Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Fahrzeughersteller : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) :0
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OHMQDBP00110 PCD139,7 ET0 ohne 110 975 2456 10/07
OHMQDSA00110 PCD139,7 ET0 ohne 110 975 2456 10/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : N 13
110 Nm für Typ : N 16/17; N1; N11
140 Nm für Typ : N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment;
N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 235/65R16 103 11A; 24C; 24D; 5LK erhöhtes
Anzugsmoment
TMG 235/70R16 106 11A; 24C; 24D 140 Nm; Hilux N26;
235/75R16 108 11A; 24C; 24D Lkw offener Kasten
245/70R16 107 11A; 24C; 24D (Serie); Ohne
245/75R16 111 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter.
255/65R16 109 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb;
255/70R16 111 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
265/70R16 112 11A; 24C; 24D; 26P 12A; 51A; 54F; 573;
275/60R16 109 11A; 24C; 24D; 26P 71K; 721; 73C; 74A;
740; 76U; ADT
N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 235/65R16 103 11A; 24M; 241; 246; erhöhtes
TMG 5LK Anzugsmoment
140 Nm; Hilux N26;
235/70R16 106 11A; 24M; 241; 246 Lkw offener Kasten
235/75R16 108 11A; 24M; 241; 246 (Serie); Mit
245/70R16 107 11A; 24C; 24D Radhausverbreiterung
245/75R16 111 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb;
255/65R16 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/70R16 111 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573;
265/70R16 112 11A; 24C; 24D; 26P 71K; 721; 73C; 74A;
275/60R16 109 11A; 24C; 24D; 26P 740; 76U; ADT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 235/65R16 103 11A; 24C; 24D; 5LK erhöhtes
Anzugsmoment
TMT) 235/70R16 106 11A; 24C; 24D 140 Nm; Lkw offener
N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/75R16 108 11A; 24C; 24D Kasten (Serie); Ohne
TSAM) 245/70R16 107 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter.
245/75R16 111 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb;
255/65R16 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/70R16 111 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573;
265/70R16 112 11A; 24C; 24D; 26P 71K; 721; 73C; 74A;
275/60R16 109 11A; 24C; 24D; 26P 740; 76U; ADT
N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 235/65R16 103 11A; 24M; 241; 246; erhöhtes
TMT) 5LK Anzugsmoment
140 Nm; Lkw offener
N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/70R16 106 11A; 24M; 241; 246 Kasten (Serie); Mit
TSAM) 235/75R16 108 11A; 24M; 241; 246 Radhausverbreiterung
245/70R16 107 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb;
245/75R16 111 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/65R16 109 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573;
255/70R16 111 11A; 24C; 24D 71K; 721; 73C; 74A;
265/70R16 112 11A; 24C; 24D; 26P 740; 76U; ADT
275/60R16 109 11A; 24C; 24D; 26P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N 16/17 H832 66 - 94 235/70R16 105 10B; 10S; 11B; 11G;
245/70R16 107 11A; 54A 11H; 12A; 51A; 573;
245/75R16 111 11A; 54A 581; 71K; 721; 73C;
255/65R16 109 74A
255/70R16 111 XD6; 11A; 54A
265/70R16 112 XD6; 11A; 54A
275/60R16 109 XD5; 11A
275/70R16 114 XD5; 11A; 54A
N1 G906 58 - 61 235/70R16 105 11A; 24C; 24D; 54F 10B; 10S; 11B; 11G;
N11 F131 245/70R16 107 11A; 24C; 24D; 54F 11H; 12A; 51A; 573;
245/75R16 111 11A; 24C; 24D; 54A 581; 71K; 721; 73C;
255/65R16 109 11A; 24C; 24D; 54F 74A
255/70R16 111 11A; 24C; 24D; 54A
265/70R16 112 11A; 24C; 24D; 54A
275/60R16 109 11A; 24C; 24D; 54F
275/70R16 114 11A; 24C; 24D; 54A
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA 4 RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N 13 F355 92 - 105 235/70R16 105 XBK; XBT 10B; 10S; 11B; 11G;
245/70R16 107 XBK; XBT 11H; 12A; 51A; 54F;
245/75R16 111 XBU; XBV 573; 581; 71K; 721;
255/65R16 109 XBK; XBT 73C; 74A
255/70R16 111 XBK; XBT
265/70R16 112 XBK; XBT; XBU
275/60R16 109 XBK; XBT
275/70R16 114 XBU; XBV
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
ADT) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw.
312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der
Vorderachse nicht zulässig.
XBK) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 215R15 sind zusätzliche Anbauteile zur Abdeckung der
Reifenlaufflächen an Vorder-und Hinterachse anzubauen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
XBT) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen 215R15 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des
Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der vorschriftsmäßige Zustand des
Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur
StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XBU) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen 265/70R15 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des
Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der vorschriftsmäßige Zustand des
Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur
StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XBV) Die Verwendung dieser Rad-Reifenkombination ist nur bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung
265/70 R 15 zulässig.
XD5) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach der verwendeten
Rad-/Reifenkombination in folgender Weise Nachgearbeitet werden:
a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach Erfordernissen ausreichender
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Freigängigkeit zu kürzen.
b)Der hinter dem Rad liegende Schwellerfalz unter dem Innenkotflügel bzw. Schmutzfänger ist
umzulegen oder abzuschneiden. Anschliesend muß der Innenkotflügel und die Schwellerverkleidung
eingeformt werden. (z.B.: mittels Heißluft)
XD6) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach der verwendeten
Rad-/Reifenkombination in folgender Weise nachgearbeitet werden:
a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach Erfordernissen ausreichender
Freigängigkeit zu kürzen.
b) Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend der verwendeten
Rad-/Reifenkombination einzuformen oder zu kürzen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: N2(EU,TSAM)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0148*..
Handelsbez.: TOYOTA HILUX
Variante(n): Allradantrieb, Lkw offener Kasten (Serie)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.