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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48202 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55806410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ 19195
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW19
Typ                               19195
Radgröße                          6,5 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500          19195 500 / Ø63.3-Ø54.1               5/100/54,1         35       570     1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48202
Herstellerzeichen                 MSW
Radtyp und Ausführung             19195 500
Radgröße                          6,5 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET 35
Giessereikennzeichen              CMA
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55806410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ 19195
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis        66-110         195/60R15   A30                              A02 A04 A05
T22                   66-110         205/50R15   A01 A12 K42 K56                  A08 A09 A14
e11*96/79*0077*..     66-110         205/55R15   A01 A12 K42 K56                  A21 Car Flh
                      66-81          195/55R15   A30 R37 T84 T85                  Sth S01
Toyota Avensis        81-95          195/65R15   A33                              A02 A04 A05
T25                   81-95          205/60R15   A12                              A08 A09 A14
e11*2001/116*0196*.   81-95          215/55R15   A01 A12 K42 K46                  A21 B03 Car
                      81-95          225/55R15   A01 A12 K14 K42 K46              Flh Sth V15
                                                                                  S01
Toyota Camry          62-118         185/65R15                                    A02 A04 A05
V2                    62-118         195/60R15                                    A08 A09 A12
E501, /1              62-118         205/55R15                                    A14 A21 S01
Toyota Carina E       116-129        185/65R15                                    A02 A04 A05
T19, T19U             116-129        195/60R15                                    A08 A09 A12
G004, G172,           116-129        205/55R15                                    A14 A21 S01
e11*93/81*0010*..     54-98          195/55R15
                      54-98          205/50R15
Toyota Carina II      72-89          185/55R15   T81 T82                          A02 A04 A05
T17                   72-89          195/50R15                                    A08 A09 A12
E868                  72-89          195/55R15   A01 K42                          A14 A21 S01
                      72-89          205/50R15
Toyota Celica         63-110         195/50R15                                    A02 A04 A05
T16                   63-110         195/55R15                                    A08 A09 A12
E195                  63-110         205/50R15   A01 K41 K42                      A14 A21 S01
Toyota Celica         115            195/60R15   A11 M+S R09                      A02 A04 A05
T18                   77-115         195/55R15   A11 R37                          A08 A09 A14
F411                  77-115         205/50R15   A12 R37                          A21 S01
                      77-115         205/55R15   A12 R37
                      77-115         215/50R15   A12
Toyota Celica         77-115         195/55R15   A11 M+S R37                      A02 A04 A05
T18C                  77-115         205/50R15   A12                              A08 A09 A14
F683                  77-115         205/55R15   A12                              A21 S01
Toyota Celica         150-153        195/60R15   A11 M+S                          A02 A04 A05
T18F                  150-153        205/55R15   A11 M+S                          A08 A09 A14
F410                  150-153        215/50R15   A12                              A21 S01
Toyota Celica         105-141        195/60R15   R37                              A02 A04 A05
T23                   105-141        205/55R15                                    A08 A09 A12
e11*98/14*0122*..,                                                                A14 A21 B03
e11*2001/116*0122*.                                                               S01
Toyota Prius (III)    73             195/65R15   K6f                              A01 A02 A04
XW3(a), XW3P          73             205/60R15   K1a K1b K6f                      A05 A08 A09
e11*2001/116*0264*.                                                               A12 A14 A21
e11*2007/46*0015*..                                                               S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48202 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55806410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ 19195
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48202 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55806410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ 19195
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 6

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48202 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55806410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ 19195
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Oktober 2010 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48202 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55806410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ 19195
Hersteller                     O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 12. Oktober 2010




Pohl                                                                 00156825.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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