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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47834 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55001310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 29015
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Cartigliana, 125/C
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         S987 Sparco Drift
Typ                            29015
Radgröße                       8 J x 17 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
500            29015 500 / Ø63,4-54,1            5/100/54,1         35       580     2125

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47834
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          29015 500
Radgröße                       8 J x 17 H2
Einpresstiefe                  ET 35
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55001310 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47834 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55001310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 29015
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis         66-110         205/40R17      K1c K42 K46 K56 T84           A01 A02 A04
T22                    66-110         205/45R17      K1c K42 K46 K56 R70 T84 T88   A05 A08 A09
e11*96/79*0077*..      66-110         215/40R17      K1c K2c K42 K46 K56 T83 T87   A12 A14 A21
                       66-110         225/35R17      K1c K2c K42 K46 K56 T86       Car Flh Sth
                                                                                   V17 S01
Toyota Avensis      81-120            205/50R17      K14 K1c K2b K42 K46 R37 R70   A01 A02 A04
T25                 81-120            215/45R17      K14 K42 K46                   A05 A08 A09
e11*2001/116*0196*. 81-120            225/45R17      K14 K1c K2b K42 K46           A12 A14 A21
                    81-120            235/40R17      K14 K1c K2b K42 K45 K46       Car Flh Sth
                    81-120            245/40R17      K14 K1c K2c K41 K42 K45 K46   V17 S01
Toyota Carina E     54-98             205/40R17      K42 K45 T80 T81 T84           A01 A02 A04
T19, T19U                                                                          A05 A08 A09
G004, G172,                                                                        A12 A14 A21
e11*93/81*0010*..                                                                  S01
Toyota Celica       77-115            215/40R17      K1a K42 T83 T85               A01 A02 A04
T18                 77-115            245/35R17      K2b K42 R03                   A05 A08 A09
F411                                                                               A12 A14 A21
                                                                                   V17 S01
Toyota Celica          77-115         215/40R17      K1a K42 T83 T85               A01 A02 A04
T18C                   77-115         245/35R17      K2b K42 R03                   A05 A08 A09
F683                                                                               A12 A14 A21
                                                                                   V17 S01
Toyota Celica          150-153        215/40R17      K1a K42 T83 T85               A01 A02 A04
T18F                   150-153        245/35R17      K2b K42 R03                   A05 A08 A09
F410                                                                               A12 A14 A21
                                                                                   V17 S01
Toyota Celica          85-129         215/40R17      K42                           A01 A02 A04
T20                    85-129         225/35R17      K2b K42                       A05 A08 A09
G608,                  85-129         245/35R17      K2b K42                       A12 A14 A21
e1*93/81*0006*..                                                                   V17 S01
Toyota Celica          105-141        205/45R17      R70                           A02 A04 A05
T23                    105-141        215/40R17      A01 K2b K45                   A08 A09 A12
e11*98/14*0122*..,     105-141        215/45R17      A01 G01 K2b K45               A14 A21 V17
e11*2001/116*0122*.    105-141        235/40R17      A01 K2c K42 K56 R03           S01
                       105-141        245/35R17      A01 K2c K42 K56 R03
Toyota Urban Cruiser   66,74          205/50R17      K1a K1b K2b K6f K6i K6k R70   A01 A02 A04
XP11                   66,74          215/45R17      K6f K6i                       A05 A08 A09
e11*2001/116*0263*.    66,74          225/45R17      K1a K1b K2b K6f K6i K6k       A12 A14 A21
- 2WD                  66,74          235/40R17      K1a K1b K2b K6f K6i K6k       A58 S01
                       66,74          235/45R17      K1a K1b K2b K6f K6i K6k
Toyota Urban Cruiser   66             205/50R17      A01 K1a K1b K2b R70           A02 A04 A05
XP11                   66             215/45R17                                    A08 A09 A12
e11*2001/116*0263*.    66             225/45R17      A01 K1a K1b K2b               A14 A21 A56
- 4WD                  66             235/40R17      A01 K1a K1b K2b               S01
                       66             235/45R17      A01 K1a K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47834 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55001310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 29015
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47834 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55001310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 29015
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55001310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 29015
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 7

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm auszustellen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47834 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55001310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 29015
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      195/40R17     215/35R17
Nr. 2      205/40R17     225/35R17
Nr. 3      205/45R17     235/40R17
Nr. 4      205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5      215/40R17     245/35R17
Nr. 6      215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7      215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8      225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9      225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 10     225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 11     235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr. 12     235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 13     235/50R17     255/45R17
Nr. 14     235/55R17     255/50R17
Nr. 15     235/60R17     255/55R17
Nr. 16     245/40R17     255/40R17, 275/35R17
Nr. 17     245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 18     255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd. im September 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 26.1.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47834 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55001310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 29015
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 26.Januar 2010




Pohl                                                                  00145789.DOC




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