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							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 13


                                             Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             100535541/P         ZH7070/P PCD100            Ø54.1-M-Ø72                 54,1     Kunststoff     615     2040     03/12
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 195/45R17 85               11A; 245; 248           Schrägheck; 4-türig;
                                                                      205/45R17 84               11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/40R17 83       11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                              215/45R17 87       11A; 24J; 248; 26P; 27I 74A; 74P; 740




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : T 22
                                                                       103 Nm für Typ : T 18; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                                                       110 Nm für Typ : T23
                                                                       135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
                                                                       erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   205/45R17 88               11A; 26P                  erhöhtes
                                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                           205/50R17 89       11A; 26P                  135 Nm; Schrägheck;
                                                                           215/45R17 87       11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                                           225/45R17 91       11A; 26B; 67S             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                        74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             T 22         e11*96/79*0077*.. 66 - 110 205/45R17 88                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                     225/35R17 86             11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              66V                       74P; 740
                                                                 74 - 110 205/45R17 84        5EA
                                                                          215/40R17 83        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                              5DW
                             T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R17 87W                                 nur bis
                                                                           225/45R17 90       11A; 21B                  e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                        74P; 740
                             T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/50R17 91        11A; 21P                  ab
                                                                           225/45R17 91                                 e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                        74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             T 19         G004             73 - 98 205/40R17                  Nur bis 974 kg Achslast   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              zul.; 637                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           215/40R17          11A; 22B; 635             721; 725; 73C; 74A;
                                                                           215/40R17-83       Nur bis 974 kg Achslast   74P; 740
                                                                                              zul.; 11A; 22B
                                                                 116 - 129 215/40R17          11A; 22B; 631
                             T19U           e11*93/81*0010*..    54 - 79 205/40R17            nur bis 974 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              Achslast; 637             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           215/40R17-83       nur bis 974 kg zul.       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              Achslast; 11A; 22B        74P; 740
                                                                 54 - 98   215/40R17          11A; 22B; 635




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T19U         G172             73 - 98 205/40R17                  637                      Pkw geschlossen;
                                                                   215/40R17-83               11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T 18         F411             115    215/40R17                   638                      Fz-
                                                                                                                       Breite=1745mm(breite
                                                                                                                       Ausf.);
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740
                             T 18           F411                 77        215/40R17-83       11A; 22B                 Fz-
                                                                 115       215/40R17          11A; 22B; 638            Breite=1705mm(schmal
                                                                                                                       e
                                                                                                                       Ausf);
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740
                             T 20           e1*93/81*0006*..,    85 - 129 215/40R17           11A; 22B; 631            Frontantrieb;
                                            G608                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740
                             T23            e11*98/14*0122*..    105 - 141 215/40R17 87       11A; 24J; 24M; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen    Auflagen
                             XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.. 72   205/50R17 89               M. zusätz.            erhöhtes
                             M)                                                               Radabdeckung Achse 2  Anzugsmoment
                                                                                              (Flap); 11A; 26P; 27H 135 Nm;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/45R17 87       11A; 26P; 27H         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/45R17 91       M. zusätz.            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              Radabdeckung Achse 2 74P; 740
                                                                                              (Flap); 11A; 26P; 27H




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen    Auflagen
                             XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    205/50R17 89              M. zusätz.            erhöhtes
                             M)                                                               Radabdeckung Achse 2  Anzugsmoment
                                                                                              (Flap); 11A; 26P; 27H 135 Nm;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/45R17 87       11A; 26P; 27H         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/45R17 91       M. zusätz.            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              Radabdeckung Achse 2 74P; 740
                                                                                              (Flap); 11A; 26P; 27H

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/45R17 88   11A; 21P; 22I; 24J; 51J erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                                            135 Nm; Frontantrieb;
                                                                     215/45R17      11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 740

                                                      TOYOTA VERSO-S
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verkaufsbezeichnung:
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/45R17 85            11A; 245; 248           Schrägheck; 4-türig;
                                                                      205/45R17 84            11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R17 83       11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                           215/45R17 87       11A; 24J; 248; 26P; 27I 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/50R17 89           11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           215/45R17 87       11A; 22I                 135 Nm; Frontantrieb;
                                                                           225/45R17 91       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740
                             XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66        205/50R17 89       11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           215/45R17 87       11A; 22I                 135 Nm; Allradantrieb;
                                                                           225/45R17 91       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 13
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 13
                                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 13
                             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 974kg.
                             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1000kg.
                             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                                  mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          205/50R17
                                                 Hinterachse:                          225/45R17
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 13
                                   2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                   3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                   Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                   4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   zu überprüfen.
                                   5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 13


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      D1(a)
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0021*..
                                    Handelsbez.:      SUBARU TREZIA

                                    Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                          26P                       x = 180             y = 330                   VA
                                          26B                       x = 230             y = 380                   VA
                                          27B                       x = 250             y = 220                   HA
                                          27I                       x = 200             y = 170                   HA
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                    x = 230       y = 380            20                VA
                                          27H                    x = 250       y = 220             8                HA
                                          27F                    x = 250       y = 220            21                HA
                                          26N                    x = 230       y = 380             8                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:      XW5P(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3704*..
                                    Handelsbez.:      TOYOTA PRIUS PHV

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                          27F                   x = 250       y = 350             20                HA
                                          27H                   x = 250       y = 350              8                HA
                                          26J                   x = 300       y = 250             15                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:      XW5(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2971*..
                                    Handelsbez.:      TOYOTA PRIUS

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                          27F                   x = 250       y = 350             20                HA
                                          27H                   x = 250       y = 350              8                HA
                                          26J                   x = 300       y = 250             15                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:      XP12(a)
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0020*..
                                    Handelsbez.:      TOYOTA VERSO-S

                                    Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                          26P                       x = 180             y = 330                   VA
                                          27B                       x = 250             y = 220                   HA
                                          27I                       x = 200             y = 170                   HA
                                          26B                       x = 230             y = 380                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                    x = 230       y = 380            20                VA
                                          27H                    x = 250       y = 220             8                HA
                                          27F                    x = 250       y = 220            21                HA
                                          26N                    x = 230       y = 380             8                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:      A10(a)
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0150*..
                                    Handelsbez.:      LEXUS CT200H

                                    Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 450                    VA
                                          27I                      x = 380             y = 290                    HA
                                          27B                      x = 430             y = 340                    HA
                                          26P                      x = 300             y = 400                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 450             21                VA
                                          27H                   x = 430       y = 340              8                HA
                                          26N                   x = 350       y = 450              8                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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