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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 705
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B3             CO 705 B3/Z06 Ø63,3-54,1            5/100/54,1         38       610     1985

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46483
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 705 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55020806 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis      66-110          195/60R15                                     A02 A04 A05
T22                 66-110          205/50R15       A01 K42 K56                   A08 A09 A12
e11*96/79*0077*..   66-110          205/55R15       A01 K42 K46 K56               A14 A21 Car
                    66-110          215/50R15       A01 K1c K42 K46 K56           Flh Sth S01
                    66-81           195/55R15       R37
Toyota Avensis      81-95           195/65R15       A13                           A02 A04 A05
T25                 81-95           205/60R15       A12                           A08 A09 A14
e11*2001/116*0196*. 81-95           215/55R15       A12                           A21 B03 Car
                    81-95           225/55R15       A01 A12 K42 K46               Flh Sth V15
                                                                                  S01
Toyota Camry          62-118        185/65R15       R70                           A02 A04 A05
V2                    62-118        195/60R15                                     A08 A09 A12
E501, /1              62-118        205/55R15                                     A14 A21 S01
Toyota Carina E       116-129       185/65R15       R70                           A02 A04 A05
T19, T19U             116-129       195/60R15                                     A08 A09 A12
G004, G172,           116-129       205/55R15                                     A14 A21 S01
e11*93/81*0010*..     54-98         195/55R15
                      54-98         205/50R15
Toyota Carina II      72-89         195/50R15       K42                           A01 A02 A04
T17                   72-89         195/55R15       K42                           A05 A08 A09
E868                  72-89         205/50R15       K1a K42                       A12 A14 A21
                      72-89         215/45R15       K1a K42                       V15 S01
Toyota Celica         63-110        195/50R15                                     A02 A04 A05
T16                   63-110        195/55R15                                     A08 A09 A12
E195                  63-110        205/50R15       A01 K41 K42                   A14 A21 V15
                      63-110        215/45R15       A01 K41 K42                   S01
Toyota Celica         115           195/60R15       M+S R09                       A02 A04 A05
T18                   77-115        195/55R15       R37                           A08 A09 A12
F411                  77-115        205/50R15       R37                           A14 A21 S01
                      77-115        205/55R15       R37
                      77-115        215/50R15
Toyota Celica         77-115        205/50R15                                     A02 A04 A05
T18C                  77-115        205/55R15                                     A08 A09 A12
F683                                                                              A14 A21 S01
Toyota Celica         150-153       195/60R15       M+S                           A02 A04 A05
T18F                  150-153       205/55R15       M+S                           A08 A09 A12
F410                  150-153       215/50R15                                     A14 A21 S01
Toyota Celica         85-129        195/55R15       R37                           A02 A04 A05
T20                   85-129        195/60R15       R37                           A08 A09 A12
G608,                 85-129        205/50R15       R37                           A14 A21 S01
e1*93/81*0006*..      85-129        205/55R15
Toyota Celica         105-141       195/60R15       R37                           A02 A04 A05
T23                   105-141       205/55R15                                     A08 A09 A12
e11*98/14*0122*..,    105-141       215/55R15       A01 K45                       A14 A21 B03
e11*2001/116*0122*.   105-141       225/50R15       A01 K2b R03                   V15 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                           Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46483 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ CO 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Januar 2006 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 14.7.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14.Juli 2009




Blauth                                                                00139339.DOC




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