta Elements IV
Radgröße:                                                 11 JJ x 23 H2
Einpreßtiefe:                                               + 35 mm
Lochkreis Ø:                                 150 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                              110,1 mm
Zentrierart:                                            Bolzenzentrierung
Befestigung:                               5 Kegelbundmuttern (Kegelwinkel 60°)
Ventile:                    Gummiventile bzw. Metallschraubventile mit Überwurfmutter von
                            außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and
                            Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
                            11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den
                            Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment:                                               150 Nm
Zulässige Radlast:                                  980 kg bei r dyn 0,402 m

Abrollumfang:                                             U = 2526 mm
Radprüfung                                        TÜV Pfalz / 04-1808-A00-V01
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                               Auflagen und Hinweise
                                                                  ( siehe Punkt 4. )
                305/35 R 23 – 111 *)                                      1), 2), 4)

                305/40 R 23 – 118 *)                                  1), 2), 3), 4)




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.:               08-00731-CP-FIL-00
Hersteller:                       Delta GmbH
Typ:                              RK-3                                                  Seite 3 von 4

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit
keine

IV.     Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)      Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
        *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
        entnehmen.
        Die    Eignung    der   verwendeten   Reifen,    insbesondere  der   erforderliche
        Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
        Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
        Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
        Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
        ist           durch          den           Reifenhersteller        nachzuweisen.
        Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
        geeignete        Art         darauf        hinzuweisen         (Luftdruckaufkleber,
        Ergänzen der Bedienungsanleitung).
2)      An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
        geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3)      Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung
        ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird
        eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise
        verwendet      werden,     wenn   gleichzeitig nachgewiesen wird,  dass     die
        Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
        (Nur erforderlich für Toyota J10)
4)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.       Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand Juni 2006) werden erfüllt.


                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.:              08-00731-CP-FIL-00
Hersteller:                      Delta GmbH
Typ:                             RK-3                                                  Seite 4 von 4

VI.     Anlagen
keine

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der       Hersteller    Delta     GmbH         hat    den       Nachweis     erbracht
(Registrier - Nr. QA 05 113 8072 / Tüv Pfalz) dass er ein Qualitätsmanagement-System
gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

Filderstadt, den 10. 07. 2008
AM-HZBW-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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