TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Anlage Toyota 04 zum Teilegutachten Nr.: 18-00040-CP-BWG-** (Stand 02/19)
Hersteller: DIEWE WHEELS GmbH
Typ: D1717 Seite 1 von 2
1. Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller: Typ: Bezeichnung: KW-Bereich ETG - Nr.:
Toyota Motor Europe J 10 Land Cruiser 150 - 175 e6*95/54*0055*--
(B) (100 Serie) e6*2001/116*0055*- -
J 20 Land Cruiser 195 - 212 e6*2001/116*0112*- -
(200 Serie)
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt 3.)
275/65 R 17 – 115 *) 1), 2), 5), 6)
275/70 R 17 – 118 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6)
285/65 R 17 – 116 *) 1), 2), 5), 6)
285/70 R 17 – 121 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6)
295/70 R 17 – 121 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6)
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
3) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-
Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
4) Nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Luftfedersystem.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Anlage Toyota 04 zum Teilegutachten Nr.: 18-00040-CP-BWG-** (Stand 02/19)
Hersteller: DIEWE WHEELS GmbH
Typ: D1717 Seite 2 von 2
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- ab:
[mm] / [mm] tiefe last umfang
LK -zahl [mm] [kg] [mm]
150 D1717XX ohne 150/5 110,1 45 1500 2400 02//18
Radbefestigung: Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegelbund 60°
Anzugsmoment: 150 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Toyota 04 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
18-00040-CP-BWG-**
München, den 05. 02. 2019
AS-CRC-BWG/HEI-Sz
DIEWE WHEELS
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland