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							Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                     Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.08.2019
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                Fahrzeughersteller                          : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA
                MOTOR EUROPE NV/SA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TREK6KA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    03/11
TREK6KA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    05/12
TREK6KA38S541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    05/12
TREK6KA38T541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    06/10
TREK6KA38W541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    12/08
TREK6KA38541            PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    05/09
TREK6SA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    03/11
TREK6SA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    05/12
TREK6SA38S541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    05/12
TREK6SA38T541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    06/10
TREK6SA38W541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    12/08
TREK6SA38541            PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       625     1975    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : T 22
                                             103 Nm für Typ : T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                             135 Nm für Typ : XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3P erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes
                                             Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                  Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.08.2019
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Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW3P         e11*2007/46*0015*.. 73           195/65R15          51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U; 4F0

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*..    66 - 110 195/60R15             12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/50R15-86          11A; 12A; 24J            51A; 71C; 71K; 721;
                                           205/55R15-87          11A; 12A; 24J; 367       725; 73C; 74A; 74P
T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 95  195/65R15             12T; 51G                 ab
                                           205/60R15 91          12A                      e11*2001/116*0196*05;
                                           215/55R15 89          12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R15 92          12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 95   195/65R15          12T; 51G                 nur bis
                                              205/60R15 91       12A                      e11*2001/116*0196*04;
                                              215/55R15 89       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15 92       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 19         G004             73 - 98 195/55R15                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/55R15-84                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                        195/60R15-86             11A; 54A                 721; 725; 73C; 74A;
                                        205/50R15-86                                      74P
                                        205/55R15-87
T 19         G004             116 - 129 185/65R15                51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                        195/60R15                51G                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P
T19U           e11*93/81*0010*..    54 - 98   195/55R15-84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15-86       11A; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-86                                721; 725; 73C; 74A;
                                              205/55R15-87                                74P
T19U           G172                 73 - 98   195/55R15          51G                      Pkw geschlossen;
                                              195/55R15-84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15-86       11A; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-86                                721; 725; 73C; 74A;
                                              205/55R15-87                                74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                  Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.08.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 20         e1*93/81*0006*.., 85     205/55R15-87                                        Frontantrieb;
               G608                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  195/65R15 91               12I                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
M)             e6*2007/46*0339*..             205/60R15 91       12A                      135 Nm;
XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U; 4F0

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    195/65R15 91              12I                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
M)                                            205/60R15 91       12A                      135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7RC; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72     195/65R15 91              12I                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
M)                                            205/60R15 91       12A                      135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U; 4F0

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    195/65R15      51G                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U; 4F0




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                  Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/60R15 84            12M                      Schrägheck; 4-türig;
                                         185/65R15 88            12M                      Frontantrieb;
                                         195/60R15 88            12M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88            11A; 12R; 245; 248       51A; 71C; 71K; 721;
                                         205/60R15 91            11A; 12A; 245; 248       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 4F0

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                  Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.08.2019
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12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4F0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                  Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7RC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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