Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 705
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B3             CO 705 B3/Z06 Ø63,3-54,1            5/100/54,1         38        610    1985

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46483
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 705 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               60° Kegel       110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55020806) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung   kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis      66-110         195/60R15                                      A02 A04 A05
T22                 66-110         205/50R15        A01 K42 K56                   A08 A09 A12
e11*96/79*0077*..   66-110         205/55R15        A01 K42 K46 K56               A14 A21 Car
                    66-110         215/50R15        A01 K42 K46 K49 K56           Flh Sth S01
                    66-81          195/55R15        R37
Toyota Avensis      81-95          195/65R15        A11                           A02 A04 A05
T25                 81-95          205/60R15        A12                           A08 A09 A14
e11*2001/116*0196*. 81-95          215/55R15        A12                           A21 B03 Car
                    81-95          225/55R15        A01 A12 K42 K46               Flh Sth V15
                                                                                  S01
Toyota Camry         62-118        185/65R15        M10                           A02 A04 A05
V2                   62-118        195/60R15                                      A08 A09 A12
E501, /1             62-118        205/55R15                                      A14 A21 S01
Toyota Carina E      116-129       185/65R15        M10                           A02 A04 A05
T19                  116-129       195/60R15                                      A08 A09 A12
G004                 116-129       205/55R15                                      A14 A21 S01
                     73-98         195/55R15
                     73-98         205/50R15
Toyota Carina E      54-98         195/55R15                                      A02 A04 A05
T19U                 54-98         205/50R15                                      A08 A09 A12
G172,                                                                             A14 A21 S01
e11*93/81*0010*..
Toyota Carina II     72-89         195/50R15        K42                           A01 A02 A04
T17                  72-89         195/55R15        K42                           A05 A08 A09
E868                 72-89         205/50R15        K42 K49                       A12 A14 A21
                     72-89         215/45R15        K42 K49                       V15 S01
Toyota Celica        63-110        195/50R15                                      A02 A04 A05
T16                  63-110        195/55R15                                      A08 A09 A12
E195                 63-110        205/50R15        A01 K41 K42                   A14 A21 V15
                     63-110        215/45R15        A01 K41 K42                   S01
Toyota Celica        115           195/60R15        M+S R09                       A02 A04 A05
T18                  77-115        195/55R15        R37                           A08 A09 A12
F411                 77-115        205/50R15        R37                           A14 A21 S01
                     77-115        205/55R15        R37
                     77-115        215/50R15
Toyota Celica        77-115        205/50R15                                      A02 A04 A05
T18C                 77-115        205/55R15                                      A08 A09 A12
F683                                                                              A14 A21 S01
Toyota Celica        150-153       195/60R15        M+S                           A02 A04 A05
T18F                 150-153       205/55R15        M+S                           A08 A09 A12
F410                 150-153       215/50R15                                      A14 A21 S01
Toyota Celica        85-129        195/55R15        R37                           A02 A04 A05
T20                  85-129        195/60R15        R37                           A08 A09 A12
G608,                85-129        205/50R15        R37                           A14 A21 S01
e1*93/81*0006*..     85-129        205/55R15




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Celica         105-141        195/60R15         R37                               A02 A04 A05
T23                   105-141        205/55R15                                           A08 A09 A12
e11*98/14*0122*..,    105-141        215/55R15         A01 K45                           A14 A21 B03
e11*2001/116*0122*.   105-141        225/50R15         A01 K50 R03                       V15 S01




Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

M10     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Bridgestone      nur H, V, Z                                    WT 11
Continental      nur H, V                                       TS 770 (H), TS 790
Dunlop           alle                                           ---
Falken           nur H, V, Z                                    ---
Fulda            alle                                           Kristall 3000
Goodyear         nur T, H, V, Z                                 Eagle GW, Ultra Grip
Goodrich         nur H, V, Z                                    ---
Kleber           nur H, V, Z                                    ---
Michelin         MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1          XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Semperit         nur H, V                                       M 828 (H), Sport-Grip
Toyo             nur H, V, Z                                    ---
Uniroyal         nur H, V                                       MS*plus 44 (H), MS Plus 55
Yokohama         A509                                           S760, S480
Pirelli          P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000           W190 Asim., W190 Dir.,
                                                                W190, W210- Perf., W210 Asim.

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    175/55R15      195/50R15
Nr. 2    185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr. 3    195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr. 4    195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr. 5    195/55R15      215/50R15
Nr. 6    205/45R15      215/40R15
Nr. 7    205/55R15      225/50R15
Nr. 8    205/60R15      225/55R15
Nr. 9    205/65R15      225/60R15
Nr. 10   215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 7.März 2006




Blauth                                                                  00091201.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen