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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   51R7805
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                          51R7805.03
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                          700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2050 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Toyota, Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
A10(a), T18, T18C, T18F, T19, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50380 110 Nm
T19U, T20, T22, T23, T25,     M12x1,5
XP11(a), XP12(a), XW3(a),
XW3P




RA-000505-D0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                           T18
ABE / EG-Genehmigung:          F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Celica 1.6                 205/40R17                         A01) bis A10)
              (ab Baujahr 10/91)                                           K03)K12)K13)
 115          Celica 2.0 GT              215/40R17


F411/NT3E       1000/970                                                   5/100/54,1



Typ:                           T18F
ABE / EG-Genehmigung:          F410
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 153  Celica 2.0 GT Turbo 4WD 215/40R17                            A01) bis A10)
                                                                           K03)K12)K13)

F410/NT2E       1015/1000                                                  5/100/54,1



Typ:                         T18C
ABE / EG-Genehmigung:        F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115          Celica Cabrio              215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K12)K13)

F683/NT01E      1000/970                                                   5/100/54,1



Typ:                          T19
ABE / EG-Genehmigung:         G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 98    Toyota Carina E            205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K13)K31)K33)
                                         215/40R17

116 bis 129     Toyota Carina E GTi      215/40R17

G004/NT05E      920/980                                                    5/100/54,1



Typ:                           T19U
ABE / EG-Genehmigung:          G172; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E,          205/40R17                          A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi                                        K03)K13)K31)K33)
                                        215/40R17

G172/NT03E      930/990                                                    5/100/541




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Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          T20
ABE / EG-Genehmigung:          G608 ; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 129   Toyota Celica,           205/45R17                                     A01) bis A10)
              Toyota Celica Cabrio     M00)                                          K12)

                                             215/40R17

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne               hinten
                                             215/40R17           245/35R17           A01) bis A10)
                                                                                     K12)V00)
 178                 Toyota Celica Turbo 4WD 215/40R17                               A01) bis A10)
                                                                                     K12)

                                             245/35R17

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                                                     K12)V00)
e1*93/81*0006*05E    1010/945                                                        5/100/54,1



Typ:                         T22
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110   Toyota Avensis           205/45R17                                     A01) bis A10)
                                       M00)                                          K03)K12)K33)

                                             215/40R17
 66 bis 81           Toyota Avensis Diesel   205/45R17
                                             M00)

                                             215/40R17

e11*93/81*0010*08E   1010/970                                                        5/100/541




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    4 / 10                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         T23
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 141  Toyota Celica            205/45R17                                          A02) bis A10)
                                       M00)

                                                  215/40R17

                                                  215/45R17
                                                  A01)G01)K04)

                                                  235/40R17
                                                  A01)K03)K04)K50)

                                                  245/35R17
                                                  A01)K03)K04)
                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                                                          K04)V00)
e11*2001/116*0122*07E   960/945                                                           5/100/541



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                      e11*2001/116*0196*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120              Toyota Avensis              205/50R17                             A02) bis A10)
                        (Fahrzeugausf. vor Facelift A01)K04)K50)K63)K65)K66)M00)
                        2006, ohne Serienbereifung
                        215/50R17)                  215/45R17

                                                  225/45R17
                                                  A01)K04)K50)K63)K65)K66)

                                                  235/40R17
                                                  A01)K03)K04)K50)K63)K64)

                                                  245/40R17
                                                  A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    5 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 120      Toyota Avensis            205/50R17                           A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift    A01)K04)K50)K63)K65)K66)M00)N215)
                2006, mit Serienbereifung
                215/50R17)                215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K04)K50)K63)K65)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)K04)K50)K63)K64)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP11(a)                         e11*2001/116*0263*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74       Toyota Urban Cruiser     205/50R17                            A02) bis A10)
                (Frontantrieb)           A01)K01)K04)K82)M00)

                                          225/45R17
                                          A01)K01)K04)K82)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)K66)K82)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K82)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                         e11*2001/116*0264*..
XW3P                           e11*2007/46*0015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius            205/45R17                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K82)M00)N215)

                                          215/45R17
                                          A01)K01)K82)K83)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    6 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(a)                         e11*2007/46*0150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Lexus CT200h            205/45R17                                A02) bis A10)
                                        M00)

                                         205/50R17
                                         A01)K01)K04)M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP12(a)                        e11*2007/46*0020*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Verso S          205/45R17                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K04)K13)K16)K18)K20)K22)K26)

                                         225/40R17
                                         A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    7 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    8 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K31)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten von etwa 200 mm vor und hinter der
        Radmitte (oberhalb des Stoßfängers) auf die Restdicke von ca. 7 mm nach oben
        umzulegen, sowie die radhausseitige Kante am Stoßfänger ab Oberkante auf einer
        Länge von ca. 70 mm auf die Restdicke der umgebördelten Radhauskante zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    9 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K33)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers reifenseitig bis zur
           Befestigungsschraube zu kürzen.

K50)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
           zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
           mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
           aufzuweiten.

K65)       An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
           im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
           auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
           überprüft werden.

K66)       An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
           Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K82)       Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
           Maßnahmen notwendig:
       -    die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
            komplett umzulegen,
       -    der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der
            Stoßfängeroberkante ist zu entfernen,
       -    die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
            komplett umzulegen,
       -    die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
            umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen,
       -    der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000505-D0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.01.2015




RA-000505-D0-104-12~TO-5-100-54-ET35_51R7805.docx
						
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