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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 23 TOYOTA                                                    Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
PCZTREH2SA40           PCD100 ET40             ohne                        54,1                   460    1861       05/10
D541


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5,
                                             für Typ : P2; E11; XP9F(a); P1F; XP9(a); XP13M(a); E11U; P1
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : AB1
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AB1; E11; E11U; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
                                             110 Nm für Typ : P1; P1F; P2
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
AB1          e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 155/65R14                51G                        2-türig; 4-türig;
               e11*2007/46*0055*..
                                                   165/60R14 75                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
E11          e6*95/54*0043*..  51 - 63 165/70R14                    51G                        Frontantrieb;
E11U         e11*98/14*0102*.. 51 - 81 175/65R14                    51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                       185/65R14                    51G                        721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
P1           e6*2001/116*0064*.., 48 - 63 175/65R14-82              11A; 21B                   3-türig; 5-türig;
               e6*98/14*0064*..
P1F            e2*2001/116*0248*..,                185/60R14-82     11A; 21B; 22B              Frontantrieb;
               e2*98/14*0248*..
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 23 TOYOTA                                                 Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51      165/70R14 81                                      Toyota Yaris;
XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         175/65R14 82                                      Frontantrieb;
                                          185/60R14 82                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76J

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
P2           e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 175/65R14             51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0066*..
                                              185/60R14-82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.. 51      175/65R14 82                                       Schrägheck;
                                 51 - 73 175/70R14 84                                       Frontantrieb;
                                         185/60R14 82                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14 86                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/60R14 86                                       721; 725; 73C; 74A;
                                         195/65R14 89                                       76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 23 TOYOTA                                                 Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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