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							Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 16 TOYOTA                                                    Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 10.08.2016
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OHMSDBP20110          PCD139.7 ET20            ohne                        110                     920     2368    12/07
OHMSDBP20110          PCD139.7 ET20            ohne                        110                     935     2330    12/07
OHMSDSA20110          PCD139.7 ET20            ohne                        110                     920     2368    12/07
OHMSDSA20110          PCD139.7 ET20            ohne                        110                     935     2330    12/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                             140 Nm für Typ : N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             148 Nm für Typ : J15TM erhöhtes Anzugsmoment; J15TM TMG
                                             erhöhtes Anzugsmoment
                                             160 Nm für Typ : J12 (EU) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA                    erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
TMG                                              235/60R17 102      11A; 24C; 24D; 5LA        140 Nm; Hilux N26;
                                                 235/65R17 108      11A; 24C; 24D             Lkw offener Kasten
                                                 235/70R17 107      11A; 24C; 24D             (Serie); Ohne
                                                 245/65R17 107      11A; 24C; 24D             Radhausverbreiter.
                                                 245/70R17 110      11A; 24C; 24D             Serie; Allradantrieb;
                                                 255/55R17 104      11A; 24C; 24D; 5MA        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/60R17 106      11A; 24C; 24D             12A; 51A; 54F; 573;
                                                 255/65R17 110      11A; 24C; 24D             71C; 71K; 721; 725;
                                                 265/65R17 112      11A; 24C; 24D             73C; 74A; 740; 75I
                                                 275/55R17 109      11A; 24C; 24D
                                                 275/60R17 110      11A; 24C; 24D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 16 TOYOTA                                                 Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102 5LA                               erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMG                                           235/60R17 102      5LA                      140 Nm; Hilux N26;
                                              235/65R17 108                               Lkw offener Kasten
                                              235/70R17 107                               (Serie); Mit
                                              245/65R17 107                               Radhausverbreiterung
                                              245/70R17 110                               Serie; Allradantrieb;
                                              255/55R17 104      5MA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/60R17 106                               12A; 51A; 54F; 573;
                                              255/65R17 110                               71C; 71K; 721; 725;
                                              265/65R17 112      11A; 245                 73C; 74A; 740; 75I
                                              275/55R17 109      11A; 24J; 24M
                                              275/60R17 110      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA               erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                           235/60R17 102     11A; 24C; 24D; 5LA       140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..             235/65R17 108     11A; 24C; 24D            Kasten (Serie); Ohne
TSAM)                                          235/70R17 107     11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                               245/65R17 107     11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                               245/70R17 110     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/55R17 104     11A; 24C; 24D; 5MA       12A; 51A; 54F; 573;
                                               255/60R17 106     11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                               255/65R17 110     11A; 24C; 24D            73C; 74A; 740; 75I
                                               265/65R17 112     11A; 24C; 24D
                                               275/55R17 109     11A; 24C; 24D
                                               275/60R17 110     11A; 24C; 24D
N2(EU,         e11*2007/46*0149*..   106 - 126 225/65R17 102     5LA                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                          235/60R17 102      5LA                      140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            235/65R17 108                               Kasten (Serie); Mit
TSAM)                                         235/70R17 107                               Radhausverbreiterung
                                              245/65R17 107                               Serie; Allradantrieb;
                                              245/70R17 110                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/55R17 104      5MA                      12A; 51A; 54F; 573;
                                              255/60R17 106                               71C; 71K; 721; 725;
                                              255/65R17 110                               73C; 74A; 740; 75I
                                              265/65R17 112      11A; 245
                                              275/55R17 109      11A; 24J; 24M
                                              275/60R17 110      11A; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 16 TOYOTA                                                 Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
N25S         L642             75 - 88 235/65R17 104              11A; 24K; 51J            Lkw geschl.Kasten
N25T         L643             75 - 126 255/60R17 106             11A; 24K                 (Serie); Lkw offener
                                       265/60R17 108             11A; 24K                 Kasten (Serie);
                              126      265/65R17                 11A; 24K; 51G            Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 245/70R17              51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
J15TM          e1*2007/46*0231*..             255/65R17 110                               148 Nm;
TMG                                 127 - 207 265/65R17     51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7EU; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 265/65R17 112 XDC; 11A; 12H                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              265/65R17 112 XDC; 11A; 12H                 160 Nm;
                                              275/60R17 110 XDC; 11A; 12A                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                          581; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 16 TOYOTA                                                 Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 16 TOYOTA                                                 Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 16 TOYOTA                                                 Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
       3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7EU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0001*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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