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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    1/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     51R7805
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Radausführung:                                            51R7805.03
Radgröße:                                                   8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2050 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
T18, T18C, T18F, T19, T19U,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50380 110 Nm
T20, T22, T23, T25, XP11(a),     M12x1,5
XW3(a), XW3P


Typ:                           T18
ABE / EG-Genehmigung:          F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Celica 1.6              205/40R17                             A01) bis A10)
              (ab Baujahr 10/91)                                            K03)K12)K13)
 115          Celica 2.0 GT           215/40R17


F411/NT3E       1000/970                                                    5/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                           T18F
ABE / EG-Genehmigung:          F410
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 153  Celica 2.0 GT Turbo 4WD 215/40R17                             A01) bis A10)
                                                                            K03)K12)K13)

F410/NT2E           1015/1000                                               5/100/54,1



Typ:                         T18C
ABE / EG-Genehmigung:        F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115          Celica Cabrio               215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                            K03)K12)K13)

F683/NT01E          1000/970                                                5/100/54,1



Typ:                          T19
ABE / EG-Genehmigung:         G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 98    Toyota Carina E             205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                            K03)K13)K31)K33)
                                          215/40R17

 116 bis 129        Toyota Carina E GTi   215/40R17

G004/NT05E          920/980                                                 5/100/54,1



Typ:                           T19U
ABE / EG-Genehmigung:          G172 ; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E,          205/40R17                           A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi                                         K03)K13)K31)K33)
                                        215/40R17

e11*93/81*0010*04   930/990                                                 5/100/541
G172/NT03E




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    3/8                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          T20
ABE / EG-Genehmigung:          G608 ; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 129   Toyota Celica,           205/45R17                                     A01) bis A10)
              Toyota Celica Cabrio     M00)                                          K12)

                                             215/40R17

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne               hinten
                                             215/40R17           245/35R17           A01) bis A10)
                                                                                     K12)V00n)
 178                 Toyota Celica Turbo 4WD 215/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                     K12)

                                             245/35R17

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                                                     K12)V00n)
e1*93/81*0006*05E    1010/945                                                        5/100/54,1



Typ:                         T22
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110   Toyota Avensis           205/45R17                                     A01) bis A10)
                                       M00)                                          K03)K12)K33)

                                             215/40R17
 66 bis 81           Toyota Avensis Diesel   205/45R17
                                             M00)

                                             215/40R17

e11*93/81*0010*08E   1010/970                                                        5/100/541




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    4/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         T23
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 141  Toyota Celica            205/45R17                                A02) bis A10)
                                       M00)

                                        215/40R17

                                        215/45R17
                                        A01)G01)K04)

                                        235/40R17
                                        A01)K03)K04)K50)

                                        245/35R17
                                        A01)K03)K04)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                                                K04)V00n)
e11*2001/116*0122*07E   960/945                                                 5/100/541



Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 120   Toyota Avensis          215/45R17                                 A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K50)K63)K65)

                                        235/40R17
                                        A01)K50)K63)K64)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                K50)K63)K64)V00n)
e11*2001/116*0196*09    1070/1035(0)                                            5/100/541




RA-000505-B0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    5/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          XP11(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 74    Toyota Urban Cruiser     205/45R17                         A02) bis A10)E19)
              (Frontantrieb)           M00)

                                         205/50R17
                                         A01)K01)K04)K82)M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K82)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)K82)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)K04)K66)K82)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K04)K82)
e11*2001/116*0263*02   895/865(0)                                        5/100/541



Typ:                         XW3(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Prius            205/45R17                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K01)K82)

e11*2001/116*0264*02   1020/980                                          5/100/541



Typ:                         XW3P
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Prius            205/45R17                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K01)K82)

e11*2007/46*0015*01    1020/980(0)                                       5/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
     währleisten, sind die Radhausausschnittkanten von etwa 200 mm vor und hinter der
     Radmitte (oberhalb des Stoßfängers) auf die Restdicke von ca. 7 mm nach oben umzule-
     gen sowie die radhausseitige Kante am Stoßfänger ab Oberkante auf einer Länge von ca.
     70 mm auf die Restdicke der umgebördelten Radhauskante zu kürzen.

K33) Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist reifenseitig bis zur Befestigungsschraube zu
     kürzen.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
     von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
     aufzuweiten..

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
     Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszu-
     schneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft wer-
     den.




RA-000505-B0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen, oder auszuschneiden.

K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
       umzulegen
     - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       ist zu entfernen
     - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
       komplett umzulegen
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der umgeleg-
       ten Radhausausschnittkanten zu kürzen
     - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011




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