Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R7805.03
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2050 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
T18, T18C, T18F, T19, T19U, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50380 110 Nm
T20, T22, T23, T25, XP11(a), M12x1,5
XW3(a), XW3P
Typ: T18
ABE / EG-Genehmigung: F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Celica 1.6 205/40R17 A01) bis A10)
(ab Baujahr 10/91) K03)K12)K13)
115 Celica 2.0 GT 215/40R17
F411/NT3E 1000/970 5/100/54,1
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: T18F
ABE / EG-Genehmigung: F410
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 153 Celica 2.0 GT Turbo 4WD 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K12)K13)
F410/NT2E 1015/1000 5/100/54,1
Typ: T18C
ABE / EG-Genehmigung: F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Celica Cabrio 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K12)K13)
F683/NT01E 1000/970 5/100/54,1
Typ: T19
ABE / EG-Genehmigung: G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 98 Toyota Carina E 205/40R17 A01) bis A10)
K03)K13)K31)K33)
215/40R17
116 bis 129 Toyota Carina E GTi 215/40R17
G004/NT05E 920/980 5/100/54,1
Typ: T19U
ABE / EG-Genehmigung: G172 ; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 98 Toyota Carina E, 205/40R17 A01) bis A10)
Toyota Carina E Kombi K03)K13)K31)K33)
215/40R17
e11*93/81*0010*04 930/990 5/100/541
G172/NT03E
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: T20
ABE / EG-Genehmigung: G608 ; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 129 Toyota Celica, 205/45R17 A01) bis A10)
Toyota Celica Cabrio M00) K12)
215/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R17 245/35R17 A01) bis A10)
K12)V00n)
178 Toyota Celica Turbo 4WD 215/40R17 A01) bis A10)
K12)
245/35R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R17 245/35R17 A01) bis A10)
K12)V00n)
e1*93/81*0006*05E 1010/945 5/100/54,1
Typ: T22
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 110 Toyota Avensis 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K03)K12)K33)
215/40R17
66 bis 81 Toyota Avensis Diesel 205/45R17
M00)
215/40R17
e11*93/81*0010*08E 1010/970 5/100/541
RA-000505-B0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: T23
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 141 Toyota Celica 205/45R17 A02) bis A10)
M00)
215/40R17
215/45R17
A01)G01)K04)
235/40R17
A01)K03)K04)K50)
245/35R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R17 245/35R17 A01) bis A10)
K04)V00n)
e11*2001/116*0122*07E 960/945 5/100/541
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Toyota Avensis 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)K50)K63)K65)
235/40R17
A01)K50)K63)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K50)K63)K64)V00n)
e11*2001/116*0196*09 1070/1035(0) 5/100/541
RA-000505-B0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: XP11(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74 Toyota Urban Cruiser 205/45R17 A02) bis A10)E19)
(Frontantrieb) M00)
205/50R17
A01)K01)K04)K82)M00)
215/45R17
225/45R17
A01)K01)K04)K82)
235/40R17
A01)K01)K04)K82)
235/45R17
A01)K01)K04)K66)K82)
245/40R17
A01)K01)K04)K82)
e11*2001/116*0263*02 895/865(0) 5/100/541
Typ: XW3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K01)K82)
e11*2001/116*0264*02 1020/980 5/100/541
Typ: XW3P
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K01)K82)
e11*2007/46*0015*01 1020/980(0) 5/100/54
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
RA-000505-B0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
währleisten, sind die Radhausausschnittkanten von etwa 200 mm vor und hinter der
Radmitte (oberhalb des Stoßfängers) auf die Restdicke von ca. 7 mm nach oben umzule-
gen sowie die radhausseitige Kante am Stoßfänger ab Oberkante auf einer Länge von ca.
70 mm auf die Restdicke der umgebördelten Radhauskante zu kürzen.
K33) Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.
K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
aufzuweiten..
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszu-
schneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft wer-
den.
RA-000505-B0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen, oder auszuschneiden.
K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
umzulegen
- der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist zu entfernen
- die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
komplett umzulegen
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der umgeleg-
ten Radhausausschnittkanten zu kürzen
- der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011
RA-000505-B0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx