Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr. : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr. :9
Auftraggeber : Borbet
Typ(en) : LS70638
Ausführung(en) : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1 Seite 1 von 5
Raddaten
Radtyp : LS70638
Radausführung : Lk 100
Radgröße nach Norm : 7 J x 16 H2
Einpreßtiefe in mm : 38
zulässige Radlast in kg : 600
zul. Abrollumfang in mm : 2000
Lochkreisdurchmesser in mm : 100
Lochzahl : 5
Mittenlochdurchmesser in mm : 64,1 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1
Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradmut-
tern M12x1,5, Kegelwinkel 60°
Anzugsmoment : 110
Spurweitenerhöhung : bis zu 10 mm
Typ: T18
ABE / EG-Genehmigung: F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Toyota Celica 205/45R16-83 2) bis 10)
20)
215/45R16-86 1) bis 10)
15)
215/40R16-86 reinf
115 215/45R16-86
215/40R16-86 reinf
F411/NT3E 1000/970 5/100/54,1
RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt -Bundesamtes für Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr. : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr. :9
Auftraggeber : Borbet
Typ(en) : LS70638
Ausführung(en) : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1 Seite 2 von 5
Typ: T18C
ABE / EG-Genehmigung: F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Toyota Celica 215/45R16-86 1) bis 10)
15)16)
215/40R16-86 reinf
F468/NT1E 1000/970 5/100/54,1
Typ: T19
ABE / EG-Genehmigung: G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73; 79; 98 Toyota Carina E, 205/45R16-83 1) bis 10)
Toyota Carina E Kombi 20) 17)
205/45ZR16 reinforced
215/40R16-86 reinforced
116; 129 Toyota Carina E GTi 205/45R16-83
11)20)
205/45ZR16 reinforced
11)
G004/NT05E 920/980 5/100/54,1
Typ: T19U
ABE / EG-Genehmigung: G172 bzw. e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54; 61; 73; 78; Toyota Carina E, 205/45R16-83 1) bis 10)
79; 85; 93; 98 Toyota Carina E Kombi 20) 17)
205/45ZR16 reinforced
215/40R16-86 reinf
e11*93/81*0010*02E 930/990 5/100/541
Typ: T20
ABE / EG-Genehmigung: G608 bzw. e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85; 125; 129 Toyota Celica, 205/50R16-86 2) bis 10)
Toyota Celica Cabrio
225/45R16-89
1)15)
e1*93/81*0006*05E 960/945 5/100/54,1
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr. : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr. :9
Auftraggeber : Borbet
Typ(en) : LS70638
Ausführung(en) : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1 Seite 3 von 5
Typ: T22
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66; 74; 81; Toyota Avensis 205/50R16-87 1) bis 10)
94; 95; 110 13)24)
205/55R16-89
11)
205/45ZR16 reinforced
225/45R16-89
215/40R16-86 reinforced
27)
zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16-87 225/45R16-89 1) bis 10)
13)24)32)
e11*93/81*0077*08E 1010/970 5/100/541
Typ: T23
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0122*.. / e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105; 141 Toyota Celica 205/50R16-87 2) bis 10)
205/50R16-87 M+S
225/45R16-89
zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16-87 225/45R16-89 1) bis 10)
32)
e11*2001/116*0122*07 960/945 5/100/541
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81; 85; 95; Toyota Avensis 205/55R16-91 2) bis 10)
108; 120
215/50R16-90
225/50R16-92
1)35)
e11*2001/116*0196*03 1010/1020(0) 5/100/541
Auflagen und Hinweise
1) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Ange
stellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Bei-
spielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr. : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr. :9
Auftraggeber : Borbet
Typ(en) : LS70638
Ausführung(en) : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1 Seite 4 von 5
2) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zu-
lassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonder-
räder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
Sonderräder gesondert zu beurteilen.
5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des
Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müs-
sen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn,
daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet wer-
den.
11) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Weg-
streckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschrie benen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern
die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen
werden.
12) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu
sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch An-
bau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
13) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an Achse 2 ab
Oberkante Seitenstoßleiste bis Höhe hinterer Stoßfänger umzulegen.
15) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkan-
ten an Achse 2 im Bereich von 45° vor und hinter Radmitte umzulegen.
16) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Nachtrag 1 (geänderte Spurweiten an Achse 2).
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr. : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr. :9
Auftraggeber : Borbet
Typ(en) : LS70638
Ausführung(en) : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅54,1 Seite 5 von 5
17) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen er-
forderlich:
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Oberkante des Stoßfängers bis 200 mm
vor der senkrechten Radmittenebene komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante, auf einer Länge von ca.
50 mm nach unten, auf die Breite der umgebördelten Kante zu kürzen.
- Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
20) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg (LI=83). Die Tragfähig-
keit des ZR-Reifens muss min. 487 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).
24) Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
27) Bei Fahrzeugen die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/60 R15 ausgerüstet sind gilt Auf-
lage 11 (Überprüfung Geschwindigkeitsmesser).
32) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachge-
wiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn
205/50R16 und hinten 225/45R16
Hersteller: Typ:
Bridgestone RE71, Expedia S-01
Continental ContiSportContact, CZ91
Dunlop SP8000, SP9000
Goodyear Eagle F1/ GV/ ZR/ GS-D/ Ventura
Michelin XGTV, SXGT, MXX3
Pirelli P700-Z, P5000, P Zero Asimmetrico
Fulda alle Profile mit Geschwindigkeitsindex V und ZR
Semperit Direction M800
Toyo 600F1
Yokohama AV1-50i
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestä-
tigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
35) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich
von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirk-
samkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.
Die Anlage 9 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder
Typ LS70638 des Antragstellers Borbet.
Essen, 10. Februar 2005
RA-000342-A0-015