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							Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA                                                    Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 10.08.2016
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       :0
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OHMQDBP00110          PCD139,7 ET0             ohne                        110                     975     2456    10/07
OHMQDSA00110          PCD139,7 ET0             ohne                        110                     975     2456    10/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : N 13
                                             110 Nm für Typ : N 16/17; N1; N11
                                             140 Nm für Typ : N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 235/65R16 103 11A; 24C; 24D; 5LK                    erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
TMG                                              235/70R16 106      11A; 24C; 24D             140 Nm; Hilux N26;
                                                 235/75R16 108      11A; 24C; 24D             Lkw offener Kasten
                                                 245/70R16 107      11A; 24C; 24D             (Serie); Ohne
                                                 245/75R16 111      11A; 24C; 24D             Radhausverbreiter.
                                                 255/65R16 109      11A; 24C; 24D             Serie; Allradantrieb;
                                                 255/70R16 111      11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/70R16 112      11A; 24C; 24D; 26P        12A; 51A; 54F; 573;
                                                 275/60R16 109      11A; 24C; 24D; 26P        71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                              740; 76U; ADT
N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..      106 - 126 235/65R16 103 11A; 24M; 241; 246;            erhöhtes
TMG                                                            5LK                            Anzugsmoment
                                                                                              140 Nm; Hilux N26;
                                                 235/70R16 106      11A; 24M; 241; 246        Lkw offener Kasten
                                                 235/75R16 108      11A; 24M; 241; 246        (Serie); Mit
                                                 245/70R16 107      11A; 24C; 24D             Radhausverbreiterung
                                                 245/75R16 111      11A; 24C; 24D             Serie; Allradantrieb;
                                                 255/65R16 109      11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/70R16 111      11A; 24C; 24D             12A; 51A; 54F; 573;
                                                 265/70R16 112      11A; 24C; 24D; 26P        71K; 721; 73C; 74A;
                                                 275/60R16 109      11A; 24C; 24D; 26P        740; 76U; ADT




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA                                                 Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 235/65R16 103 11A; 24C; 24D; 5LK               erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                           235/70R16 106     11A; 24C; 24D            140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..             235/75R16 108     11A; 24C; 24D            Kasten (Serie); Ohne
TSAM)                                          245/70R16 107     11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                               245/75R16 111     11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                               255/65R16 109     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/70R16 111     11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                               265/70R16 112     11A; 24C; 24D; 26P       71K; 721; 73C; 74A;
                                               275/60R16 109     11A; 24C; 24D; 26P       740; 76U; ADT
N2(EU,         e11*2007/46*0149*..   106 - 126 235/65R16 103     11A; 24M; 241; 246;      erhöhtes
TMT)                                                             5LK                      Anzugsmoment
                                                                                          140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            235/70R16 106      11A; 24M; 241; 246       Kasten (Serie); Mit
TSAM)                                         235/75R16 108      11A; 24M; 241; 246       Radhausverbreiterung
                                              245/70R16 107      11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                              245/75R16 111      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/65R16 109      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                              255/70R16 111      11A; 24C; 24D            71K; 721; 73C; 74A;
                                              265/70R16 112      11A; 24C; 24D; 26P       740; 76U; ADT
                                              275/60R16 109      11A; 24C; 24D; 26P

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
N 16/17      H832             66 - 94 235/70R16 105                                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                      245/70R16 107              11A; 54A                 11H; 12A; 51A; 573;
                                      245/75R16 111              11A; 54A                 581; 71K; 721; 73C;
                                      255/65R16 109                                       74A
                                      255/70R16 111              XD6; 11A; 54A
                                      265/70R16 112              XD6; 11A; 54A
                                      275/60R16 109              XD5; 11A
                                      275/70R16 114              XD5; 11A; 54A
N1           G906             58 - 61 235/70R16 105              11A; 24C; 24D; 54F       10B; 10S; 11B; 11G;
N11          F131                     245/70R16 107              11A; 24C; 24D; 54F       11H; 12A; 51A; 573;
                                      245/75R16 111              11A; 24C; 24D; 54A       581; 71K; 721; 73C;
                                      255/65R16 109              11A; 24C; 24D; 54F       74A
                                      255/70R16 111              11A; 24C; 24D; 54A
                                      265/70R16 112              11A; 24C; 24D; 54A
                                      275/60R16 109              11A; 24C; 24D; 54F
                                      275/70R16 114              11A; 24C; 24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA 4 RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
N 13         F355             92 - 105 235/70R16 105             XBK; XBT                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                       245/70R16 107             XBK; XBT                 11H; 12A; 51A; 54F;
                                       245/75R16 111             XBU; XBV                 573; 581; 71K; 721;
                                       255/65R16 109             XBK; XBT                 73C; 74A
                                       255/70R16 111             XBK; XBT
                                       265/70R16 112             XBK; XBT; XBU
                                       275/60R16 109             XBK; XBT
                                       275/70R16 114             XBU; XBV



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA                                                 Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA                                                 Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 13 TOYOTA                                                 Radtyp: OHMQ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
ADT) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw.
     312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der
     Vorderachse nicht zulässig.
XBK) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 215R15 sind zusätzliche Anbauteile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an Vorder-und Hinterachse anzubauen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
XBT) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen 215R15 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des
     Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
     wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
     für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der vorschriftsmäßige Zustand des
     Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur
     StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XBU) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen 265/70R15 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des
     Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
     wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
     für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der vorschriftsmäßige Zustand des
     Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur
     StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XBV) Die Verwendung dieser Rad-Reifenkombination ist nur bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung
     265/70 R 15 zulässig.
XD5) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach der verwendeten
     Rad-/Reifenkombination in folgender Weise Nachgearbeitet werden:

      a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach Erfordernissen ausreichender


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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      Freigängigkeit zu kürzen.

      b)Der hinter dem Rad liegende Schwellerfalz unter dem Innenkotflügel bzw. Schmutzfänger ist
      umzulegen oder abzuschneiden. Anschliesend muß der Innenkotflügel und die Schwellerverkleidung
      eingeformt werden. (z.B.: mittels Heißluft)
XD6) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach der verwendeten
     Rad-/Reifenkombination in folgender Weise nachgearbeitet werden:

      a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach Erfordernissen ausreichender
      Freigängigkeit zu kürzen.

      b) Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend der verwendeten
      Rad-/Reifenkombination einzuformen oder zu kürzen.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    N2(EU,TSAM)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0148*..
       Handelsbez.:    TOYOTA HILUX

       Variante(n):    Allradantrieb, Lkw offener Kasten (Serie)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                    VA
             26P                      x = 250             y = 300                    VA




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