Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000939-A0-314
Anlage-Nr. : 5f
Seite : 1/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 707-4L
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPT 707-4L
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: A2
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 44 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 63,3 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
§ 22 51976
Zentrierring: Z 06 Ø63,3-Ø54,1
geprüfte Radlast: 635 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP8 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000939-A0-314
Anlage-Nr. : 5f
Seite : 2/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 707-4L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
E12T e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
E12U e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 195/45R17 A02) bis A10)
(Schrägheck, Stufenheck, BF1)
Kombi) 205/45R17
215/40R17
215/45R17
A01) K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2 e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 51976
160 bis 165 Toyota Corolla 195/45R17 A02) bis A10)
Kompressor N205) BF1)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
A01) K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1 e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/45R17 A02) bis A10)
BF1)
205/45R17
215/40R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(A) e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 195/40R17 A02) bis A10)
BF1)
195/45R17
205/40R17
A01) K01) K04)
215/40R17
A01) K01) K04)
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Nr. : RA-000939-A0-314
Anlage-Nr. : 5f
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Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 707-4L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Toyota Yaris TS 195/40R17 A02) bis A10)
BF1)
205/45R17
A01) K04) K74)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
XP9F(A) e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 195/40R17 A02) bis A10)
Charade BF1)
215/35R17
A01) K04) K74)
§ 22 51976
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/40R17 A02) bis A10)
(3-türige BF1)
Ausführungen, 215/35R17
Serienräder kleiner A01) G2Y) K86)
16Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/45R17 A01) bis A10)
(3-türige BF1) K86)
Ausführungen, 16Zoll- 205/40R17
Serienräder )
215/40R17
K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A) e11*2007/46*0152*..
XP13N(A) e11*2007/46*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/40R17 A02) bis A10)
(5-türige BF1)
Ausführungen, 215/35R17
Serienräder kleiner G2Y)
16Zoll)
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Nr. : RA-000939-A0-314
Anlage-Nr. : 5f
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Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 707-4L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/45R17 A02) bis A10)
(5-türige BF1)
Ausführungen, 16Zoll- 205/40R17
Serienräder )
215/40R17
A01) K86) K87)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§ 22 51976
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000939-A0-314
Anlage-Nr. : 5f
Seite : 5/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 707-4L
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: MP8
Anzugsmoment: 110 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
§ 22 51976
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K58) An Achse 1 ist die Kunststoffverkleidung zum Motor bzw. Getriebe im Radeinschwenkbereich
um ca. 10 mm warm einzuformen oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit: Kreisfahrt mit
vollem Lenkeinschlag.
K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang
zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in
diesem Bereich mit nach außen auszustellen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
• Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000939-A0-314
Anlage-Nr. : 5f
Seite : 6/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 707-4L
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
• die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 5f mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SPT 707-4L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.03.2018
§ 22 51976