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							Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 5 TOYOTA                                                     Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 10.03.2015
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
TTD42GA35541          PCD100 ET35              Ø60.1      Ø54.1            54,1     Kunststoff     555     1975     06/13
TTD42KA35541          PCD100 ET35              Ø60.1      Ø54.1            54,1     Kunststoff     555     1975     06/13
TTD42SA35541          PCD100 ET35              Ø60.1      Ø54.1            54,1     Kunststoff     555     1975     06/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : E12U; XP9(a); P2; L5; E11; E11U; P1F; E10; XP13M(a); P1;
                                             E12T; P9; XP9F(a); E12J
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : AB1; (Serie Flachb. lose)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : AB1
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AB1; E10; E11; E11U; E12J; E12T; E12U;
                                             XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
                                             110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9
                                             130 Nm für Typ : AB1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
AB1          e11*2001/116*0236*.. 51 - 60 165/65R14 79              11A; 248; 26P; 27H;       erhöhtes
                                                                    27I                       Anzugsmoment
                                                                                              130 Nm; ab
                                                                                              e11*2001/116*0236*11;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 740; 76J;
                                                                                              77E; 4A0




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AB1          e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 155/65R14 75          65U                      bis
               e11*2007/46*0055*..
                                              165/60R14 75       11A; 22I                 e11*2001/116*0236*10;
                                              175/60R14 79       11A; 21Q; 22I            2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          77E; 4NC

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
E10          e6*93/81*0005*.., 53 - 65 165/70R14                 51G                      Frontantrieb;
             G072              53 - 84 175/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82              5DK                      12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/65R14-86                                       725; 73C; 74A; 74P
                                       195/60R14-86              11A; 22B
E11          e6*95/54*0043*..  51 - 63 165/70R14                 51G; 56G                 Frontantrieb;
E11U         e11*98/14*0102*.. 51 - 81 175/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82              11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/65R14                 11A; 21B; 22B; 51G       725; 73C; 74A; 74P
                                       195/60R14-86              11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24J
E12J           e11*2001/116*0180*.., 71       175/70R14          51G                      Kombi; Stufenheck;
               e11*98/14*0180*..
E12T           e11*2001/116*0181*..,          185/65R14 86                                Schrägheck;
               e11*98/14*0181*..
E12U           e11*2001/116*0179*..,          195/60R14 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0179*..
                                              195/65R14 89                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
L5           e6*93/81*0019*..  66     185/60R14                  51G                      Cabrio; Coupe;
                                      195/55R14-82               11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA STARLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
P9           e6*93/81*0020*..  55    165/60R14-75                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     165/65R14-79                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                     175/60R14-79                                         725; 73C; 74A; 74P
                                     185/55R14-79                11A; 22B; 367
                                     185/60R14-82                11A; 22B; 367; 54A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P1           e6*2001/116*0064*.., 48 - 63 175/65R14-82           11A; 21B; 22B            3-türig; 5-türig;
             e6*98/14*0064*..             185/60R14-82           11A; 21B; 22B            Frontantrieb;
P1F          e2*2001/116*0248*..,                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0248*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51      165/70R14 81           56G                      Toyota Yaris;
XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         175/65R14 82                                    Frontantrieb;
                                          185/60R14 82           11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R14 86           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P2           e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 175/65R14-82                                    10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0066*..             185/60R14-82           11A; 22B; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          195/60R14-86           11A; 22B; 24M            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.. 51      175/65R14 82                                     Schrägheck;
                                 51 - 73 175/70R14 84                                     Frontantrieb;
                                         185/60R14 82            11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14 86            11A; 26P; 27I            12A; 51A; 71K; 721;
                                         195/60R14 86            11A; 245; 26P; 27I       725; 73C; 74A; 74P;
                                         195/65R14 89            11A; 245; 26P; 27I       76J; 4A0
                                         205/60R14 88            11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0236*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
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ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    P*****
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0238*..
       Handelsbez.:    CITROEN C1

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 240                     VA
             26P                      x = 150            y = 190                     VA
             27B                      x = 250            y = 240                     HA
             27I                      x = 200            y = 190                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 240             14                VA
             26N                   x = 200       y = 240              8                VA
             27F                   x = 250       y = 240             22                HA
             27H                   x = 250       y = 240              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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                                                                                                     Seite: 8 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    P*****
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0237*..
       Handelsbez.:    PEUGEOT 108

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 240                     VA
             26P                      x = 150            y = 190                     VA
             27B                      x = 250            y = 240                     HA
             27I                      x = 200            y = 190                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 240             14                VA
             26N                   x = 200       y = 240              8                VA
             27F                   x = 250       y = 240             22                HA
             27H                   x = 250       y = 240              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP13M(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0152*..
       Handelsbez.:    TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 325                     VA
             26P                      x = 270            y = 275                     VA
             27B                      x = 300            y = 335                     HA
             27I                      x = 250            y = 285                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 320       y = 325              8                VA
             26J                   x = 320       y = 325             25                VA
             27H                   x = 300       y = 335              8                HA
             27F                   x = 300       y = 335             19                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 5 TOYOTA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AB1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0236*..
       Handelsbez.:    TOYOTA AYGO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 240                     VA
             26P                      x = 150            y = 190                     VA
             27B                      x = 250            y = 240                     HA
             27I                      x = 200            y = 190                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 240             14                VA
             26N                   x = 200       y = 240              8                VA
             27F                   x = 250       y = 240             22                HA
             27H                   x = 250       y = 240              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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