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							Gutachten 366-0172-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 35 TOYOTA                                                    Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 08.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.       gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll     ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.       Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)       datum
TRBP6BP35B541         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff      703     2025      05/11
TRBP6BP35D541         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff      703     2025      09/09
TRBP6BP35541          PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff      703     2025      04/08
TRBP6SA35B541         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff      703     2025      05/11
TRBP6SA35D541         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff      703     2025      09/09
TRBP6SA35541          PCD100 ET35              Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff      703     2025      04/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : T 22
                                             103 Nm für Typ : HW2; T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                             110 Nm für Typ : T23
                                             135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3P erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   195/55R16 87                  11A; 26P                   erhöhtes
                                                                                               Anzugsmoment
                                                 195/60R16 89       11A; 26P                   135 Nm; Schrägheck;
                                                 205/50R16 87       11A; 26P                   Frontantrieb;
                                                 205/55R16 91       11A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/55R16 93       11A; 26B; 26N              12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/45R16 89       11A; 26P; 685              725; 73C; 74A; 74P;
                                                 225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;        740; 76U; 4F0
                                                                    26N; 57T

Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
HW2          e11*2001/116*0200*.. 57             195/55R16 87                                  10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 35 TOYOTA                                                 Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW3P         e11*2007/46*0015*.. 73           195/55R16 87       11A; 21P; 22I; 24J        erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                              195/60R16 89       11A; 21P; 22I; 24J        135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           740; 76U; 4F0

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/55R16 87             11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/45R16 87             11A; 22B                  12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/50R16 87             11A; 21B; 22B; 24J;       725; 73C; 74A; 74P
                                                                 24M
                                              225/40R16 85       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M; 66D
                                              225/45R16 89       11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                 685
                                    74 - 110 205/45R16 83        11A; 22B; 5DW
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/50R16 87W                                 nur bis
                                             205/55R16 90                                  e11*2001/116*0196*04;
                                             215/50R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R16 93        11A; 21B                  12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/50R16 92        11A; 21B; 22B             725; 73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 91                                  ab
                                             215/55R16 93        11A; 21P                  e11*2001/116*0196*05;
                                             225/50R16 92        11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76U

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 19         G004             73 - 98 205/45R16                  FFN                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/45R16-83               Nur bis 974 kg Achslast   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 zul.                      725; 73C; 74A; 74P
                                              225/40R16-85       11A; 22B; 66D
T19U           e11*93/81*0010*..    54 - 79   205/45R16-83       nur bis 974 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Achslast                  12A; 51A; 71K; 721;
                                    54 - 98   205/45R16          FFN                       725; 73C; 74A; 74P
                                              225/40R16-85       11A; 22B; 66D
T19U           G172                 73 - 98   205/45R16-83                                 Pkw geschlossen;
                                              225/40R16-85       11A; 22B; 66D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 35 TOYOTA                                                 Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 18         F411             77       225/40R16-85              11A; 22B; 66D             Fz-
                              77 - 115 205/50R16-86              11A; 22B                  Breite=1705mm(schmal
                                                                                           e
                                              225/45R16-89       11A; 22B; 685             Ausf);
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
T 18           F411                 115       205/50R16-86                                 Fz-
                                              225/40R16          11A; 631; 66D             Breite=1745mm(breite
                                              225/45R16-89                                 Ausf.);
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
T 18 F         F410                 150 - 153 205/50R16-86                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R16          11A; 631                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R16-89                                 725; 73C; 74A; 74P
T 20           e1*93/81*0006*..,    85 - 129 205/50R16-86        11A; 22B                  Frontantrieb;
               G608                           215/45R16-86       11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16-89       11A; 22B                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
T23            e11*98/14*0122*..    105 - 141 205/50R16          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16-87       11A; 367                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73     195/55R16 87    11A; 21P; 22I; 24J                erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                              195/60R16 89       11A; 21P; 22I; 24J        135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           740; 76U; 4F0

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/55R16 83            11A; 245; 248; 26P;       Schrägheck; 4-türig;
                                                                 27I; 56G                  Frontantrieb;
                                              185/60R16 86       11A; 245; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27I; 56G                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/50R16 84       11A; 24J; 248; 26P; 27I   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           4F0
                                              195/55R16 87       11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                              205/50R16 87       11A; 241; 246; 248;
                                                                 26B; 26N; 27B
                                              215/45R16 86       11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                              225/45R16 89       11A; 241; 244; 246;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                 685




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 35 TOYOTA                                                 Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66  195/60R16 89               11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16 91       11A; 22I                 135 Nm; Allradantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 22B; 22H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 22B; 22H            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740
XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66 - 74   195/60R16 89       11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16 91       11A; 22I                 135 Nm; Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 22B; 22H; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R16 92       11A; 22B; 22H; 24J;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                 248                      740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 35 TOYOTA                                                 Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 35 TOYOTA                                                 Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4F0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 35 TOYOTA                                                 Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.




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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    D1(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
       Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 250             y = 220                    HA
             27I                      x = 200             y = 170                    HA
             26B                      x = 230             y = 380                    VA
             26P                      x = 180             y = 330                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 220              8                HA
             27F                   x = 250       y = 220             21                HA
             26N                   x = 230       y = 380              8                VA
             26J                   x = 230       y = 380             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP12(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
       Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 250             y = 220                    HA
             27I                      x = 200             y = 170                    HA
             26B                      x = 230             y = 380                    VA
             26P                      x = 180             y = 330                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 220              8                HA
             27F                   x = 250       y = 220             21                HA
             26N                   x = 230       y = 380              8                VA
             26J                   x = 230       y = 380             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 35 TOYOTA                                                 Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 380             y = 290                    HA
             27B                      x = 430             y = 340                    HA
             26P                      x = 300             y = 400                    VA
             26B                      x = 350             y = 450                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 430       y = 340              8                HA
             26N                   x = 350       y = 450              8                VA
             26J                   x = 350       y = 450             21                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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