Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-E0-104
Anlage-Nr. : 7f
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 51R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AB1, AB1N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AJ1(a), E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E12U M12x1,5
TMG, E12U TMG2, W3,
XP13M(a), XP13N(a), XP9(a),
XP9F(a)
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Nr. : RA-000497-E0-104
Anlage-Nr. : 7f
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: E11
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 195/45R16 A01)bis A10)
(außer 4WD) K15)
205/45R16
K18)K21)
e6*95/54*0043*05E 920/920 4/100/54,1
Typ: E11U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 195/45R16 A01)bis A10)
(außer 4WD) K15)
205/45R16
K18)K21)
e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1
Typ: W3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Toyota MR2 205/45R16 A01) bis A10)
(Serie vorn 185/55R15 K03)
und hinten 205/50R15) 215/40R16
bis NT 03
e11*2001/116*0128*06E 540/755 4/100/54,1
Typ: E12J1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/55R16 A01) bis A10)
K16)
215/45R16
205/50R16
E11*98/14*0178*02E 1000/970 4/100/54,1
Typ: E12U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 195/55R16 A01) bis A10)
Schrägheck K16)
215/45R16
205/50R16
e11*2001/116*0179*07E 1000/970 4/100/54,1
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Nr. : RA-000497-E0-104
Anlage-Nr. : 7f
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: E12U TMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165 Corolla Compressor 195/55R16 A01) bis A10)
K16)
215/45R16
205/50R16
e11*2001/116*0320*01E 920/895 4/100/54,1
Typ: E12U TMG2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Corolla Compressor 195/55R16 A01) bis A10)
K16)
215/45R16
205/50R16
e1*2001/116*0357*00E 920/895 4/100/54,1
Typ: E12J
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla 195/55R16 A01) bis A10)
(Kombi, Stufenheck, K16)
Schrägheck) 215/45R16
205/50R16
e11*2001/116*0180*05E 1000/970 4/100/54,1
Typ: E12T
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Toyota Corolla 195/55R16 A01) bis A10)
(Stufenheck, Kombi) K16)
215/45R16
205/50R16
e11*2001/116*0181*07E 1000/970 4/100/54,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1 e11*2001/116*0236*..
AB1N e11*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Toyota Aygo 195/40R16 A02) bis A10)
A01)K04)
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Nr. : RA-000497-E0-104
Anlage-Nr. : 7f
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 98 Toyota Yaris 195/50R16 A01) bis A10)
K04)K74)
205/45R16
K03)
e11*2001/116*0246*05 835/825 4/100/54,1
Typ: XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris, 195/50R16 A01) bis A10)
Daihatsu Charade K04)K74)
205/45R16
K03)
e11*2001/116*0249*06E 895/825 4/100/54,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a) e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
205/45R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Toyota Yaris 195/45R16 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, A01)G2Y)K86)
Serienräder kleiner 16Zoll)
205/45R16
A01)K01)K04)K86)
215/40R16
A01)G2W)K01)K04)K86)
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Nr. : RA-000497-E0-104
Anlage-Nr. : 7f
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13N(a) e11*2007/46*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Toyota Yaris 195/45R16 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, G2Y)
Serienräder kleiner 16Zoll)
205/45R16
A01)K01)K86)
215/40R16
A01)G2W)K01)K86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Yaris 195/50R16 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, A01)K01)K04)K86)K87)
16Zoll-Serienräder)
205/45R16
A01)K01)K04)K86)
215/45R16
A01)K01)K04)K26)K86)K87)
225/45R16
A01)K01)K04)K25)K26)K86)K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 73 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/50R16 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, A01)K01)K86)K87)
16Zoll-Serienräder)
205/45R16
A01)K01)K86)
215/45R16
A01)K01)K86)K87)
225/45R16
A01)K01)K04)K25)K26)K86)K87)
RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-E0-104
Anlage-Nr. : 7f
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-E0-104
Anlage-Nr. : 7f
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-E0-104
Anlage-Nr. : 7f
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
- Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
- die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Die Anlage Nr. 7f mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.05.2013
RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx