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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
Seite :                    1 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     53R4554
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            53R4554.03
Radgröße:                                                  5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AB1, AB1N                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40335 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
E11, E11U, E12J, E12T, E12U, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP40345 110 Nm
P1, P1F, P2, XP9(a), XP9F(a), M12x1,5
XP13M(a),XP13M(a), XP13N(a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
Seite :                    2 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1                               e11*2001/116*0236*..
AB1N                              e11*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       Toyota Aygo                  155/65R14                         A02) bis A10)
                (1. Generation; bei
                Fahrzeugtyp nur zulässig für 165/60R14
                Fahrzeuge bis EG Nummer
                e11*2001/116*0236*10)        185/55R14
                                             A01)K04)K15)

                                            205/50R14
                                            A01)K01)K04)K15)K69)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1                               e11*2001/116*0236*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60       Toyota Aygo                  165/65R14                         A02) bis A10)
                (2. Generation; nur zulässig
                an Fahrzeugen mit EG         175/60R14
                Nummer ab                    A01)A93a)K04)
                e11*2001/116*0236*11)
                                            175/65R14
                                            A01)GAW)K04)

                                            185/55R14
                                            A01)A93a)K03)K04)

                                            185/60R14
                                            A01)GAW)K03)K04)

                                            195/55R14
                                            A01)K01)K04)

                                            205/50R14
                                            A01)K01)K04)K28)

                                            205/55R14
                                            A01)GAW)K01)K04)K25)K28)K90)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
Seite :                    3 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ:                          E11
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81      Toyota Corolla           165/70R14                         A02) bis A10)
               (außer 4WD)              E05)ER1)T85)

                                         175/65R14
                                         ER1)
                                         185/60R14

                                         185/65R14

                                         195/60R14
                                         A01)K15)

                                         205/55R14
                                         A01)K15)

                                         205/60R14
                                         A01)K15)
e6*95/54*0043*05E    920/920                                              4/100/54,1



Typ:                          E11U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81      Toyota Corolla           165/70R14                         A02) bis A10)
               (außer 4WD)              E05)

                                         175/65R14

                                         185/60R14

                                         185/65R14

                                         195/60R14
                                         A01)K15)

                                         205/55R14
                                         A01)K15)

                                         205/60R14
                                         A01)K15)
e11*98/14*0102*03E   920/920                                              4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
Seite :                    4 / 10                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J                                 e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T                                 e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
E12U                                 e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
71                  Toyota Corolla             175/70R14                        A02) bis A10)
                    (Schrägheck, Stufenheck, A93)
                    Kombi)
                                               185/65R14
                                               A93)

                                              195/65R14
                                              A93)

                                              205/60R14
                                              A93)



Typ:                         P1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 63     Toyota Yaris             175/65R14                                A02) bis A10)

                                              185/60R14

                                              195/55R14

                                              195/60R14
e6*98/14*0064*09E   755/755                                                     4/100/54,1



Typ:                         P1F
ABE / EG-Genehmigung:        E2*98/14*0248*.., E2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 64     Toyota Yaris            175/65R14                                 A02) bis A10)

                                              185/60R14

                                              195/55R14

                                              195/60R14
E2*98/14*0248*06E   755/755                                                     4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ:                           P2
ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis78     Toyota Yaris Verso         175/65R14                              A02) bis A10)
                                         A91)

                                              175/65R14 M+S
                                              A91)

                                              185/60R14
e6*98/14*0066*05E   830/830                                                     4/100/54,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a)                               e11*2001/116*0248*..
XP9F(a)                              e11*2001/116*0249*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
51                  Toyota Yaris, Daihatsu    165/70R14                         A02) bis A10)
                    Charade                   A93)N175)                         EF0)

                                              175/65R14
                                              A93)

                                              185/60R14
                                              A01)A93)K04)

                                              185/65R14
                                              A01)A93)K04)

                                              195/60R14
                                              A01)A93)K04)K74)

                                              205/55R14
                                              A01)A93)K01)K04)K74)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
Seite :                    6 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                175/65R14                         A02) bis A10)
                (3-türige Ausführungen,     A93)                              EF0)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            175/70R14
                                            A93a)G2T)

                                           185/60R14
                                           A93)

                                           185/65R14
                                           A93a)G2T)

                                           195/60R14
                                           A01)A93a)K86)

                                           195/65R14
                                           A01)G01)K86)

                                           205/55R14
                                           A01)A93a)K01)K04)K86)

                                           205/60R14
                                           A01)G2T)K01)K04)K86)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
Seite :                    7 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
XP13N(a)                          e11*2007/46*0153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                175/65R14                         A02) bis A10)
                (5-türige Ausführungen,     A93)                              EF0)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            175/70R14
                                            A93a)G2T)

                                           185/60R14
                                           A93)

                                           185/65R14
                                           A93a)G2T)

                                           195/60R14
                                           A93a)

                                           195/65R14
                                           A01)G01)

                                           205/55R14
                                           A01)A93a)K01)K86)

                                           205/60R14
                                           A01)G2T)K01)K86)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
Seite :                    8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
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ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1030 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet
   oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
   COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
   Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-C0-104
Anlage-Nr. :               3j
Seite :                    10 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K69) An Achse 2 ist die umgelegte Radhauskante zusätzlich im Bereich von oberhalb Radmitte
     bis ca. 150 mm nach vorn aufzuweiten.

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
     Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
     - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
         Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K90) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich Radmitte ist zu entfernen,
     - - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100 mm vor und hinter
        der Radmitte umzulegen,
     - - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 3j mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.06.2016




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