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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Kautschuk-Verwertungs GmbH
                               An der Walkmühle 2
                               46356 Essen
                               QA 05 113 05035

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Tomason
Typ                            TN3-6515
Radgröße                       6,5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              TN3-6515 /N02 Ø63,4xØ54,1           5/100/54,1         37        580    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46377
Herstellerzeichen              Tomason
Radtyp und Ausführung          TN3-6515 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           LZ
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               60° Kegel       110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55146105) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis      66-110          195/60R15      A11                            A02 A04 A05
T22                 66-110          205/50R15      A01 A12 K42 K56                A08 A09 A14
e11*96/79*0077*..   66-110          205/55R15      A01 A12 K42 K56                A22 Car Flh
                    66-81           195/55R15      A11 R37 T84 T85                Sth S01
Toyota Avensis      81-95           195/65R15      A11                            A02 A04 A05
T25                 81-95           205/60R15      A12                            A08 A09 A14
e11*2001/116*0196*. 81-95           215/55R15      A12                            A22 B03 Car
                    81-95           225/55R15      A01 A12 K42 K46                Flh Sth V15
                                                                                  S01
Toyota Camry          62-118        185/65R15                                     A02 A04 A05
V2                    62-118        195/60R15                                     A08 A09 A12
E501, /1              62-118        205/55R15                                     A14 A22 S01
Toyota Carina E       116-129       185/65R15                                     A02 A04 A05
T19                   116-129       195/60R15                                     A08 A09 A12
G004                  116-129       205/55R15                                     A14 A22 S01
                      73-98         195/55R15
                      73-98         205/50R15
Toyota Carina E       54-98         195/55R15                                     A02 A04 A05
T19U                  54-98         205/50R15                                     A08 A09 A12
G172,                                                                             A14 A22 S01
e11*93/81*0010*..
Toyota Carina II      72-89         185/55R15      T81 T82                        A02 A04 A05
T17                   72-89         195/50R15                                     A08 A09 A12
E868                  72-89         195/55R15      A01 K42                        A14 A22 S01
                      72-89         205/50R15
Toyota Celica         63-110        195/50R15                                     A02 A04 A05
T16                   63-110        195/55R15                                     A08 A09 A12
E195                  63-110        205/50R15      A01 K41 K42                    A14 A22 S01
Toyota Celica         115           195/60R15      A11 M+S R09                    A02 A04 A05
T18                   77-115        195/55R15      A11 R37                        A08 A09 A14
F411                  77-115        205/50R15      A12 R37                        A22 S01
                      77-115        205/55R15      A12 R37
                      77-115        215/50R15      A12
Toyota Celica         77-115        195/55R15      A11 M+S R37                    A02 A04 A05
T18C                  77-115        205/50R15      A12                            A08 A09 A14
F683                  77-115        205/55R15      A12                            A22 S01
Toyota Celica         150-153       195/60R15      A11 M+S                        A02 A04 A05
T18F                  150-153       205/55R15      A11 M+S                        A08 A09 A14
F410                  150-153       215/50R15      A12                            A22 S01
Toyota Celica         105-141       195/60R15      R37                            A02 A04 A05
T23                   105-141       205/55R15                                     A08 A09 A12
e11*98/14*0122*..,                                                                A14 A22 B03
e11*2001/116*0122*.                                                               S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A22      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6 (33GS-11,5),
z.B. Alligator Typ TR412 oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den
Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    175/55R15      195/50R15
Nr. 2    185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr. 3    195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr. 4    195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr. 5    195/55R15      215/50R15
Nr. 6    205/45R15      215/40R15
Nr. 7    205/55R15      225/50R15
Nr. 8    205/60R15      225/55R15
Nr. 9    205/65R15      225/60R15
Nr. 10   215/40R15      245/35R15




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 5 von 5

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29.Januar 2006




Tufan                                                                   00089392.DOC




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