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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA                                                    Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.       gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll     ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.       Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)       datum
TREH2KA35D5         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                  54,1    Kunststoff    560      1890       10/09
41
TREH2KA35W5         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                  54,1    Kunststoff      560     1890 03/09
41
TREH2KA35541        PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                  54,1    Kunststoff      560     1890 05/09
TREH2SA35D5         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                  54,1    Kunststoff      560     1890 10/09
41
TREH2SA35W5         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                  54,1    Kunststoff      560     1890 03/09
41
TREH2SA35541        PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                  54,1    Kunststoff      560     1890 05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5,
                                           für Typ : XP9F(a); E12U; E11; L5; P9; E12J; E10; P1F; P2; P1; E11U;
                                           XP9(a); E12T
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : AB1
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : AB1; E10; E11; E11U; E12J; E12T; E12U; XP9(a);
                                           XP9F(a)
                                           110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
AB1          e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 155/65R14 75                                        2-türig; 4-türig;
               e11*2007/46*0055*..
                                                 165/60R14 75                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 175/60R14 79     11A; 21Q; 22I                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 185/55R14 79     11A; 22I                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen           Auflagen
E10          G072             53 - 65 165/70R14                   51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                      185/65R14-82                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                              53 - 84 175/65R14                   51G                          721; 725; 73C; 74A;
                                      185/60R14                   51G                          74P
                                      185/60R14-82
                                      195/60R14-85                11A; 22B
                              84      185/65R14                   51G



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA                                                    Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
E11          e6*95/54*0043*..      51 - 63 165/70R14              51G                         Frontantrieb;
E11U         e11*98/14*0102*..     51 - 81 175/65R14              51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           185/60R14-82           11A; 22B                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                           185/65R14              11A; 21B; 22B; 51G          721; 725; 73C; 74A;
                                           195/60R14-86           11A; 21B; 22B; 22F; 24J     74P
E12J         e11*2001/116*0180*.., 71      175/70R14              51G                         Kombi; Stufenheck;
               e11*98/14*0180*..
E12T           e11*2001/116*0181*..,           185/65R14 86                                   Schrägheck;
               e11*98/14*0181*..
E12U           e11*2001/116*0179*..,           195/60R14 86                                   10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0179*..
                                               195/65R14 89                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
L5           e6*93/81*0019*..  66     185/60R14                   51G                         Cabrio; Coupe;
                                      195/55R14-82                11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA STARLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
P9           e6*93/81*0020*..  55     165/60R14-75                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      165/65R14-79                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                      175/60R14-79                                            721; 725; 73C; 74A;
                                      185/55R14-79                11A; 22B; 367               74P
                                      185/60R14-82                11A; 22B; 367; 54A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
P1           e6*2001/116*0064*.., 48 - 63 175/65R14-82            11A; 21B; 22B               3-türig; 5-türig;
               e6*98/14*0064*..
P1F            e2*2001/116*0248*..,            185/60R14-82       11A; 21B; 22B               Frontantrieb;
               e2*98/14*0248*..
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51      165/70R14 81                                        Toyota Yaris;
XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         175/65R14 82                                        Frontantrieb;
                                          185/60R14 82                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R14 86 11A; 24M                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76J




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA                                                    Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
P2           e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 175/65R14-82                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0066*..
                                               185/60R14-82       11A; 22B; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/60R14-86       11A; 22B; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA                                                    Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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22I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 9 TOYOTA                                                    Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.