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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    1/8                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       CA 70638
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                 Lk 100
Radgröße:                                                     7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                         64,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                               615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2010 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                  : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
AB1, AB1N                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                                    M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
AJ1(a), E11, E11U, E12J,            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E12U             M12x1,5
TMG, E12U TMG2, W3,
XP13M(a), XP9(a), XP9F(a)


Typ:                          E11
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           195/45R16                             A01)bis A10)
               (außer 4WD)                                                    K15)
                                        205/45R16
                                        K18)K21)
e6*95/54*0043*05E   920/920                                                   4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    2/8                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                          E11U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           195/45R16                                A01)bis A10)
               (außer 4WD)                                                       K15)
                                        205/45R16
                                        K18)K21)
e11*98/14*0102*03E      920/920                                                  4/100/54,1



Typ:                           W3
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Toyota MR2                 205/45R16                               A01) bis A10)
              (Serie vorn 185/55R15                                              K03)
              und hinten 205/50R15)      215/40R16
              bis NT 03
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         Vorderachse          Hinterachse
                                         185/50R16            205/45R16          A02) bis A10)
                                         M00)                                    V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
103           Toyota MR2                 185/50R16            225/45R16          A01) bis A10)G01)
              (Serie vorn 185/55R15      M00)                                    VH01)
              und hinten 215/45R16)
              ab NT 04

e11*2001/116*0128*06    540/755                                                  4/100/54,1



Typ:                           E12J1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Toyota Corolla Verso       195/55R16                               A01) bis A10)
                                                                                 K16)
                                          215/45R16

                                          205/50R16
E11*98/14*0178*02E      1000/970                                                 4/100/54,1



Typ:                         E12U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 141   Toyota Corolla           195/55R16                                 A01) bis A10)
              Schrägheck                                                         K16)
                                       215/45R16

                                          205/50R16
e11*98/14*0179*04       1000/970                                                 4/100/54,1
e11*2001/116*0179*07E




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    3/8                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                          E12U TMG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160 bis 165   Corolla Compressor      195/55R16                         A01) bis A10)
                                                                         K16)
                                         215/45R16

                                         205/50R16
e11*2001/116*0320*01E   920/895                                          4/100/54,1



Typ:                          E12U TMG2
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160           Corolla Compressor      195/55R16                         A01) bis A10)
                                                                         K16)
                                         215/45R16

                                         205/50R16
e1*2001/116*0357*00E    920/895                                          4/100/54,1


Typ:                          E12J
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Toyota Corolla            195/55R16                        A01) bis A10)
              (Kombi, Stufenheck,                                        K16)
              Schrägheck)               215/45R16

                                         205/50R16
e11*98/14*0180*02       1000/970                                         4/100/54,1
e11*2001/116*0180*05E



Typ:                          E12T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Toyota Corolla            195/55R16                        A01) bis A10)
              (Stufenheck, Kombi)                                        K16)
                                        215/45R16

                                         205/50R16
e11*2001/116*0181*07E   1000/970                                         4/100/54,1



Typ:                         AB1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0236*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 50    Toyota Aygo             195/40R16                          A01) bis A10)
                                                                         K04)K15)

e11*2001/116*0236*08    695/695                                          4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    4/8                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                         AB1N
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Toyota Aygo             195/40R16                          A01) bis A10)
                                                                         K04)K15)

e11*2007/46*0055*01    695/695                                           4/100/54,1



Typ:                         XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 98    Toyota Yaris            195/50R16                          A01) bis A10)
                                                                         K04)K74)
                                         205/45R16
                                         K03)
e11*2001/116*0246*05   835/825                                           4/100/54,1


Typ:                          XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Toyota Yaris,            195/50R16                         A01) bis A10)
               Daihatsu Charade                                          K04)K74)
                                       205/45R16
                                       K03)
e11*2001/116*0249*06   895/825                                           4/100/54,1



Typ:                         AJ1(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 72    Toyota IQ               185/50R16                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K01)K04)

                                         195/50R16

                                         205/45R16

                                         205/50R16

                                         215/45R16

                                         225/45R16
e6*2001/116*0119*05    670/630                                           4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    5/8                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                         XP13M(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Toyota Yaris            185/50R16                         A02) bis A10)
                                      A01)E57)K86)M00)

                                        195/45R16

                                        195/50R16
                                        A01)K01)K86)K87)

                                        205/45R16
                                        A01)K01)K86)

                                        205/50R16
                                        A01)K01)K86)

                                        215/40R16
                                        A01)K01)K86)

                                        215/45R16
                                        A01)K01)K86)K87)
e11*2007/46*0152*01   895/825(0)                                        4/100/54,1


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    6/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638



A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 195/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000345-W0-015-02a~TO-4-100-54-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    7/8                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
     Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
     - die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
       Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
       hinter Radmitte komplett umzulegen,
     - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    8/8                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


VH01)Die Verwendung dieser Reifenkombination (vorne 185/50R16 hinten 225/45R16) am
    Toyota MR 2 ab NT 04 ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
    wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
    Fahrzeugherstellers. Es sind nur solche Fabrikate mit einer Abrollumfangsdifferenz
    vorn/hinten von min. 27 mm bis max. 63 mm zulässig.


Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.12.2011




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