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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Anlage Toyota 04            zum Teilegutachten Nr.: 18-00040-CP-BWG-**                         (Stand 02/19)
Hersteller:                 DIEWE WHEELS GmbH
Typ:                        D1717                                                              Seite 1 von 2

1.     Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller:       Typ:      Bezeichnung:       KW-Bereich        ETG - Nr.:
Toyota Motor Europe       J 10      Land Cruiser       150 - 175         e6*95/54*0055*--
(B)                                 (100 Serie)                          e6*2001/116*0055*- -
                          J 20      Land Cruiser       195 - 212         e6*2001/116*0112*- -
                                    (200 Serie)

2.     Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

                                                               Auflagen und Hinweise
                                                                   ( siehe Punkt 3.)

           275/65 R 17 – 115 *)                                       1), 2), 5), 6)

           275/70 R 17 – 118 *)                                    1), 2), 3), 4), 5), 6)

           285/65 R 17 – 116 *)                                       1), 2), 5), 6)

           285/70 R 17 – 121 *)                                    1), 2), 3), 4), 5), 6)

           295/70 R 17 – 121 *)                                    1), 2), 3), 4), 5), 6)

3.     Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
      geeignete       Art    darauf   hinzuweisen      (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen    der
      Bedienungsanleitung).
2)    An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
      Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
      möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
3)    Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
      Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine
      Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-
      Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
4)    Nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Luftfedersystem.



                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Anlage Toyota 04            zum Teilegutachten Nr.: 18-00040-CP-BWG-**                         (Stand 02/19)
Hersteller:                 DIEWE WHEELS GmbH
Typ:                        D1717                                                              Seite 2 von 2

4)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5)    Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Rad          Kennz.           Loch-      Mitten Ein-      zul.    zul.          Gültig
                                 Zentrierring     kreis      loch   preß      Rad     Abroll-       ab:
                                                  [mm] /     [mm] tiefe       last    umfang
LK                                                -zahl             [mm]      [kg]    [mm]
150     D1717XX                  ohne             150/5      110,1 45         1500    2400          02//18
Radbefestigung:           Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegelbund 60°
Anzugsmoment:             150 Nm

4.     Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage Toyota 04 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
18-00040-CP-BWG-**

München, den 05. 02. 2019
AS-CRC-BWG/HEI-Sz
DIEWE WHEELS


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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