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							Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       :9
Auftraggeber            : Borbet
Typ(en)                 : LS70638
Ausführung(en)          : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1                        Seite 1 von 5



Raddaten


Radtyp                                           :   LS70638
Radausführung                                    :   Lk 100
Radgröße nach Norm                               :   7 J x 16 H2
Einpreßtiefe in mm                               :   38
zulässige Radlast in kg                          :   600
zul. Abrollumfang in mm                          :   2000
Lochkreisdurchmesser in mm                       :   100
Lochzahl                                         :   5
Mittenlochdurchmesser in mm                      :   64,1 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1
Zentrierart                                      :   Mittenzentrierung


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke                :       Toyota
Radbefestigungsteile                         :       mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradmut-
                                                     tern M12x1,5, Kegelwinkel 60°
Anzugsmoment                                 :       110
Spurweitenerhöhung                           :        bis zu 10 mm

Typ:                           T18
ABE / EG-Genehmigung:          F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Toyota Celica         205/45R16-83                                         2) bis 10)
                                    20)

                                              215/45R16-86                               1) bis 10)
                                                                                         15)
                                              215/40R16-86 reinf
115                                           215/45R16-86

                                              215/40R16-86 reinf
F411/NT3E         1000/970                                                               5/100/54,1




RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt -Bundesamtes für Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       :9
Auftraggeber               : Borbet
Typ(en)                    : LS70638
Ausführung(en)             : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1      Seite 2 von 5


Typ:                           T18C
ABE / EG-Genehmigung:          F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115          Toyota Celica         215/45R16-86                            1) bis 10)
                                                                            15)16)
                                            215/40R16-86 reinf
F468/NT1E            1000/970                                               5/100/54,1



Typ:                            T19
ABE / EG-Genehmigung:           G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73; 79; 98   Toyota Carina E,      205/45R16-83                            1) bis 10)
              Toyota Carina E Kombi 20)                                     17)

                                            205/45ZR16 reinforced

                                            215/40R16-86 reinforced
116; 129             Toyota Carina E GTi    205/45R16-83
                                            11)20)

                                            205/45ZR16 reinforced
                                            11)
G004/NT05E           920/980                                                5/100/54,1



Typ:                              T19U
ABE / EG-Genehmigung:             G172 bzw. e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54; 61; 73; 78; Toyota Carina E,     205/45R16-83                          1) bis 10)
 79; 85; 93; 98 Toyota Carina E Kombi 20)                                   17)

                                            205/45ZR16 reinforced

                                            215/40R16-86 reinf
e11*93/81*0010*02E   930/990                                                5/100/541


Typ:                             T20
ABE / EG-Genehmigung:            G608 bzw. e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85; 125; 129 Toyota Celica,         205/50R16-86                           2) bis 10)
              Toyota Celica Cabrio
                                     225/45R16-89
                                     1)15)
e1*93/81*0006*05E    960/945                                                5/100/54,1
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       :9
Auftraggeber               : Borbet
Typ(en)                    : LS70638
Ausführung(en)             : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1       Seite 3 von 5


Typ:                           T22
ABE / EG-Genehmigung:          e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 74; 81;  Toyota Avensis       205/50R16-87                              1) bis 10)
 94; 95; 110                                                                 13)24)
                                   205/55R16-89
                                   11)

                                            205/45ZR16 reinforced

                                            225/45R16-89

                                            215/40R16-86 reinforced
                                            27)
                                            zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
                                            vorne             hinten
                                            205/50R16-87      225/45R16-89   1) bis 10)
                                                                             13)24)32)
e11*93/81*0077*08E   1010/970                                                5/100/541



Typ:                           T23
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0122*.. / e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen          Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105; 141     Toyota Celica        205/50R16-87                    2) bis 10)

                                            205/50R16-87 M+S

                                            225/45R16-89
                                            zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
                                            vorne             hinten
                                            205/50R16-87      225/45R16-89   1) bis 10)
                                                                             32)
e11*2001/116*0122*07 960/945                                                 5/100/541



Typ:                           T25
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81; 85; 95;  Toyota Avensis       205/55R16-91                              2) bis 10)
 108; 120
                                   215/50R16-90

                                            225/50R16-92
                                            1)35)
e11*2001/116*0196*03 1010/1020(0)                                            5/100/541



Auflagen und Hinweise
1)       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
         oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Ange
         stellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Bei-
         spielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       :9
Auftraggeber      : Borbet
Typ(en)           : LS70638
Ausführung(en)    : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1            Seite 4 von 5


2)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
      papieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zu-
      lassungsstelle berichtigen zu lassen.
      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
      Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

3)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
      Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

4)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonder-
      räder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
      Sonderräder gesondert zu beurteilen.

5)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
      Radkontur hinausragen.

6)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.

7)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

8)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des
      Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müs-
      sen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

9)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn,
      daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet wer-
      den.

11)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Weg-
      streckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschrie benen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern
      die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
      Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen
      werden.

12)   Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu
      sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch An-
      bau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

13)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an Achse 2 ab
      Oberkante Seitenstoßleiste bis Höhe hinterer Stoßfänger umzulegen.

15)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkan-
      ten an Achse 2 im Bereich von 45° vor und hinter Radmitte umzulegen.

16)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Nachtrag 1 (geänderte Spurweiten an Achse 2).
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       :9
Auftraggeber       : Borbet
Typ(en)            : LS70638
Ausführung(en)     : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1            Seite 5 von 5



17)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen er-
      forderlich:
      - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Oberkante des Stoßfängers bis 200 mm
      vor der senkrechten Radmittenebene komplett umzulegen.
      - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante, auf einer Länge von ca.
      50 mm nach unten, auf die Breite der umgebördelten Kante zu kürzen.
      - Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

20)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg (LI=83). Die Tragfähig-
      keit des ZR-Reifens muss min. 487 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).

24)   Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

27)   Bei Fahrzeugen die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/60 R15 ausgerüstet sind gilt Auf-
      lage 11 (Überprüfung Geschwindigkeitsmesser).

32)   Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachge-
      wiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn
      205/50R16 und hinten 225/45R16
      Hersteller:             Typ:
      Bridgestone             RE71, Expedia S-01
      Continental             ContiSportContact, CZ91
      Dunlop                  SP8000, SP9000
      Goodyear                Eagle F1/ GV/ ZR/ GS-D/ Ventura
      Michelin                XGTV, SXGT, MXX3
      Pirelli                 P700-Z, P5000, P Zero Asimmetrico
      Fulda                   alle Profile mit Geschwindigkeitsindex     V und ZR
      Semperit                Direction M800
      Toyo                    600F1
      Yokohama                AV1-50i
      Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestä-
      tigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

35)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich
      von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirk-
      samkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.

Die Anlage 9 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder
Typ LS70638 des Antragstellers Borbet.

Essen, 10. Februar 2005
RA-000342-A0-015
						
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