Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 48R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 48R6755.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2060 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
T16, T16F, T18, T18C, T18F, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50380 110 Nm
T19, T19U, T20, T22, T23, T25, M12x1,5
V2, XP11(a), XW3(a), XW3P
Typ: T16
ABE / EG-Genehmigung: E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 110 Celica 205/45R16 A01) bis A10)
K03a)K15)
215/40R16
E195/NT4E 940/940 5/100/54,1
RA-000530-A0-104-05~TO-5-100-54-ET35_48R6755.doc
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Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: T16F
ABE / EG-Genehmigung: E816
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 Celica 205/45R16 A01) bis A10)
K03a)K15)
215/40R16
E814 5/100/54,1
Typ: V2
ABE / EG-Genehmigung: E501; E501/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 118 Toyota Camry 215/45R16 A01) bis A10)
K03a)K12)
205/50R16
E501/1/NT01E 1050/1050 5/100/54,1
Typ: T18
ABE / EG-Genehmigung: F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Toyota Celica 205/45R16 A01) bis A10)
K14)
215/45R16
215/40R16
115 Toyota Celica 215/45R16
215/40R16
F411/NT3E 1000/970 5/100/54,1
Typ: T18C
ABE / EG-Genehmigung: F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Toyota Celica 215/45R16 A01) bis A10) E46)
K14)
215/40R16
F468/NT1E 1000/970 5/100/54,1
Typ: T18F
ABE / EG-Genehmigung: F410
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 153 Toyota Celica 2,0 GT 225/45R16 A01) bis A10)
Turbo 4WD K03a)K67)
F410E 1000/970 5/100/54,1
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Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: T19
ABE / EG-Genehmigung: G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 98 Toyota Carina E, 205/45R16 A01) bis A10)
Toyota Carina E Kombi K32)K33)
205/45R16
215/40R16
116 bis 129 Toyota Carina E GTi 205/45R16
G01)
G004/NT05E 920/980 5/100/54,1
Typ: T19U
ABE / EG-Genehmigung: G172 ; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 98 Toyota Carina E, 205/45R16 A01) bis A10)
Toyota Carina E Kombi K32)K33)
215/40R16
e11*93/81*0010*02E 930/990 5/100/541
Typ: T20
ABE / EG-Genehmigung: G608 ; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 129 Toyota Celica, 205/50R16 A01) bis A10)
Toyota Celica Cabrio K14)
225/45R16
178 Toyota Celica Turbo 4WD 225/45R16
e1*93/81*0006*05E 960/945 5/100/54,1
RA-000530-A0-104-05~TO-5-100-54-ET35_48R6755.doc
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Anlage-Nr. : 5
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: T22
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Toyota Avensis 205/50R16 A01) bis A10)
K15)K33)
205/55R16
G01)
205/45R16
225/40R16
K03)
225/45R16
K03)
215/40R16
G73)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)K33)V00n)
e11*93/81*0077*08E 1010/970 5/100/541
Typ: T23
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 141 Toyota Celica 205/50R16 A02) bis A10)
A91)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00n)
e11*2001/116*0122*07E 960/945 5/100/541
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 108; 120 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
225/50R16
A01)K50)K63)K65)
e11*2001/116*0196*09 1070/1035(0) 5/100/541
RA-000530-A0-104-05~TO-5-100-54-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: XP11(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74 Toyota Urban Cruiser 195/55R16 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb) M00)
195/60R16
M00)
205/55R16
215/50R16
A01)K01)K04)
215/55R16
A01)K01)K04)K82)
225/50R16
A01)K01)K04)K82)
e11*2001/116*0263*00 895/865(0) 5/100/541
Typ: XW3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius 195/50R16 A01) bis A10)
M00) K01)K82)
195/55R16
195/60R16
K83)
205/50R16
K04)
205/55R16
K04)K83)
225/45R16
K04)K83)
e11*2001/116*0264*00 1020/980(0) 5/100/54
RA-000530-A0-104-05~TO-5-100-54-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: XW3P
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius 195/50R16 A01) bis A10)
M00) K01)K82)
195/55R16
195/60R16
K83)
205/50R16
K04)
205/55R16
K04)K83)
225/45R16
K04)K83)
e11*2007/46*0015* 1020/980(0) 5/100/54
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000530-A0-104-05~TO-5-100-54-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Nachtrag 1 (geänderte Spurweiten an Achse 2).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G73) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet
sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000530-A0-104-05~TO-5-100-54-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
chend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K32) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Oberkante des Stoßfängers bis
200 mm vor der senkrechten Radmittenebene komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante, auf einer Länge
von ca. 50 mm nach unten, auf die Breite der umgebördelten Kante zu kürzen.
K33) Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszu-
schneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft wer-
den.
K67) An Achse 2 ist die Kunststoff-Radhausverkleidung im Bereich des Tanks (im Reifen-
Einfederbereich) auszuschneiden.
RA-000530-A0-104-05~TO-5-100-54-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
umzulegen
- der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist zu entfernen
- die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
komplett umzulegen
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der umgeleg-
ten Radhausausschnittkanten zu kürzen
- der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich.
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klem-
men und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort befindli-
che Kunststoffniet ist zu entfernen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 22.06.2010
RA-000530-A0-104-05~TO-5-100-54-ET35_48R6755.doc
RA-000530-A0-104-05~TO-5-100-54-ET35_48R6755.doc