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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         SH90 / MSW20
Typ                            19164
Radgröße                       7 J x 16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500            19164 500 / Ø63,4-54,1              5/100/54,1         35       610     2025

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47427
Herstellerzeichen              MSW
Radtyp und Ausführung          19164 500
Radgröße                       7 J x 16 H2
Einpresstiefe                  ET 35
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55015609 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung   kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis      66-110          205/45R16       K42 T83 T84                   A01 A02 A04
T22                 66-110          205/50R16       K1c K42 K46 K56               A05 A08 A09
e11*96/79*0077*..   66-110          215/45R16       K1c K42 K46 K56               A12 A14 A21
                    66-110          225/45R16       K1c K2b K42 K46 K56           Car Flh Sth
                    66-81           195/50R16       K42 T83                       V16 S01
Toyota Avensis      81-120          205/55R16                                     A02 A04 A05
T25                 81-120          215/50R16       A01 K42 K46                   A08 A09 A12
e11*2001/116*0196*. 81-120          225/50R16       A01 K14 K42 K46               A14 A21 B03
                                                                                  Car Flh Sth
                                                                                  V16 S01
Toyota Camry         62-118         205/50R16       K1a K42                       A01 A02 A04
V2                   62-118         225/45R16       K1a K42                       A05 A08 A09
E501, /1                                                                          A12 A14 A21
                                                                                  V16 S01
Toyota Carina E      116-129        195/50R16                                     A01 A02 A04
T19, T19U            116-129        205/50R16       K1a K42                       A05 A08 A09
G004, G172,          116-129        225/45R16       K2b K42 K56 R03               A12 A14 A21
e11*93/81*0010*..    54-98          205/45R16       K42 T83 T84                   L02 V16 S01
                     54-98          215/40R16       K1a K42 T82
Toyota Carina II     72-89          205/45R16       K42 T83                       A01 A02 A04
T17                  72-89          215/40R16       K1a K42 T82                   A05 A08 A09
E868                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  S01
Toyota Celica        63-110         205/45R16       T83                           A02 A04 A05
T16                  63-110         215/40R16       T82                           A08 A09 A12
E195                                                                              A14 A21 S01
Toyota Celica        77-115         205/50R16       K1a K42                       A01 A02 A04
T18                  77-115         225/45R16       K42 R03                       A05 A08 A09
F411                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  V16 S01
Toyota Celica        77-115         205/50R16       K1a K42                       A01 A02 A04
T18C                 77-115         225/45R16       K42 R03                       A05 A08 A09
F683                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  V16 S01
Toyota Celica        150-153        205/50R16       K1a                           A01 A02 A04
T18F                 150-153        225/45R16       R03                           A05 A08 A09
F410                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  K42 V16 S01
Toyota Celica       85-129          205/50R16                                     A02 A04 A05
T20                                                                               A08 A09 A12
G608,                                                                             A14 A21 S01
e1*93/81*0006*..
Toyota Celica       105-141         205/50R16                                     A02 A04 A05
T23                 105-141         225/45R16       A01 K1a K2b K45               A08 A09 A12
e11*98/14*0122*..,                                                                A14 A21 V16
e11*2001/116*0122*.                                                               S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                         Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Prius        57               195/55R16         K1c K2b K42                        A01 A02 A04
HW2                                                                                       A05 A08 A09
e11*2001/116*0200*.                                                                       A12 A14 A21
                                                                                          S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                        Seite 4 von 6

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

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T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      185/50R16     205/45R16
Nr. 2      195/40R16     215/35R16
Nr. 3      195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4      195/50R16     205/45R16
Nr. 5      205/45R16     225/40R16
Nr. 6      205/50R16     225/45R16
Nr. 7      205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8      205/60R16     225/55R16
Nr. 9      215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10     215/50R16     245/45R16
Nr. 11     215/55R16     235/50R16
Nr. 12     225/40R16     245/35R16, 255/35R16
Nr. 13     225/50R16     245/45R16
Nr. 14     225/55R16     245/50R16
Nr. 15     225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd. im Januar 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 18.2.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                       Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 18.Februar 2009




Pohl                                                                  00132318.DOC




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