Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                9g
Seite :                     1/6                                                              Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      53R7704
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              53R7704.03
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                              675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J) bzw. Toyota Europe (B)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
AJ1(a), E11, E11U, E12J,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E12U     M12x1,5
TMG, E12U TMG2, W3, XP9(a),
XP9F(a)


Typ:                         E11
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla           195/40R17                              A01)bisA10)
              (außer 4WD)                                                     K15)
                                       205/40R17
                                       K18)K21)
e6*95/54*0043*05E   920/920                                                  4/100/54,1




RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                9g
Seite :                     2/6                                                                Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typ:                         E11U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla          195/40R17                                A01)bisA10)
              (außer 4WD)                                                      K15)
                                      205/40R17
                                      K18)K21)
e11*98/14*0102*03E      920/920                                                4/100/54,1



Typ:                         W3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Toyota MR2              205/40R17                                A02) bis A10)
              bis NT 03
                                      215/35R17
                                      A01)K03)
                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                      vorne                 hinten
                                      195/40R17             215/35R17          A02) bis A10)
                                                                               V00n)
Motorleistung           Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne               hinten
 103                    Toyota MR2             205/40R17           215/40R17   A02) bis A10)
                        ab NT 04                                               V00n)

e11*98/14*0128*06       540/735                                                4/100/54,1



Typ:                           E12J1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Toyota Corolla Verso      205/45R17                              A02) bis A10)

                                               215/40R17

E11*98/14*0178*02E      1000/970                                               4/100/54,1



Typ:                         E12U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 141   Toyota Corolla          205/45R17                                A02) bis A10)
              Schrägheck
                                      215/40R17

e11*2001/116*0179*07E   1000/970                                               4/100/54,1




RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                9g
Seite :                     3/6                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typ:                         E12U TMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160 bis 165  Toyota Corolla          205/45R17                           A02) bis A10)
              Compressor

e1,*2001/116*0320*01    920/895                                           4/100/54,1



Typ:                         E12U TMG2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160          Toyota Corolla          205/45R17                           A02) bis A10)
              Compressor

e1,*2001/116*0357*00    920/895                                           4/100/54,1



Typ:                           E12J
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81    Toyota Corolla Kombi,     205/45R17                         A02) bis A10)
              Stufenheck, Schrägheck
                                        215/40R17

e11*2001/116*0180*05    1000/970                                          4/100/54,1



Typ:                         E12T
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Toyota Corolla          205/45R17                           A02) bis A10)
              Stufenheck, Kombi
                                      215/40R17

e11*2001/116*0181*07E   1000/970                                          4/100/54,1



Typ:                         XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung:        E11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51           Toyota Yaris            195/40R17                           A01) bis A10)
                                                                          K04)K74)
                                          205/40R17
                                          K03)
 98                     Toyota Yaris TS   195/40R17                       A01) bis A10)
                                                                          K04)K74)
                                          205/40R17
                                          K03)

                                          205/45R17
                                          K03)
E11*2001/116*0248*05    825/825(0)                                        4/100/54,1


RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                9g
Seite :                     4/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typ:                         XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung:        E11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Toyota Yaris            195/40R17                          A01) bis A10)
                                                                         K04)K74)
                                        205/40R17
                                        K03)
E11*2001/116*0249*05   895/825(0)                                       4/100/54,1



Typ:                         AJ1(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 72    Toyota IQ               195/45R17                          A01) bis A10)
                                                                         K01)K04)
                                        205/40R17

e6*2001/116*0119*03    670/630                                           4/100/54,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
     außenkontur hinausragen




RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                9g
Seite :                     5/6                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
     legten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.




RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                9g
Seite :                     6/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Über-
     gang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfän-
     gers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 9g mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011




RA-000587-A0-104-09g~TO-4-100-54-ET40_53R7704.doc
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen