Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8136-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01673
Radgröße                       8 J x 17 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
200            01673200 / S-Ø54.06                 5/100/54,1         35        650    1950

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01673200
Radgröße                       8 J x 17 H2
Einpresstiefe                  ET 35
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5                Kegel 60°      110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 038136) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8136-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung   kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis       66-110         205/40R17      T84                            A02 A04 A05
T22                  66-110         205/45R17      M31                            A06 A08 A09
e11*96/79*0077*..    66-110         215/40R17      K08 T83 T85                    A12 A14 A21
                     66-110         225/35R17      K08 T82 T86                    Car Flh K06
                                                                                  K42 K49 K56
                                                                                  Sth V17 S01
Toyota Avensis      81-108          205/50R17      K14 K42 K46 M04 R37            A02 A04 A05
T25                 81-108          215/45R17      K14 K42 K46                    A06 A08 A09
e11*2001/116*0196*. 81-108          225/45R17      K14 K42 K46                    A12 A14 A21
                    81-108          235/40R17      K14 K42 K45 K46 K49            Car Flh Sth
                    81-108          245/40R17      K14 K41 K42 K45 K46 K49 K50    V17 S01
Toyota Carina E     73-98           205/40R17      K02 K45 T80 T81 T84            A02 A04 A05
T19                                                                               A06 A08 A09
G004                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  S01
Toyota Carina E      54-98          205/40R17      K02 K45 T80 T81 T84            A02 A04 A05
T19U                                                                              A06 A08 A09
G172,                                                                             A12 A14 A21
e11*93/81*0010*..                                                                 S01
Toyota Celica        77-115         215/40R17      K02 K07 T83 T85                A02 A04 A05
T18                  77-115         245/35R17      K02 K08 R03                    A06 A08 A09
F411                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  V17 S01
Toyota Celica        77-115         215/40R17      K02 K07 T83 T85                A02 A04 A05
T18C                 77-115         245/35R17      K02 K08 R03                    A06 A08 A09
F683                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  V17 S01
Toyota Celica        150-153        215/40R17      K02 K07 T83 T85                A02 A04 A05
T18F                 150-153        245/35R17      K02 K08 R03                    A06 A08 A09
F410                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  V17 S01
Toyota Celica        85-129         215/40R17                                     A02 A04 A05
T20                  85-129         225/35R17                                     A06 A08 A09
G608,                85-129         245/35R17                                     A12 A14 A21
e1*93/81*0006*..                                                                  K08 K42 V17
                                                                                  S01
Toyota Celica        105-141        205/45R17      M31                            A02 A04 A05
T23                  105-141        215/40R17      K05 K08                        A06 A08 A09
e11*98/14*0122*..    105-141        215/45R17      G01 K05 K08                    A12 A14 A21
                     105-141        235/40R17      K02 K11 K50 R03                V17 S01
                     105-141        245/35R17      K02 K11 K50 R03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8136-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8136-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K06    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K11     Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M04     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en                    Winterprofiltyp(en)
                 bzw. Geschw.Kat.                      bzw. Geschw.Kat.

Dunlop           SP 8000 NO, SP 9000                   WinterSport M2, M3
Bridgestone      S-02                                  WT 05 M+S
Continental      CSC, CSC2, CZ91                       TS770, TS750, TS790
Goodyear         Eagle NCT5                            Ultra Grip GW-3
Michelin         MXX3                                  X M+S 330-
Pirelli          P 700-Z, P 7000, P Zero Dir.,         W210 P, W210 Asim., W240 XL
                 P Zero Asim., P Zero Rosso N3

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/50R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             03-8136-A02-V01

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                               Seite 5 von 6

M31        Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller         Sommerprofil                     Winterprofil
                   bzw. Geschw.-Kat.                bzw. Geschw.-Kat.

Pirelli            P Zero Asimmetrico               -

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/45R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.

R03        Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth        Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80        Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T81        Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T82        Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T83        Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T84        Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T85        Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T86        Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse     Hinterachse

Nr.    1   205/40R17       225/35R17
Nr.    2   205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    3   215/40R17       245/35R17
Nr.    4   215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    5   215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.    6   225/45R17       245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr.    7   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr.    8   225/55R17       245/50R17, 255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8136-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01673
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 6

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 18.November 2003




Pohl                                                                 00056843.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim