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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                5f
             Seite :                     1/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 SPT 707-4L
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Anzio
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              A2
             Radgröße:                                                7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        44 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
             Lochzahl:                                                    4
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,3 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51976




             Zentrierring:                                        Z 06 Ø63,3-Ø54,1
             geprüfte Radlast:                                         635 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              MP8         110 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                5f
             Seite :                     2/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             E12J                           e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
             E12T                           e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
             E12U                           e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 141      Toyota Corolla           195/45R17                         A02) bis A10)
                             (Schrägheck, Stufenheck,                                   BF1)
                             Kombi)                   205/45R17

                                                      215/40R17

                                                      215/45R17
                                                      A01) K58)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             E12U TMG                       e1*2001/116*0320*..
             E12U TMG2                      e1*2001/116*0357*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 51976




             160 bis 165     Toyota Corolla          195/45R17                          A02) bis A10)
                             Kompressor              N205)                              BF1)

                                                      205/45R17

                                                      215/40R17

                                                      215/45R17
                                                      A01) K58)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             E12J1                           e11*98/14*0178*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 99       Toyota Corolla Verso     195/45R17                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      205/45R17

                                                      215/40R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             AJ1(A)                        e6*2001/116*0119*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 72       Toyota IQ              195/40R17                           A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      195/45R17

                                                      205/40R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      215/40R17
                                                      A01) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                5f
             Seite :                     3/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             98              Toyota Yaris TS          195/40R17                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      205/45R17
                                                      A01) K04) K74)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
             XP9F(A)                         e11*2001/116*0249*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu   195/40R17                         A02) bis A10)
                             Charade                                                    BF1)
                                                      215/35R17
                                                      A01) K04) K74)
§ 22 51976




             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             XP13M(A)                        e11*2007/46*0152*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             51 bis 82       Toyota Yaris             195/40R17                         A02) bis A10)
                             (3-türige                                                  BF1)
                             Ausführungen,            215/35R17
                             Serienräder kleiner      A01) G2Y) K86)
                             16Zoll)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             51 bis 82       Toyota Yaris           195/45R17                           A01) bis A10)
                             (3-türige                                                  BF1) K86)
                             Ausführungen, 16Zoll-  205/40R17
                             Serienräder )
                                                    215/40R17
                                                    K87)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             XP13M(A)                        e11*2007/46*0152*..
             XP13N(A)                        e11*2007/46*0153*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             51 bis 82       Toyota Yaris             195/40R17                         A02) bis A10)
                             (5-türige                                                  BF1)
                             Ausführungen,            215/35R17
                             Serienräder kleiner      G2Y)
                             16Zoll)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                5f
             Seite :                     4/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             XP13M(A)                        e11*2007/46*0152*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             51 bis 82       Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/45R17                         A02) bis A10)
                             (5-türige                                                    BF1)
                             Ausführungen, 16Zoll-      205/40R17
                             Serienräder )
                                                        215/40R17
                                                        A01) K86) K87)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§ 22 51976




                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                5f
             Seite :                     5/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Zubehörkit: MP8
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
                  175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
§ 22 51976




                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K58)   An Achse 1 ist die Kunststoffverkleidung zum Motor bzw. Getriebe im Radeinschwenkbereich
                    um ca. 10 mm warm einzuformen oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit: Kreisfahrt mit
                    vollem Lenkeinschlag.

             K74)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang
                    zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in
                    diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

             K86)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
                       Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
                    • Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
                       Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                5f
             Seite :                     6/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
                       hinter Radmitte komplett umzulegen,
                    • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 5f mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ SPT 707-4L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 08.03.2018
§ 22 51976
						
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