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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 52R6605
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         52R6605.03
Radgröße:                                                6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                         660 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
T19, T19U, T20, T22, T25,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50380 110 Nm
XW3(a)                           M12x1,5




RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


Typ:                           T19
ABE / EG-Genehmigung:          G004
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)      zulässige Reifengrößen,         Auflagen und Hinweise
(kW)                                      ggf. Auflagen
 79 bis 98    Toyota Carina E             185/50R16                       A02) bis A10)
 73 bis 98    Toyota Carina E Kombi       T81)

                                          185/55R16
                                          A01)K31)K33)

                                          195/50R16

                                          205/50R16
                                          A01)K31)K33)

 116 bis 129        Toyota Carina E GTi   195/50R16                       A02) bis A10)

                                          205/50R16
                                          A01)K31)K33)

G004/NT05           920/980                                               5/100/54,1



Typ:                           T19U
ABE / EG-Genehmigung:          G172; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E,          195/50R16                         A02) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi
                                        205/50R16
                                        A01)K31)K33)

e11*93/81*0010*04   930/990                                               5/100/541



Typ:                         T20
ABE / EG-Genehmigung:         G608; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Toyota Celica           195/50R16                           A01) bis A10)
                                                                          K12)
                                          205/50R16
e1*93/81*0006*05    960/945                                               5/100/54,1



Typ:                         T22
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Toyota Avensis           185/55R16                          A02) bis A10)
                                       E42)

                                          195/50R16

                                          205/50R16

e11*93/81*0077*09   1010/970                                              5/100/541



RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc
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Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 108   Toyota Avensis          195/55R16                          A02) bis A10)
                                                                         E54)
                                         205/55R16
e11*2001/116*0196*08   1070/1035                                         5/100/541



Typ:                          XW3(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Prius             195/50R16                         A02) bis A10)
              (Serie 195/65R15)                                          E06)
                                       195/55R16

                                         195/60R16

                                         205/50R16
                                         A01)K01)K82)

                                         205/55R16
                                         A01)K01)K82)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K82)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K82)

e11*2001/116*0264*00   1020/980                                          5/100/541



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.


RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.


E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E42) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifung
     185/65R14 ausgerüstet sind.

E54) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 6,5
     Zoll ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
     währleisten, sind die Radhausausschnittkanten von etwa 200 mm vor und hinter der
     Radmitte (oberhalb des Stoßfängers) auf die Restdicke von ca. 7 mm nach oben umzule-
     gen sowie die radhausseitige Kante am Stoßfänger ab Oberkante auf einer Länge von ca.
     70 mm auf die Restdicke der umgebördelten Radhauskante zu kürzen.

K33) Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu
     kürzen.

K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
       umzulegen
     - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       ist zu entfernen
     - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
       komplett umzulegen
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der umgeleg-
       ten Radhausausschnittkanten zu kürzen
     - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 52R6605 des Auftraggebers Ronal GmbH .


Essen, 09.03.2010
RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc




RA-000502-A0-104-01~TO-5-100-54-ET35.doc
						
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