GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Auftraggeber Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Industriestraße 11
67136 Fußgönheim
QM-Nr.: QA051000110
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell COMO
Typ CO 705
Radgröße 7Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B3 CO 705 B3/Z06 Ø63,3-54,1 5/100/54,1 38 610 1985
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46483
Herstellerzeichen rial
Radtyp und Ausführung CO 705 (s.o.)
Radgröße 7Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55020806) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis 66-110 195/60R15 A02 A04 A05
T22 66-110 205/50R15 A01 K42 K56 A08 A09 A12
e11*96/79*0077*.. 66-110 205/55R15 A01 K42 K46 K56 A14 A21 Car
66-110 215/50R15 A01 K42 K46 K49 K56 Flh Sth S01
66-81 195/55R15 R37
Toyota Avensis 81-95 195/65R15 A11 A02 A04 A05
T25 81-95 205/60R15 A12 A08 A09 A14
e11*2001/116*0196*. 81-95 215/55R15 A12 A21 B03 Car
81-95 225/55R15 A01 A12 K42 K46 Flh Sth V15
S01
Toyota Camry 62-118 185/65R15 M10 A02 A04 A05
V2 62-118 195/60R15 A08 A09 A12
E501, /1 62-118 205/55R15 A14 A21 S01
Toyota Carina E 116-129 185/65R15 M10 A02 A04 A05
T19 116-129 195/60R15 A08 A09 A12
G004 116-129 205/55R15 A14 A21 S01
73-98 195/55R15
73-98 205/50R15
Toyota Carina E 54-98 195/55R15 A02 A04 A05
T19U 54-98 205/50R15 A08 A09 A12
G172, A14 A21 S01
e11*93/81*0010*..
Toyota Carina II 72-89 195/50R15 K42 A01 A02 A04
T17 72-89 195/55R15 K42 A05 A08 A09
E868 72-89 205/50R15 K42 K49 A12 A14 A21
72-89 215/45R15 K42 K49 V15 S01
Toyota Celica 63-110 195/50R15 A02 A04 A05
T16 63-110 195/55R15 A08 A09 A12
E195 63-110 205/50R15 A01 K41 K42 A14 A21 V15
63-110 215/45R15 A01 K41 K42 S01
Toyota Celica 115 195/60R15 M+S R09 A02 A04 A05
T18 77-115 195/55R15 R37 A08 A09 A12
F411 77-115 205/50R15 R37 A14 A21 S01
77-115 205/55R15 R37
77-115 215/50R15
Toyota Celica 77-115 205/50R15 A02 A04 A05
T18C 77-115 205/55R15 A08 A09 A12
F683 A14 A21 S01
Toyota Celica 150-153 195/60R15 M+S A02 A04 A05
T18F 150-153 205/55R15 M+S A08 A09 A12
F410 150-153 215/50R15 A14 A21 S01
Toyota Celica 85-129 195/55R15 R37 A02 A04 A05
T20 85-129 195/60R15 R37 A08 A09 A12
G608, 85-129 205/50R15 R37 A14 A21 S01
e1*93/81*0006*.. 85-129 205/55R15
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Celica 105-141 195/60R15 R37 A02 A04 A05
T23 105-141 205/55R15 A08 A09 A12
e11*98/14*0122*.., 105-141 215/55R15 A01 K45 A14 A21 B03
e11*2001/116*0122*. 105-141 225/50R15 A01 K50 R03 V15 S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
M10 Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Bridgestone nur H, V, Z WT 11
Continental nur H, V TS 770 (H), TS 790
Dunlop alle ---
Falken nur H, V, Z ---
Fulda alle Kristall 3000
Goodyear nur T, H, V, Z Eagle GW, Ultra Grip
Goodrich nur H, V, Z ---
Kleber nur H, V, Z ---
Michelin MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1 XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Semperit nur H, V M 828 (H), Sport-Grip
Toyo nur H, V, Z ---
Uniroyal nur H, V MS*plus 44 (H), MS Plus 55
Yokohama A509 S760, S480
Pirelli P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000 W190 Asim., W190 Dir.,
W190, W210- Perf., W210 Asim.
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 195/55R15 215/50R15
Nr. 6 205/45R15 215/40R15
Nr. 7 205/55R15 225/50R15
Nr. 8 205/60R15 225/55R15
Nr. 9 205/65R15 225/60R15
Nr. 10 215/40R15 245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2006.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 7.März 2006
Blauth 00091201.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim