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							Gutachten 366-0304-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47113
ANLAGE: 11 TOYOTA                                                    Radtyp: OHM8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 10.08.2016
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OHM8DBP20110          PCD139.7 ET20            ohne                        110                     912     2364    12/07
OHM8DSA20110          PCD139.7 ET20            ohne                        110                     912     2364    12/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                             140 Nm für Typ : N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             160 Nm für Typ : J12 (EU) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 235/55R18 100 5KA                                   erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
TMG                                                235/60R18 107                              140 Nm; Hilux N26;
                                                   235/65R18 106                              Lkw offener Kasten
                                                   245/60R18 105    5MK                       (Serie); Mit
                                                   255/55R18 109    11A; 245                  Radhausverbreiterung
                                                   255/60R18 108    11A; 245                  Serie; Allradantrieb;
                                                   265/60R18 110    11A; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   275/45R18 103    5LK                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 740; 75I
N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..      106 - 126 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA             erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
TMG                                                235/60R18 107    11A; 24C; 24D             140 Nm; Hilux N26;
                                                   235/65R18 106    11A; 24C; 24D             Lkw offener Kasten
                                                   245/60R18 105    11A; 24C; 24D; 5MK        (Serie); Ohne
                                                   255/55R18 109    11A; 24C; 24D             Radhausverbreiter.
                                                   255/60R18 108    11A; 24C; 24D             Serie; Allradantrieb;
                                                   265/60R18 110    11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   275/45R18 103    11A; 24C; 24D; 5LK        12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 740; 75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0304-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47113
ANLAGE: 11 TOYOTA                                                 Radtyp: OHM8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 235/55R18 100 5KA                              erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                          235/60R18 107                               140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            235/65R18 106                               Kasten (Serie); Mit
TSAM)                                         245/60R18 105      5MK                      Radhausverbreiterung
                                              255/55R18 109      11A; 245                 Serie; Allradantrieb;
                                              255/60R18 108      11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/60R18 110      11A; 245                 12A; 51A; 54F; 573;
                                              275/45R18 103      5LK                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 740; 75I
N2(EU,         e11*2007/46*0149*..   106 - 126 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA           erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                          235/60R18 107      11A; 24C; 24D            140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            235/65R18 106      11A; 24C; 24D            Kasten (Serie); Ohne
TSAM)                                         245/60R18 105      11A; 24C; 24D; 5MK       Radhausverbreiter.
                                              255/55R18 109      11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                              255/60R18 108      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/60R18 110      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                              275/45R18 103      11A; 24C; 24D; 5LK       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 740; 75I

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
N25S         L642             75 - 88 235/60R18 103              11A; 24K; 51J            Lkw geschl.Kasten
N25T         L643                      235/65R18 106             11A; 24K; 51J; 54A       (Serie); Lkw offener
                              75 - 126 255/55R18 105             11A; 24K                 Kasten (Serie);
                                       255/60R18 108             11A; 24K; 54A            Allradantrieb;
                                       265/55R18 108             11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R18 106 XDC; 11A; 12H                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/60R18 112 XDC; 11A; 12H                 160 Nm;
                                              265/55R18 108 XDC; 11A; 12A                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                              265/60R18 110 XDC; 11A; 12A                 11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                          581; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0304-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47113
ANLAGE: 11 TOYOTA                                                 Radtyp: OHM8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0304-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47113
ANLAGE: 11 TOYOTA                                                 Radtyp: OHM8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0304-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47113
ANLAGE: 11 TOYOTA                                                 Radtyp: OHM8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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