Gutachten 366-0169-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.07.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TREH2KA35D541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 10/09 TREH2KA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 01/12 TREH2KA35W541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 03/09 TREH2KA35541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 05/09 TREH2SA35D541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 10/09 TREH2SA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 01/12 TREH2SA35W541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 03/09 TREH2SA35541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 05/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, für Typ : E12J; E10; E12T; P1F; XP13M(a); E11; E11U; XP9F(a); L5; P1; P2; P9; XP9(a); E12U Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJT1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : AB1 Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AB1; E10; E11; E11U; E12J; E12T; E12U; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a) 110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AB1 e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 155/65R14 75 2-türig; 4-türig; e11*2007/46*0055*.. 165/60R14 75 10B; 11B; 11G; 11H; 175/60R14 79 11A; 21Q; 22I 12A; 51A; 71C; 71K; 185/55R14 79 11A; 22I 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E10 G072 53 - 65 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14-82 12A; 51A; 71C; 71K; 53 - 84 175/65R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 185/60R14 51G 74P 185/60R14-82 195/60R14-85 11A; 22B 84 185/65R14 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.07.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E11 e6*95/54*0043*.. 51 - 63 165/70R14 51G Frontantrieb; E11U e11*98/14*0102*.. 51 - 81 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 185/65R14 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A; 195/60R14-86 11A; 21B; 22B; 22F; 24J 74P E12J e11*2001/116*0180*.., 71 175/70R14 51G Kombi; Stufenheck; e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., 185/65R14 86 Schrägheck; e11*98/14*0181*.. E12U e11*2001/116*0179*.., 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0179*.. 195/65R14 89 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L5 e6*93/81*0019*.. 66 185/60R14 51G Cabrio; Coupe; 195/55R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA STARLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P9 e6*93/81*0020*.. 55 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H; 165/65R14-79 12A; 51A; 71C; 71K; 175/60R14-79 721; 725; 73C; 74A; 185/55R14-79 11A; 22B; 367 74P 185/60R14-82 11A; 22B; 367; 54A Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P1 e6*2001/116*0064*.., 48 - 63 175/65R14-82 11A; 21B; 22B 3-türig; 5-türig; e6*98/14*0064*.. P1F e2*2001/116*0248*.., 185/60R14-82 11A; 21B; 22B Frontantrieb; e2*98/14*0248*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. 51 175/65R14 82 Schrägheck; 51 - 73 175/70R14 84 Frontantrieb; 185/60R14 82 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14 86 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R14 86 11A; 26P; 27I 721; 725; 729; 73C; 195/65R14 89 11A; 26P; 27I 74A; 74P; 76J 205/60R14 88 11A; 24J; 26P; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.07.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 165/70R14 81 Toyota Yaris; XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 175/65R14 82 Frontantrieb; 185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P2 e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0066*.. 185/60R14-82 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-86 11A; 22B; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.07.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.07.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.07.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP13M(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0152*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 325 VA 26P x = 270 y = 275 VA 27B x = 300 y = 335 HA 27I x = 250 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 325 8 VA 26J x = 320 y = 325 25 VA 27H x = 300 y = 335 8 HA 27F x = 300 y = 335 19 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.