Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 52R6605
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 52R6605.03
Radgröße: 6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 660 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
T19, T19U, T20, T22, T25, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50380 110 Nm
XW3(a) M12x1,5
RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
Typ: T19
ABE / EG-Genehmigung: G004
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
79 bis 98 Toyota Carina E 185/50R16 A02) bis A10)
73 bis 98 Toyota Carina E Kombi T81)
185/55R16
A01)K31)K33)
195/50R16
205/50R16
A01)K31)K33)
116 bis 129 Toyota Carina E GTi 195/50R16 A02) bis A10)
205/50R16
A01)K31)K33)
G004/NT05 920/980 5/100/54,1
Typ: T19U
ABE / EG-Genehmigung: G172; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 98 Toyota Carina E, 195/50R16 A02) bis A10)
Toyota Carina E Kombi
205/50R16
A01)K31)K33)
e11*93/81*0010*04 930/990 5/100/541
Typ: T20
ABE / EG-Genehmigung: G608; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Toyota Celica 195/50R16 A01) bis A10)
K12)
205/50R16
e1*93/81*0006*05 960/945 5/100/54,1
Typ: T22
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Toyota Avensis 185/55R16 A02) bis A10)
E42)
195/50R16
205/50R16
e11*93/81*0077*09 1010/970 5/100/541
RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 108 Toyota Avensis 195/55R16 A02) bis A10)
E54)
205/55R16
e11*2001/116*0196*08 1070/1035 5/100/541
Typ: XW3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius 195/50R16 A02) bis A10)
(Serie 195/65R15) E06)
195/55R16
195/60R16
205/50R16
A01)K01)K82)
205/55R16
A01)K01)K82)
215/50R16
A01)K01)K82)
225/50R16
A01)K01)K82)
e11*2001/116*0264*00 1020/980 5/100/541
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
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Nr. : RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E42) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifung
185/65R14 ausgerüstet sind.
E54) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 6,5
Zoll ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc
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Nr. : RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
währleisten, sind die Radhausausschnittkanten von etwa 200 mm vor und hinter der
Radmitte (oberhalb des Stoßfängers) auf die Restdicke von ca. 7 mm nach oben umzule-
gen sowie die radhausseitige Kante am Stoßfänger ab Oberkante auf einer Länge von ca.
70 mm auf die Restdicke der umgebördelten Radhauskante zu kürzen.
K33) Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
umzulegen
- der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist zu entfernen
- die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
komplett umzulegen
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der umgeleg-
ten Radhausausschnittkanten zu kürzen
- der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 52R6605 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 09.03.2010
RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc
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