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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55079310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Bruchstraße 34
                                  67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: QA 05 102 8055/5

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Radial
Typ                               RD 706
Radgröße                          7Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
38.B3        RD 706.38.B3 / Z06                    5/100/54,1             38       650     2100
             Ø 63,3 x Ø 54,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48226
Herstellerzeichen                 ATS
Radtyp und Ausführung             RD 706 ( s.o.)
Radgröße                          7Jx16H2
Einpresstiefe                     ET ( s.o.)
Giessereikennzeichen              UW
Herkunftsmerkmal                  Made in Poland
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Mutter M12x1,5         Kegel 60°    110                       -                    Multipack:
                                                                                           35

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55079310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis        66-110         205/45R16   K42 T83 T84                      A01 A02 A04
T22                   66-110         205/50R16   K1c K42 K46 K56                  A05 A08 A09
e11*96/79*0077*..     66-110         215/45R16   K1c K42 K46 K56                  A12 A19 A99
                      66-110         225/45R16   K1c K2b K42 K46 K56              Car Flh Sth
                      66-81          195/50R16   K42 T83                          V16 S01
Toyota Avensis        81-120         205/55R16                                    A02 A04 A05
T25                   81-120         215/50R16                                    A08 A09 A12
e11*2001/116*0196*.   81-120         225/50R16   A01 K42 K46                      A19 A99 B03
                                                                                  Car Flh Sth
                                                                                  V16 S01
Toyota Carina E       116-129        195/50R16                                    A01 A02 A04
T19, T19U             116-129        205/50R16   K1a K42                          A05 A08 A09
G004, G172,           116-129        225/45R16   K2b K42 K56 R03                  A12 A19 A99
e11*93/81*0010*..     54-98          205/45R16   K42 T83 T84                      L02 V16 S01
                      54-98          215/40R16   K1a K42 T82
Toyota Carina II      72-89          205/45R16   K42 T83                          A01 A02 A04
T17                   72-89          215/40R16   K1a K42 T82                      A05 A08 A09
E868                                                                              A12 A19 A99
                                                                                  S01
Toyota Celica         63-110         205/45R16   T83                              A02 A04 A05
T16                   63-110         215/40R16   T82                              A08 A09 A12
E195                                                                              A19 A99 S01
Toyota Celica         77-115         205/50R16   K1a K42                          A01 A02 A04
T18                   77-115         225/45R16   K42 R03                          A05 A08 A09
F411                                                                              A12 A19 A99
                                                                                  V16 S01
Toyota Celica         77-115         205/50R16   K1a K42                          A01 A02 A04
T18C                  77-115         225/45R16   K42 R03                          A05 A08 A09
F683                                                                              A12 A19 A99
                                                                                  V16 S01
Toyota Celica         150-153        205/50R16   K1a                              A01 A02 A04
T18F                  150-153        225/45R16   R03                              A05 A08 A09
F410                                                                              A12 A19 A99
                                                                                  K42 V16 S01
Toyota Celica         85-129         205/50R16                                    A02 A04 A05
T20                                                                               A08 A09 A12
G608,                                                                             A19 A99 S01
e1*93/81*0006*..
Toyota Celica         105-141        205/50R16                                    A02 A04 A05
T23                   105-141        225/45R16   A01 K1a K2b K45                  A08 A09 A12
e11*98/14*0122*..,                                                                A19 A99 V16
e11*2001/116*0122*.                                                               S01
Toyota Prius (II)     57             195/55R16   K42                              A01 A02 A04
HW2                                                                               A05 A08 A09
e11*2001/116*0200*.                                                               A12 A19 A99
                                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55079310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Prius (III)     73            195/55R16     K6f                                   A01 A02 A04
XW3(a), XW3P           73            195/60R16     K6f                                   A05 A08 A09
e11*2001/116*0264*.                                                                      A12 A19 A99
e11*2007/46*0015*..                                                                      S01
Toyota Urban Cruiser   66,74         195/60R16                                           A02 A04 A05
XP11                   66,74         205/55R16                                           A08 A09 A12
e11*2001/116*0263*.    66,74         215/50R16     A01 K6f K6i                           A19 A58 A99
- 2WD                  66,74         215/55R16     A01 K6f K6i                           S01
                       66,74         225/50R16     A01 K1a K1b K2b K6f K6i K6k
Toyota Urban Cruiser   66            195/60R16                                           A02 A04 A05
XP11                   66            205/55R16                                           A08 A09 A12
e11*2001/116*0263*.    66            215/50R16                                           A19 A56 A99
- 4WD                  66            215/55R16                                           S01
                       66            225/50R16     A01 K1a K1b K2b


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55079310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

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A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55079310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm auszustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/50R16      245/45R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48226 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55079310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Oktober 2010 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4. Oktober 2010




Blauth                                                               00156298.DOC




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