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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47108 nach §22 StVZO

Anlage 42 zum Gutachten Nr. 55110807 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC14-706
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC14
Typ                            RC14-706
Radgröße                       7,0Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X5             RC14-706 X5/                        5/100/54,1         45       605     2050
               BA06 N2 Ø63,4xØ54,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47108
Herstellerzeichen              RCD Germany
Radtyp und Ausführung          RC14-706 (s.o.)
Radgröße                       7,0Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55110807 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 42 zum Gutachten Nr. 55110807 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC14-706
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis        81-120         205/55R16         A13                                 A02 A04 A05
T25                   81-120         215/50R16         A12                                 A08 A09 A14
e11*2001/116*0196*.   81-120         225/50R16         A12                                 A21 B03 Car
                                                                                           Flh Sth V16
                                                                                           S01
Toyota Prius (II)     57             195/55R16                                             A02 A04 A05
HW2                                                                                        A08 A09 A12
e11*2001/116*0200*.                                                                        A14 A21 S01
Toyota Prius (III)    73             195/55R16         A91                                 A02 A04 A05
XW3(a)                73             195/60R16         A91                                 A08 A09 A14
e11*2001/116*0264*.   73             205/55R16         A01 A12 K6f                         A21 S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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Anlage 42 zum Gutachten Nr. 55110807 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC14-706
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4
A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   185/50R16      205/45R16
Nr.   2   195/40R16      215/35R16
Nr.   3   195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16      205/45R16
Nr.   5   205/45R16      225/40R16
Nr.   6   205/50R16      225/45R16
Nr.   7   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16      225/55R16
Nr.   9   215/40R16      225/40R16, 245/35R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47108 nach §22 StVZO

Anlage 42 zum Gutachten Nr. 55110807 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC14-706
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 1.09.07 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 24.9.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Ab Produktionsdatum 08/2009 wurde die Radinnenkontur der Radausführung F1 mit der Einpreßtiefe
39 mm geändert, um einen ausreichenden Freiraum für größere Bremsen herzustellen.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 24.September 2009




Laux                                                                  00141940.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    RC14 706

KBA                                                       47108



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                 Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                        ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                        ja

CUB Universal                                             Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Schrader EZ *                                             Gummi                         ja

Schrader EZ                                               Metall                        ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                       nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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