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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46760 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55111706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ W2-6014
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Bay-Wheels GmbH
                               Landzungenstraße 5
                               68159 Mannheim


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         W2
Typ                            W2-6014
Radgröße                       6,0Jx14H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
Y2             W2-6014 Y2/N02 Ø63,4xØ54,1          5/100/54,1         37       580     1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46760
Herstellerzeichen              MAM
Radtyp und Ausführung          W2-6014 (s.o.)
Radgröße                       6,0Jx14H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           Baoding (Firmenlogo)
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55111706)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46760 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55111706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ W2-6014
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis        66-81          185/65R14         A11                               A02 A04 A05
T22                   66-81          195/60R14         A12                               A08 A09 A14
e11*96/79*0077*..     66-81          195/65R14         A12                               A19 B03 Car
                      66-81          205/60R14         A01 A12 K42 K46                   Flh Sth S01
Toyota Camry          62-118         185/70R14                                           A02 A04 A05
V2                    62-118         195/65R14                                           A08 A09 A14
E501, /1                                                                                 A19 A30 B03
                                                                                         S01
Toyota Carina E       54-98          175/70R14         R09                               A02 A04 A05
T19, T19U             54-98          185/65R14                                           A08 A09 A14
G004, G172,                                                                              A19 A30 B03
e11*93/81*0010*..                                                                        S01
Toyota Carina II      72-89          185/65R14                                           A02 A04 A05
T17                                                                                      A08 A09 A14
E868                                                                                     A19 A30 B03
                                                                                         S01
Toyota Celica         63-110         195/60R14                                           A02 A04 A05
T16                   63-110         205/55R14         A01 K41 K42 K50                   A08 A09 A14
E195                                                                                     A19 A30 B03
                                                                                         S01
Toyota Celica         115            185/65R14         M+S                               A02 A04 A05
T18                   115            205/60R14                                           A08 A09 A14
F411                  77             175/70R14         M+S                               A19 A30 B03
                      77             185/65R14                                           S01
                      77             195/60R14
                      77             205/55R14
                      77             205/60R14
Toyota Celica         77-115         175/70R14         M+S T84                           A02 A04 A05
T18C                  77-115         185/65R14         M+S T85                           A08 A09 A14
F683                  77-115         205/60R14                                           A19 A30 B03
                                                                                         S01
Toyota Celica         85             195/65R14                                           A02 A04 A05
T20                   85             205/60R14         A01 K41 K42 K50                   A08 A09 A14
G608,                                                                                    A19 A30 B03
e1*93/81*0006*..                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46760 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55111706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ W2-6014
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46760 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55111706 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx14H2 Typ W2-6014
Hersteller                       Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 4 von 4

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth        Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 2.November 2006




Tufan                                                                   00100466.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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