Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J) bzw. Toyota Europe (B)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AJ1(a), E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E12U M12x1,5
TMG, E12U TMG2, W3, XP9(a),
XP9F(a)
Typ: E11
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 195/40R17 A01)bisA10)
(außer 4WD) K15)
205/40R17
K18)K21)
e6*95/54*0043*05E 920/920 4/100/54,1
RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: E11U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 195/40R17 A01)bisA10)
(außer 4WD) K15)
205/40R17
K18)K21)
e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1
Typ: W3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Toyota MR2 205/40R17 A02) bis A10)
bis NT 03
215/35R17
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/40R17 215/35R17 A02) bis A10)
V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
103 Toyota MR2 205/40R17 215/40R17 A02) bis A10)
ab NT 04 V00n)
e11*98/14*0128*06 540/735 4/100/54,1
Typ: E12J1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
E11*98/14*0178*02E 1000/970 4/100/54,1
Typ: E12U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 205/45R17 A02) bis A10)
Schrägheck
215/40R17
e11*2001/116*0179*07E 1000/970 4/100/54,1
RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: E12U TMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165 Toyota Corolla 205/45R17 A02) bis A10)
Compressor
e1,*2001/116*0320*01 920/895 4/100/54,1
Typ: E12U TMG2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Toyota Corolla 205/45R17 A02) bis A10)
Compressor
e1,*2001/116*0357*00 920/895 4/100/54,1
Typ: E12J
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 81 Toyota Corolla Kombi, 205/45R17 A02) bis A10)
Stufenheck, Schrägheck
215/40R17
e11*2001/116*0180*05 1000/970 4/100/54,1
Typ: E12T
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Toyota Corolla 205/45R17 A02) bis A10)
Stufenheck, Kombi
215/40R17
e11*2001/116*0181*07E 1000/970 4/100/54,1
Typ: XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung: E11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Toyota Yaris 195/40R17 A01) bis A10)
K04)K74)
205/40R17
K03)
98 Toyota Yaris TS 195/40R17 A01) bis A10)
K04)K74)
205/40R17
K03)
205/45R17
K03)
E11*2001/116*0248*05 825/825(0) 4/100/54,1
RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung: E11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris 195/40R17 A01) bis A10)
K04)K74)
205/40R17
K03)
E11*2001/116*0249*05 895/825(0) 4/100/54,1
Typ: AJ1(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 195/45R17 A01) bis A10)
K01)K04)
205/40R17
e6*2001/116*0119*03 670/630 4/100/54,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
außenkontur hinausragen
RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Über-
gang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfän-
gers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 9g mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011
RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc